RS OGH 1998/11/10 5Ob277/98s, 5Ob202/03x, 5Ob71/06m, 5Ob5/08h, 5Ob205/08w, 5Ob102/11b, 5Ob129/20m

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Veröffentlicht am 10.11.1998
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Norm

ZPO §84 I
ZPO §84 II
ZPO §85
GBG §95 Abs1

Rechtssatz

Der Mangel der fehlenden Unterschrift auf einem Rekurs kann auch in Grundbuchssachen behoben werden und hat nicht wegen des Zwischenerledigungsverbotes des § 95 Abs 1 GBG zur Zurückweisung des Rechtsmittels zu führen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111175

Im RIS seit

10.12.1998

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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