Norm: NYÜ ArtIVZPO §84ZPO §85
Rechtssatz: Die Vorschriften des Art IV NYÜ sollen den Vollstreckungsgegner davor schützen, durch nicht authentische Schiedssprüche verpflichtet zu werden. Dieses Schutzes bedarf die verpflichtete Partei nicht mehr, wenn sie in ihrem Rekurs bloß formale Mängel am durchzusetzenden Schiedsspruch rügt, aber weder dessen Existenz noch die Echtheit der Unterschriften der Schiedsrichter darauf bestreitet. Die Verbesserun... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil vom 10. 11. 2009 erkannte das Erstgericht den Beklagten schuldig, der Klägerin 112,62 EUR sA zu bezahlen. Mit Beschluss vom 30. 12. 2009 (ON 18) wies das Erstgericht einen vom Beklagten dagegen erhobenen Wiedereinsetzungsantrag ab und stellte einen von ihm gegen die im Versäumungsurteil enthaltene Kostenentscheidung erhobenen Rekurs zur Verbesserung durch anwaltliche Fertigung zurück. Weil der Beklagte dem Verbesserungsauftrag nicht nachkam, wies da... mehr lesen...
Begründung: A***** H***** verstarb am 29. 3. 2010 unter Hinterlassung des Testaments vom 20. 3. 2008. Der in diesem zum Alleinerben eingesetzte Sohn der Erblasserin gab mit Schriftsatz vom 19. 10. 2010 aufgrund dieses Testaments die bedingte Erbantrittserklärung ab. Mit Edikt vom 3. 11. 2010 wurden die Verlassenschaftsgläubiger einberufen. Es langten neben den im Inventar angeführten Verbindlichkeiten keine weiteren Forderungsanmeldungen ein. Im November 2010 übermittelte der Gerich... mehr lesen...
Begründung: Ausgangsverfahren ist ein beim Landesgericht Innsbruck anhängiger Amtshaftungsprozess. Der mit der Amtshaftungsklage eingebrachte Verfahrenshilfeantrag der Klägerin blieb erfolglos. Mit Beschluss vom 20. 10. 2010 trug das Erstgericht der Klägerin unter Hinweis auf den absoluten Anwaltszwang fristgebunden auf, die Klage durch anwaltliche Unterfertigung zu verbessern. Gegen diesen Beschluss erhob die Klägerin Rekurs, lehnte darin den Erstrichter ab und beantragte die Bewil... mehr lesen...
Begründung: Ausgangsverfahren ist ein beim Landesgericht Innsbruck anhängiger Amtshaftungsprozess. Der mit der Amtshaftungsklage eingebrachte Verfahrenshilfeantrag wurde mit Beschluss vom 7. 5. 2010 abgewiesen. Dem dagegen erhobenen Rekurs der Klägerin gab das Oberlandesgericht Innsbruck mit Beschluss vom 11. 6. 2010 nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs nach § 528 Abs 2 Z 4 ZPO jedenfalls unzulässig sei. Mit Beschluss vom 17. 6. 2010 trug das Erstgericht der Klägerin... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin G***** Gesellschaft mbH, *****, wegen Ablehnung von Richtern, über den Rekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz vom 21. Februar 2011, GZ 5 Nc 5/11s-6, den Beschluss gefasst: ... mehr lesen...
Begründung: Ausgangsverfahren ist ein Amtshaftungsprozess beim Erstgericht. Der Verfahrenshilfeantrag der Kläger wurde abgewiesen; die Ablehnung des Erstrichters blieb erfolglos. Mit Beschluss vom 18. 10. 2010 trug das Erstgericht den Klägern fristgebunden auf, die Klage durch anwaltliche Unterfertigung sowie Beifügung eines konkreten Urteilsantrags und eines anspruchsbegründenden Vorbringens zu verbessern. Gegen diesen Beschluss erhoben die Kläger Rekurs, kamen dem Verbesserungsauf... mehr lesen...
Begründung: In einem vor dem Bezirksgericht K***** anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren lehnte die dort Verpflichtete und nunmehrige Antragstellerin mit Schreiben vom 13. 6. 2010 die Exekutionsrichterin als befangen ab (6 E 1422/07k-141). Der Vorsteher des Bezirksgerichts „verwarf“ den Ablehnungsantrag als unberechtigt (30 Nc 11/10m-3). Das Rekursgericht wies den von der Antragstellerin selbst verfassten, nicht mit einer Anwaltsunterschrift versehenen Rekurs als formfehlerhaft z... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers nicht Folge und sprach aus, dass die Revision nicht zulässig sei. Das Urteil des Berufungsgerichts wurde dem den Kläger (damals) vertretenden Rechtsanwalt am 24. 6. 2010 zugestellt. Am 23. 7. 2010 (somit einen Tag nach Ablauf der 4-wöchigen Revisionsfrist) langte beim Erstgericht per Telefax ein als „außerordentliche Revision“ bezeichnetes Schreiben des Klägers ein, das auch eine... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 9. 2009 bewilligte das Bezirksgericht Bruck/Mur dem nunmehrigen Ablehnungswerber die Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts für eine gegen das Land Steiermark beabsichtigte Klageführung. Der dem Rechtsmittelwerber beigegebene Verfahrenshilfeanwalt ersuchte das Bezirksgericht Bruck/Mur unter Vorlage eines Klageentwurfs um Erteilung einer „Weisung, ob trotz der negativen Prozessaussichten eine Amtshaftungsklage im Rahmen der ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss verhängte das Rekursgericht über den Antragsteller wegen beleidigender Äußerungen in seinem Rekurs eine Ordnungsstrafe von 350 EUR. Im letzten Absatz der Entscheidung wurde der Antragsteller ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für einen schriftlichen Rekurs an den Obersten Gerichtshof Anwaltspflicht besteht. Der Antragsteller bekämpfte die Verhängung der Ordnungsstrafe in seinem selbst verfassten schriftlichen Rekurs. Rec... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Zuerkennung von Entgeltdifferenzen als Insolvenzentgelt von der Beklagten. Die Beklagte beantragte die Zurückweisung der Klage gemäß § 67 Abs 2 iVm § 73 ASGG. Das Erstgericht wies mit „Urteil“ die Klage zurück. Der angefochtene Bescheid vom 2. 6. 2009 sei dem Klagevertreter am 4. 6. 2009 zugegangen. Am 2. 7. 2009 habe der Klagevertreter elektronisch eine Mahnklage eingebracht. Nach telefonischem Verbesserungsauftrag habe der Klagev... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der Betroffenen M***** G*****, vertreten durch den bestellten Sachwalter Dr. Wolfgang Grohmann, Rechtsanwalt in 3500 Krems an der Donau, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Betroffenen... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 21. 1. 2010, GZ 10 Nc 65/09h-6, wies das Landesgericht St. Pölten den Ablehnungsantrag des Ing. H***** S***** (Ablehnungswerber) betreffend die Richter des Bezirksgerichts Purkersdorf Mag. B***** K*****, Mag. O***** G***** und Mag. K***** S***** in den Verfahren 6 C 207/08d (hiemit verbunden 6 C 208/08a und 6 C 209/08y), 2 C 4/09y und 1 PS 204/09h je des Bezirksgerichts Purkersdorf, an denen der Ablehnungswerber als Kläger, Antragsgegner und Vater des p... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 24. April 2008 verpflichtete das Erstgericht den Beklagten unter Abweisung eines Mehrbegehrens zur Zahlung von 2.080 EUR samt Anhang. Die gegen dieses Urteil erhobene Berufung des Beklagten war von dessen Mutter als Vertreterin verfasst und nicht von einem Rechtsanwalt unterfertigt. Das Erstgericht trug dem Beklagten mit Beschluss vom 7. August 2008 die Verbesserung seiner Berufung durch Unterschrift eines eingetragenen Rechtsanwalts auf und wies darauf hi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte Dr. O***** S***** zum Verfahrenssachwalter und einstweiligen Sachwalter für die Vertretung in anhängigen Verfahren. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Betroffenen nicht Folge. Dieser Beschluss wurde dem Betroffenen am 20. 1. 2009 zugestellt. Der Betroffene erhob einen „Protest“ und gleichzeitig einen Verfahrenshilfeantrag, wobei er den Schriftsatz am 3. 2. 2009 zur Post gab, ihn aber nicht an das Erstgericht, sondern an das Rekursgericht adres... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte für den Betroffenen einen Sachwalter für näher bezeichnete Angelegenheiten. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Betroffenen nicht Folge und ließ den ordentlichen Revisionsrekurs zu. Seine Entscheidung wurde dem Betroffenen durch Hinterlegung zugestellt; Beginn der Abholfrist war Dienstag, der 15. September 2009. Am 29. September 2009 langte beim Rekursgericht ein an den Vorsitzenden des Rechtsmittelsenats adressiertes Schrei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte am 19. 4. 2005 beim Landesgericht Innsbruck zu AZ 14 Cg 53/05x durch einen ihm beigegebenen Verfahrenshilfeanwalt eine - später (ON 12) ausgedehnte - Amtshaftungsklage gegen die Beklagten ein. In der Folge wurde die ihm bewilligte Verfahrenshilfe aufgrund Unschlüssigkeit der Klage und daraus resultierender Aussichtslosigkeit und Mutwilligkeit (rechtskräftig) für erloschen erklärt (ON 15, 27). Weitere Verfahrenshilfeanträge des Klägers (ON 31, 32, 92)... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 10. 8. 2007 hat das Erstgericht die Wiederaufnahmsklage des Klägers zurückgewiesen. Dem dagegen erhobenen Rekurs hat das Rekursgericht mit Beschluss vom 30. 10. 2007 nicht Folge gegeben. Das Rekursgericht sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Ein Antrag des Klägers, ihm zur Erhebung des außerordentlichen Revisionsrekurses gegen diesen Beschluss die Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, wurde vo... mehr lesen...
Begründung: Ausgangsverfahren ist ein Zivilprozess beim Bezirksgericht Zell am See. Der Kläger und nunmehrige Antragsteller lehnte den Vorsteher dieses Bezirksgerichts ab. Den Rekurs gegen den diesen Antrag zurückweisenden Beschluss eines Senats des Landesgerichts Salzburg verband der Antragsteller mit einer Ablehnung der Mitglieder dieses Senats. Auch diese Ablehnung wies der dafür zuständige Senat des genannten Gerichtshofs zurück. Den vom Antragsteller selbst unterschriebenen Rek... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichts V***** vom 24. 5. 2007, 18 S ***** wurde über das Vermögen des Klägers das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, ihm die Eigenverwaltung entzogen und Dr. Herwig R*****, Rechtsanwalt in V*****, zum Masseverwalter bestellt. Mit seiner am 25. 10. 2008 eingebrachten Klage begehrt der Kläger vom Beklagten 140.000 EUR an Schadenersatz wegen angeblicher Verletzung seiner Verpflichtungen als Treuhänder. Der Masseverwalter erklärte ausdrückli... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 17. 9. 2008 wies das Oberlandesgericht Linz den Antrag der Klägerin, die Besitzstörungssache an das Bezirksgericht Wels zu delegieren, ab. Eine schwerpunktmäßig im Sprengel des anderen Gerichts liegende Gerichtstätigkeit sei nicht zu erwarten. Deshalb sei die Delegierung nicht zweckmäßig. In dem gegen diesen Beschluss erhobenen, von einem Rechtsanwalt nicht unterfertigten Rekurs beantragte die Klägerin die Bewilligung der Verfahrenshilfe einschließlich ... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist der Sohn der am 6. Mai 2008 verstorbenen Hermine L*****. Er streitet mit dem Verlassenschaftskurator über die Inventarisierung eines auf „Überbringer" lautenden Sparbuchs, das ursprünglich der Verstorbenen gehört, sich bei ihrem Tod aber faktisch beim Sohn befunden hatte. Das Erstgericht sprach aus, dass das Sparbuch in das Inventar aufzunehmen sei, und wies den Antrag des Sohnes auf Ausscheidung ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des zu d... mehr lesen...
Begründung: Vorweg wird auf die in diesem Adoptionsverfahren ergangene Vorentscheidung des Senats vom 3. September 2008, AZ 3 Ob 162/08g (ON 53) verwiesen. In Entsprechung dieser Vorentscheidung erteilte das Erstgericht den im Verfahren für den in Deutschland wohnhaften leiblichen Vater einschreitenden deutschen Rechtsanwälten den Auftrag, den von diesen rechtzeitig am 11. Juni 2008 zur Post gegebenen „ordentlichen Revisionsrekurs samt Zulassungsvorstellung" (richtig: außerordentlic... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss verhängte das Rekursgericht über den Antragsteller wegen beleidigender Äußerungen in seinem Rekurs eine Ordnungsstrafe von 300 EUR. Dabei wurde der Antragsteller darauf hingewiesen, dass ein Rekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig ist, der binnen 14 Tagen ab Zustellung beim Erstgericht einzubringen wäre. Der Antragsteller brachte dagegen einen selbst verfassten schriftlichen Rekurs ein, den er allerdings unmittelbar dem Rekursgericht ü... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit Beschluss 1. vom 8. 10. 2007 (ON 40) den Wirkungskreis des einstweiligen Sachwalters auf die „Vertretung des Betroffenen vor Gerichten" ausgedehnt, 2. vom 16. 2. 2008 (ON 53) Sachverständigengebühren bestimmt und den Betroffenen zu deren Bezahlung angewiesen sowie zur Tragung der Verfahrenskosten verpflichtet und 3. vom 16. 2. 2008 (ON 54) Mag. Michael S***** zum Sachwalter für den Betroffenen bestellt und ausgesprochen, dass dieser als Kreis von ... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des gegen ihn geführten Scheidungsverfahrens stellte der Beklagte den Antrag auf Zuspruch von Schadenersatz und angemessene Entschädigung gegen die Klägerin und weitere Personen wegen Verfahrensverschleppung und unrichtiger Aussagen im Scheidungsverfahren. Mit Urteil vom 20. 1. 2004, GZ 6 C 124/02s-67, gab das Erstgericht dem Scheidungsbegehren der Klägerin statt. Mit Beschluss vom gleichen Tag, GZ 6 C 124/02s-68, wies das Erstgericht die Anträge des Beklagten au... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras und die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Petra B*****, und 2. Markus B*****, beide *****, beide vertreten durch Mag. Egon Lechner, Rechtsanwalt in Münster, gegen die beklagten Parteien 1. Josef W*****, 2. Elisabeth W*****, und 3. Andreas W*****, sämtli... mehr lesen...
Begründung: Unstrittig ist, dass die Liegenschaft H*****, samt Haus nicht im Eigentum des Klägers steht. Der Kläger begehrt vom Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes (Fallcode 08) den gutachtlich festgestellten „Sanierungsaufwand zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Werks" von (unaufgeschlüsselten) 4.395,60 EUR brutto. Er habe den Beklagten mit der Sanierung der Zugangs- und Traufenpflasterung „des" Hauses H*****, beauftragt und nach der Durchführung von Pflaster-, Asphalti... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die Abweisung des Antrags der Antragstellerin, ihr den Beschluss des Bezirksgerichts Thalgau vom 6. 11. 1995, TZ 1185/95 zuzustellen. Das Rekursgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der dagegen erhobene außerordentliche Revisionsrekurs der Antragstellerin ist nicht von einem Rechtsanwalt unterschrieben. ... mehr lesen...