Norm
ZPO §84 IRechtssatz
Das Fehlen der anwaltlichen Originalunterschrift auf einer Telefaxklage bedarf als Formgebrechen der Einleitung eines Verbesserungsverfahrens, in dem der Partei aufzutragen ist, eine § 60 Geo entsprechende Klagebestätigung nachzureichen. Ein solcher Auftrag ist zu befristen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112018Im RIS seit
27.05.1999Zuletzt aktualisiert am
06.02.2017