Begründung: Die Klägerin hatte zur Absicherung einer dem Beklagten gegenüber bestehenden Forderung eine Bürgschaftsverpflichtung übernommen. Sie war in einem Vorprozeß vom Gläubiger geklagt worden und hatte sich dort zur Zahlung von S 250.598,26 samt Zinsen verpflichtet. Sie begehrt nun Ersatz des von ihr an den Gläubiger tatsächlich bezahlten Betrages von S 142.988,64 samt Zinsen. Das Erstgericht sprach der Klägerin den Klagebetrag samt Zinsen und Kosten zu. In ihrer Berufu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Gläubigerin nahm ihren - weil gegen eine bestätigende Entscheidung gerichtet, unzulässigen (EvBl 1969/266; 8 Ob 35/88; 8 Ob 30/90; ZIK 1996, 175) - Revisionsrekurs mit Schriftsatz vom 11.12.1997 zurück. Die Zurückziehung ist in Analogie zu § 171 KO, §§ 484, 513 ZPO zulässig (vgl Kodek in Rechberger ZPO, vor § 514, Rz 5) und mit deklarativer Wirkung (SZ 43/168; EvBl 1967/387) zur Kenntnis zu nehmen. Die Gläubigerin n... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht zur Gänze die von den verpflichteten Parteien bekämpften Teile der erstinstanzlichen Entscheidung im Zwangsversteigerungsverfahren, mit denen der Schätzwert der zu versteigernden Liegenschaften bestimmt, die Versteigerungsbedingungen genehmigt und die Kosten der betreibenden Partei für die Teilnahme an einer Tagsatzung bestimmt wurden. Es sprach aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 17,556.032,54 sA.. Dazu brachten sie im wesentlichen vor, sie seien von der Beklagten im Verfahren zu 5 Cg 282/93g des Landesgerichtes Wels auf Zahlung eines Betrages von 15,729.875,68 sA aufgrund für die Gustav W***** GmbH übernommener Wechselbürgschaften in Anspruch genommen worden. Die in jenem Verfahren klagende Bank habe ihr obliegende Schutzpflichten gegenüber den Bürgen verletzt und sie vertr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch irreführende Werbeaussagen verstoßen nur dann gegen § 2 UWG, wenn sie geeignet sind, einen beachtlichen Irrtum auszulösen. Die durch eine Werbeaussage geweckte, mit dem tatsächlichen Inhalt nicht übereinstimmende Erwartung muß mit dem Entschluß des Interessenten zusammenhängen, sich mit dem Angebot zu befassen (stRsp ua MR 1996, 118 - Steirischer Medienjumbo [Korn]). Auch irreführende Werbeaussagen verstoßen nur da... mehr lesen...
Begründung: Die beklagten Parteien anerkannten vor dem Erstgericht das Feststellungsbegehren des Klägers, beantragten aber gemäß § 45 ZPO Kostenzuspruch. Das Erstgericht verkündete in der mündlichen Streitverhandlung vom 15.1.1997 gegen die erst- und die drittbeklagte Partei ein (Teil-)Anerkenntnisurteil (gegen die zweitbeklagte Partei lag zunächst ein Zustellanstand vor), behielt die Kostenentscheidung der Endentscheidung vor und faßte über die unter den Parteien strittigen, f... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach mit einem den Parteienvertretern im November 1995 zugestellten Zwischenurteil aus, daß die Forderung der klagenden Partei gegen die Beklagten dem Grunde nach zu 50% zu Recht, mit den anderen 50% nicht zu Recht bestehe. Am 1.Dezember 1995 wurde über das Vermögen der klagenden Partei vom Erstgericht das Konkursverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Dr.Paul Vavrovski zum Masseverwalter bestellt. Mit einem am 12.Dezember 1995 beim Erstgericht eing... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 4.10.1996 bewilligte das Erstgericht den betreibenden Parteien aufgrund eines rechtskräftigen Urteils desselben Gerichts die Exekution nach § 355 Abs 1 EO und ging dabei von einem siebenmaligen Zuwiderhandeln aus. Zugleich verhängte es eine Geldstrafe von S 40.000,-- und bewilligte für die Hereinbringung der Prozeßkosten auch die Fahrnisexekution. Mit Beschluß vom 4.10.1996 bewilligte das Erstgericht den betreibenden Parteien aufgrund eines rechtskr... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde aufgrund eines vollstreckbaren Versäumungsurteils die Exekution auf Herausgabe zweier 3-Achs-Hinterkipp-Sattelauflieger sowie die Fahrnisexekution zur Hereinbringung der Kosten des Titelverfahrens und jener des Exekutionsantrages bewilligt. Nachdem das Erstgericht einen Aufschiebungs- antrag der verpflichteten Partei hinsichtlich beider Exekutionsarten abgewiesen hatte, änderte das Rekursgericht über ihren Rekurs diese Entscheidung te... mehr lesen...
Begründung: Mit in Rechtskraft erwachsenem Beschluß vom 7.9.1994 bewilligte das Landesgericht L***** aufgrund des vollstreckbaren Urteils des Landgerichtes Frankfurt vom 28.6.1991, AZ 3/IIo 85/90 und zweier Kostenfestsetzungsbeschlüsse desselben Gerichtes der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer Forderung von DM 200.000,-- sA die Fahrnisexekution. Eine Einstellung erfolgte bislang nicht. Nachdem das Landgericht Frankfurt mit Beschluß vom 15.12.1995 einen Antrag des Ver... mehr lesen...
Begründung: Dem Kläger war für den Rechtsstreit die Verfahrenshilfe im Umfang des § 64 Abs 1 Z 1 lit a-c ZPO bewilligt worden. Nach Verfahrensbeendigung durch Abschluß eines Vergleichs verpflichtete das Erstgericht den Kläger gemäß § 71 ZPO zur Nachzahlung von Pauschalgebühren im Gesamtbetrag von S 293.230,-. Nach Erhalt des namhaften Vergleichsbetrags sei der Kläger ohne Beeinträchtigung seines notwendigen Unterhalts in der Lage, jene Beträge zu ersetzen, von deren Entrichtung... mehr lesen...
Begründung: Die beiden klagenden und gefährdeten Parteien (im folgenden nur klagende Parteien) sind Schweizer Aktiengesellschaften, die mit Blutplasma und Plasmaprodukten handeln und diese Waren auch nach Österreich exportieren. Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Parteien (im folgenden nur Beklagter) ist als Ministerialrat Abteilungsleiter im „Gesundheitsministerium“ mit dem Aufgabenbereich der Unbedenklichkeits- und Qualitätssicherheit für Blut und Blutprodukte und veranlaßt... mehr lesen...
Begründung: Mit dem - vom Oberlandesgericht Wien bestätigten - Urteil des Landesgerichtes St.Pölten vom 29.August 1995, 2 Cg 261/94g-13, wurde der dortige Beklagte (nunmehr Kläger) schuldig erkannt, der damaligen Klägerin (nunmehr Beklagte) S 1,153.820 sA zu zahlen. Damals waren die Gerichte davon ausgegangen, daß der (nunmehrige) Kläger nicht berechtigt gewesen sei, den mit der Beklagten geschlossenen Wildabschußvertrag vorzeitig zu kündigen; er sei also schuldig, das vereinbar... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine vom Rekursgericht verneinte Nichtigkeit kann auch im Rechtsmittelverfahren dritter Instanz gegen Sachbeschlüsse im Msch-Verfahren nicht mehr geltend gemacht werden (5 Ob 1069/91 = WoBl 1993/31 = MietSlg 43.334). Anmerkung E47833 05A04087 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:0050OB00408.97D.0930.000 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der von der beklagten Partei blanko akzeptierte Wechsel wurde einer GmbH übergeben, deren Vermögen durch Verschmelzungsvertrag (§§ 219 ff und 234 AktienG iVm Art I Umgründungssteuergesetz) im Wege von Gesamtrechtsnachfolgen auf die klagende Partei übergegangen ist, die sodann den Wechsel vervollständigte. Bei diesen Rechtsübergängen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ("als Ganzes" in § 219 Z 1 und 2 AktienG; vgl Kastner/... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob eine Werbeankündigung im Einzelfall zur Irreführung geeignet ist, ist keine erhebliche Rechtsfrage (JBl 1986, 192; 4 Ob 1048/95). Ebenso ist es keine erhebliche Rechtsfrage, ob die Umstände des Einzelfalles die Wiederholungsgefahr als ausgeschlossen oder doch äußerst unwahrscheinlich erscheinen lassen (MR 1988, 14). Eine krasse Fehlbeurteilung, die wahrzunehmen wäre, liegt bei keiner der aufgeworfenen Fragen vor. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat zuerst für den Bereich der Alleinstellungswerbung ausgesprochen, daß eine Verschiebung der Beweislast möglich ist, wenn für den Kläger im Einzelfall ganz besondere Beweisschwierigkeiten bestehen, wobei es aber entscheidend darauf ankommt, ob die Umstände des konkreten Falles eine solche Überwälzung der Beweislast auf den Beklagten als gerechtfertigt erscheinen lassen (ÖBl 1973, 53 - Stahlrohrg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt den Einzelhandel mit Elektrogeräten aller Art; sie vertreibt (ua) Autoradios. Die Erstbeklagte ist Detailhändlerin für Autozubehör und Autoradios; die Zweitbeklagte ist ihre persönlich haftende Gesellschafterin. In der Ausgabe der Tageszeitung "Kleine Zeitung" vom 2.6.1996 schalteten die Beklagten ein Inserat ein, in dem sie das Angebot von Geräten der Marke K***** mit "K*****-Tiefstpreise" überschrieben. Angeboten wurde, neben vier a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, welche Wirkung eine Werbeaussage auf die beteiligten Verkehrskreise hat, ist eine Rechtsfrage, wenn zu ihrer Beurteilung die Erfahrungen des täglichen Lebens ausreichen; sie ist immer dann eine Tatfrage, wenn dies nicht der Fall ist (stRsp ua ÖBl 1990, 231 = WBl 1990, 245 - Familia II; MR 1993, 116 = WBl 1993, 337 - Reichweitenrekord; MR 1995, 189 - Österreichs größte Qualitäts-Zeitung; RIS-Justiz RS0039926). ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von der Beklagten Schadenersatz mit der
Begründung: , es sei durch ihr Verschulden bei der Narkose vom 19.8.1988 zu einem schweren Zwischenfall mit Herzstillstand gekommen, der zu Dauerfolgen geführt habe. Die Beklagte, die als Anästhesistin dem Eingriff beigezogen worden sei, habe die Narkose unsachgemäß verabreicht. Mit Zwischenurteil sprach das Erstgericht aus, es werde dem Grunde nach festgestellt, daß die Beklagte aus dem Narkosezwisc... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 16.5.1995, 2 Nc 139/95 wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von DM 16.301,82 für die Monate Oktober 1992 bis Dezember 1994 und laufend fällig werdender Unterhaltsbeträge von monatlich DM 1.310,10 ab 1.1.1995 sowohl die Fahrnis- als auch die Gehaltsexekution gemäß § 294a EO bewilligt. Mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 16.5.1995, 2 Nc 139/95 wurde der betreibenden Partei ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhängte in einem Zivilprozeß, dessen Gegenstand Schadenersatzansprüche (Ersatz der Kosten des Abschleppens eines vor der Garage des Klägers abgestellten Pkws des Beklagten) von 1.892 S sind, über eine vom Kläger namhaft gemachte Zeugin, die während ihrer Vernehmung den Verhandlungssaal verlassen hatte, gemäß § 333 ZPO eine Ordnungsstrafe von 2.000 S. Den Antrag der Zeugin auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung des Rekurses gegen diesen Be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 393 Abs 1 HGB darf der Kommissionär ohne Zustimmung des Kommittenten an einen Dritten weder Vorschuß leisten noch Kredit gewähren. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz norminiert § 393 Abs 2 HGB: Nach dieser Bestimmung ist der Verkaufskommissionär auch ohne Zustimmung des Kommittenten zu einer Stundung des Kaufpreises berechtigt, wenn der Handelsbrauch am Ort des Geschäftes die Stundung mit sich bringt. In ihrer Re... mehr lesen...
Norm: ZPO §527 Abs2 B5ZPO §527 Abs2 B6ZPO §528 K
Rechtssatz: Anstelle eines Aufhebungsbeschlusses eines Rekursgerichtes gegen einen ausschließlich auf das Vorliegen beziehungsweise Fehlen einer Prozeßvoraussetzung gestützten Zurückweisungsbeschluß des Erstgerichtes kann niemals ein Urteil (auf Klagsabweisung) gefällt werden. Möglich wäre in einem solchen Falle bloß (über Revisionsrekurs der beklagten Partei) die Wiederherstellung des erstgeric... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 25.9.1992 wurde der Antrag des am 16.3.1927 geborenen Klägers auf Zuerkennung einer Alterspension von der beklagten Partei abgelehnt, weil die Wartezeit nicht erfüllt sei. Das dagegen auf Zahlung der Alterspension in gesetzlicher Höhe ab dem Stichtag (1.4.1992) gerichtete Klagebegehren wurde vom Erstgericht im ersten Rechtsgang abgewiesen. Nach Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes (insbesondere zum Zwecke weiterer Beweisaufnahmen über das Vorli... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht (Konkursgericht) stellte mit Beschluß vom 7.2.1995 fest, daß die im Zusammenhang mit der kridamäßigen Versteigerung einer Liegenschaftshälfte des Gemeinschuldners angelaufenen Kosten des Masseverwalters als Sondermassekosten im Sinn des § 47 Abs 3 KO zu qualifizieren und "als solche aus der besonderen Masse zu berichtigen" seien. Die Feststellung der Höhe der Kosten des Masseverwalters obliege den Exekutionsgericht. Das Erstgericht (Konkursgericht) s... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß ON 315 enthob das Erstgericht in Punkt 1.) zwei Mitglieder des Gläubigerausschusses gemäß § 88 Abs 3 KO und bestellte in Punkt 2.) zu neuen Mitgliedern a) Dr.Peter P***** und b) die R***** reg.Gen.mbH, ***** vertreten durch den Obmann Helmut A*****. Mit Beschluß ON 315 enthob das Erstgericht in Punkt 1.) zwei Mitglieder des Gläubigerausschusses gemäß Paragraph 88, Absatz 3, KO und bestellte in Punkt 2.) zu neuen Mitgliedern a) Dr.Peter P***** und b) die... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt im vorliegenden Rechtsstreit von der beklagten Gebietskrankenkasse die Zahlung von Krankengeld. Sein Antrag auf Ablehnung des in erster Instanz tätigen Vorsitzenden des Landesgerichtes Steyr als Arbeits- und Sozialgerichtes wegen Befangenheit wurde mit Beschluß des zuständigen Senates dieses Gerichtshofes abgewiesen. Das Rekursgericht gab dem dagegen vom Kläger erhobenen Rekurs nicht Folge und sprach aus, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzuläss... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind die eingeantworteten Erben ihres am 3.4.1993 verstorbenen Vaters Hubert ***** B*****. Die Beklagte war die Lebensgefährtin des Verstorbenen. Die Kläger begehrten mit ihrer Klage die Verpflichtung der Beklagten, ihnen ein konkret bezeichnetes Sparbuch herauszugeben. Der Verstorbene sei Eigentümer und Besitzer dieses Sparbuches gewesen, auf dem die Erlöse aus einem Wertpapierdepot des Verstorbenen gutgeschrieben worden seien. Zum Zeitpunkt des Todesta... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die von den Vorinstanzen übereinstimmend bejahte Zulässigkeit des Zwischenantrages auf Feststellung ist vom Obersten Gerichtshof nicht mehr überprüfbar (ZVR 1994/153; 5 Ob 10/90; 8 Ob 667/89; SZ 60/154; JBl 1981, 376 uva). Das Berufungsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß Lehre und Rechtsprechung wiederholt in analoger Anwendung des § 1117 ABGB, aber auch der §§ 1118, 1162 und 1210 ABGB die Möglichkeit einer vorzeit... mehr lesen...