Begründung: Das Erstgericht ordnete - ohne ausdrücklich über die Einleitung des Verfahrens über die Bestellung eines Sachwalters für eine behinderte Person nach § 273 ABGB Beschluß zu fassen - von Amts wegen im Sinn des § 237 AußStrG die Vorladung des Betroffenen für den 2.1.1997 mit dem Hinweis an, daß Thema der Vernehmung die Bestellung eines Sachwalters sei. Das Erstgericht ordnete - ohne ausdrücklich über die Einleitung des Verfahrens über die Bestellung eines Sachwalters f... mehr lesen...
Norm: ZPO §84ZPO §85ASGG §83
Rechtssatz: Wenn ein Versicherter der Klage eine Ausfertigung des Bescheides nicht anschließt, ist ihm ein entsprechender (befristeter) Verbesserungsauftrag zu erteilen. Wird diese Aufforderung nicht befolgt, darf die Klage nicht zurückgewiesen werden. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 26 Kt 132/04 (26 Kt 167/04, 26 Kt 168/04-48). Diese is... mehr lesen...
Begründung: Der am ***** geborene Kläger bezieht nach dem Akteninhalt des Anstaltsaktes auf Grund eines im Jahr 1994 erlittenen privaten Verkehrsunfalles, bei dem er ein Schädel-Hirntrauma, Stammganglienblutung, Contusio cerebri , spastische Hemiparese links, Recurensparese links und infolge dieser Verletzungen eine hochgradige Gangstörung erlitt, auf Grund der Bescheide der beklagten Partei vom 11.7. 1995 (Blattzahl 53) seit dem 1.6.1995 eine Invaliditätspension sowie Pflegeg... mehr lesen...
Norm: ZPO §81ZPO §85ZPO §534
Rechtssatz: Auch ein unberechtigt zur Verbesserung zurückgestellter fristgebundener Schriftsatz (hier: Wiederaufnahmsklage) ist insgesamt, spätestens innerhalb der erteilten Frist, wieder vorzulegen, um als am Tag seines ersten Einlangens überreicht angesehen werden zu können. Entscheidungstexte 8 ObA 2353/96d Entscheidungstext OGH 17.04.1997 8 ObA 2353/96d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung ist der Streitgegenstand der Wiederaufnahmsklage denknotwendigerweise derselbe wie im Hauptprozeß (SZ 10/350; SZ 64/172; 2 Ob 543/95 u.a.). Es muß daher auch die Revisibilität in beiden Verfahren nach den gleichen Grundsätzen beurteilt werden (EvBl 1994/3; SZ 67/5). Gegenstand des Hauptverfahrens waren die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die daraus abgeleiteten S 50.000,- übersteige... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §85
Rechtssatz: Das Gericht hat sämtliche zu verbessernden Mängel anzuführen. Wenn beim ersten Verbesserungsverfahren ein Mangel übersehen wird, ist ein weiterer Verbesserungsauftrag zu erteilen. Entscheidungstexte 6 Ob 602/95 Entscheidungstext OGH 12.10.1995 6 Ob 602/95 3 Ob 131/95 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §75 Z3ZPO §85
Rechtssatz: Bei Überreichung des Rekurses beim Rekursgericht unter gleichzeitiger Einbringung einer Kopie des Rekurses beim Erstgericht ist letztere für die Rechtzeitigkeit des Rekurses maßgeblich. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7RA61/00i. Diese ist nunmehr unter RW0000555 abrufbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §85ZPO §434 Abs1
Rechtssatz: Ein förmliches Verbesserungsverfahren zur Behebung des Mangels einer Anwaltsunterschrift in Prozessen mit Anwaltspflicht hat auch bei einer zu Gericht aufgenommenen Protokollarklage stattzufinden. Dem Kläger muß Gelegenheit geboten werden, während angemessener Frist zu überdenken, ob er dem Verbesserungsauftrag nachkommen will oder nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §85ZPO §226 IIIA
Rechtssatz: An sich hat das Prozeßgericht die Partei zu veranlassen, die Schlüssigkeit des Begehrens durch ergänzende bzw geänderte Behauptungen herbeizuführen. Das ist jedoch dann entbehrlich, wenn nicht erkennbar ist, in welcher Weise dies überhaupt geschehen könnte und auch die Partei in ihrer Rechtsmittelrüge nicht andeutete, wie sie das bewerkstelligen könnte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gunther Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Birgit Jelinek, Dr.Gernot Flossmann Dr.Ronald Rohrer und Dr.Ilse Huber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag.Ing.H***** S*****, vertreten durch Dr.Rudolf Griss und Dr.Gunter Griss, Rechtsanwälte in Graz, wider die beklagte Partei Dr.Ch***** S*****, wegen Wiederaufna... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schwarz, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag.Ing.H***** S*****, vertreten durch Dr.Rudolf Griss und Dr.Gunter Griss, Rechtsanwälte in Graz, wider die beklagte Partei Dr.Ch***** S*****, wegen Wiederaufnahme des Ehescheidungsverfahrens, infolge außerordentlichen R... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der klagenden Parteien fällte das Erstgericht ein dem Klagebegehren stattgebendes Versäumungsurteil, das dem Beklagten am 13.2.1992 durch Hinterlegung zugestellt wurde. Mit dem am 5.3.1992 zur Post gegebenen Schriftsatz erhob der Beklagte gegen dieses Urteil eine inhaltsleere Berufung, die auch nicht die Unterschrift eines Rechtsanwalts aufwies. Mit Beschluß vom 6.3.1992 trug das Erstgericht dem Beklagten auf, innerhalb der Frist von 8 Tagen eine Berufung ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht wies einen Antrag der Beklagten vom 15.April 1992 auf "Aussetzung des Verfahrens" ab und ihren neuen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe vom 17.Juni 1992 zurück. Das Verfahren sei mit Eintritt der Rechtskraft des Versäumungsurteiles vom 8.März 1990 beendet. Das Rekursgericht wies den Rekurs der Beklagten gegen die Verweigerung einer "Aussetzung des Verfahrens" zurück, weil die Beklagte immer wied... mehr lesen...
Begründung: Nach den Feststellungen der Vorinstanzen lebt der Betroffene als Frühpensionist mit seiner Mutter in einem Einfamilienhaus in Perchtoldsdorf. Er befindet sich seit 1969 im permanenten Streit mit seinem Nachbarn, woraus mehrere Zivil- und Strafverfahren entstanden, die dem Betroffenen auch finanziellen Schaden verursachten. Der Betroffene leidet an einem paranoiden Syndrom aus dem Formenkreis der endogenen Psychose im Rahmen eines schizophrenen Achsensydroms. Dies füh... mehr lesen...