Begründung: Auf Grund eines Antrages der nunmehrigen Rekurswerberin, die Gläubigerin der nunmehr 91-jährigen Schuldnerin ist, die sich für Kredite ihres Sohnes verbürgt hatte, wurde am 11.3.1996 über das Vermögen der Schuldnerin der Konkurs eröffnet und Rechtsanwalt Dr.Berger zum Masseverwalter bestellt. Die Schuldnerin bezieht eine Pension von S 28.951,28 vierzehnmal jährlich und lebt in einem Pensionistenheim, dessen Kosten zur Zeit des erstgerichtlichen Beschlusses durchschni... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 18.10.1996 (ON 123) schob das Erstgericht auf Antrag des Verpflichteten die Exekution hinsichtlich der führenden betreibenden Partei gegen eine Sicherheitsleistung von S 8,000.000,- auf; mit Beschluß ON 124 vom selben Tag sprach es die Aufschiebung hinsichtlich des ersten beigetretenen betreibenden Gläubigers gegen eine Sicherheitsleistung von S 500.000,- auf. Dr.Georg G***** als Treuhänder einer vom Verpflichteten verschiedenen Person erlegte hierau... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste; 4 Ob 222/97v; 4 Ob 336/97h; zuletzt 4 Ob 33/98a); eine gravierende Fehlbeurteilung des Rekursgerichtes, die im Interesse der Rechts... mehr lesen...
Begründung: Der Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden Antragsgegner) hat gegen die gefährdete Partei (im folgenden Antragstellerin) eine auf § 49 EheG gestützte Scheidungsklage erhoben, worauf letztere eine Widerklage verbunden mit dem Provisorialantrag, daß ihr der Antragsgegner einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 5.000,-- und für die beiden ehelichen Kinder von je S 4.600,-- und S 4.200,-- zu bezahlen hat, einbrachte. Der Gegner der gefährdeten Partei (im folgende... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte die Bewilligung der Verfahrenshilfe für eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich zur Geltendmachung eines behaupteten Schadens von 2,154.000 S. Das Erstgericht wies den Antrag ab, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung "zumindest aussichtslos" sei. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diese Entscheidung und verhängte über den Antragsteller eine Ordnungsstrafe von 2.000 S, weil dieser die "dem Gericht schuldige Achtung" du... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete hat aufgrund des Urteiles des Oberlandesgerichtes Wien vom 29.6.1995, GZ 1 R 116/95, im geschäftlichen Verkehr beim Vertrieb von Zeitungen und/oder Zeitschriften zu Wettbewerbszwecken es zu unterlassen, 1. die Gewährung unentgeltlicher Zugaben, insbesondere der Verlosung von 3x S 25.000 unter jenen Einsendern, die das Alter eines abgebildeten Kleinkindes richtig angeben und/oder bis zu S 150.000 an jene Anrufer, deren Geburtsdatum mit dem in "t***... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß eine einstweilige Verfügung nach § 381 Z 2 EO zwar der endgültigen Entscheidung vorgreifen darf, jedoch keine Sachlage geschaffen werden darf, die im Falle eines die einstweilige Verfügung nicht rechtfertigenden Urteils (Beschlusses) nicht rückgängig gemacht werden kann. Hierin liegt entgegen der Ansicht der Rekurswerber kein Widerspruch, sondern eine Konsequenz dessen, daß di... mehr lesen...
Begründung: In dem am 23.1.1996 eingeleiteten Verfahren begehrt der Kläger von den Beklagten die Räumung der von ihnen titellos benützten Räumlichkeiten im Hause R*****straße *****. Das Erstgericht erkannte die beklagten Parteien schuldig, die von ihnen titellos benützten Räumlichkeiten im vorgenannten Objekt zu räumen und an den Kläger zu übergeben. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Beide Be... mehr lesen...
Begründung: Das Abhandlungsgericht nahm mit rechtskräftigem Beschluß vom 28.Jänner 1992 ON 21 die aufgrund des Gesetzes zum gesamten Nachlaß bedingt abgegebene Erbserklärung der jetzt 98jährigen Mutter der Verstorbenen zu Gericht an (Punkt 2.), überließ ihr gemäß § 145 AußStrG und § 810 ABGB die Benützung, Besorgung und Verwaltung des Nachlasses (Punkt 3.) und übermittelte die Akten dem Gerichtskommissär zur Errichtung des Nachlaßinventars (Punkt 5.). In der Folge bestimmte es mi... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den erstgerichtlichen Beschluß, womit der Ablehnungsantrag der Mutter der Minderjährigen gegen den Gerichtsvorsteher und zuständigen Leiter einer für Pflegschaftsachen zuständigen Gerichtsabteilung des Bezirksgerichtes Leoben abgewiesen (nach der üblichen Terminologie zufolge § 24 Abs 2 zweiter Fall JN zurückgewiesen) wurde, aus in der Sache selbst liegenden Erwägungen. Das Rekursgericht bestätigte den erstgerichtlichen Beschluß, womit d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte aufgrund eines rechtswirksamen und vollstreckbaren gerichtlichen Vergleichs, dem keine Verpflichtung zur Leistung von Verzugszinsen im Falle nicht fristgerechter Zahlung zu entnehmen ist, die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten zur Hereinbringung einer ungetilgten Unterhaltsforderung der betreibenden Partei von insgesamt 127.800 S samt gestaffelten Verzugszinsen. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung dahin ab,... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater, für seinen außerehelichen Sohn ab 15.7.1997 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 4.000,-- zu zahlen. Der Vater erhob gegen diesen Beschluß Rekurs; das Rekursgericht wies den Rekurs in seinem nach dem 31.12.1997 gefaßten Beschluß (Art XXXIII Z 14 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997 BGBl I 1997/140 - WGN 1997) als verspätet zurück und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Das Erstgericht ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 19.2.1997 beim Erstgericht eingelangte Klage begehrt der Kläger, den von ihm an seine geschiedene Frau aufgrund eines Vergleiches vom 30.5.1994 zu leistenden monatlichen Unterhaltsbetrag von S 22.000,-- in der Zeit vom 3.10.1996 bis 31.1.1997 auf einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 10.000,-- und ab 1.2.1997 auf einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 8.500,-- herabzusetzen. Die beklagte Partei beantragte Abweisung des Klagebegehrens und wendete Str... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die beklagte Partei führt zur Zulässigkeit ihrer außerordentlichen Revision aus, das Berufungsgericht sei von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Frage des Abgehens vom Formerfordernis der Schriftlichkeit abgewichen. Dies ist nicht der Fall. Nach ständiger Rechtsprechung können die Vertragsparteien vom Formvorbehalt zwar nicht einseitig, wohl aber einverständlich abgehen, und zwar auch ohne Einhaltung der ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I. Zum Revisionsrekurs der Beklagten römisch eins. Zum Revisionsrekurs der Beklagten A2a) Bescheinigt ist, daß 1996 in Optikerfachgeschäften für eine neue Brille im Durchschnitt S 3.350.- ausgegeben worden sind, in Geschäften, die einer "Kette" zugehören (wie unter anderem auch jene der Beklagten) hingegen nur S 2.214.-. Daraus läßt sich jedoch noch nicht der zwingende Schluß ziehen, daß ein Brillenkauf bei den Augen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der "Tiroler Tageszeitung", die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der "Tiroler Krone, Neue Kronenzeitung", deren Verlegerin die Zweitbeklagte ist. In den Monaten Mai bis Juni 1997 wurde in der "Tiroler Krone" mehrfach, teils mit beigelegtem Werbefolder, teils im Anzeigenteil, für ein Kombinationsangebot geworben, bei dem jeder Erwerber eines Krone-Abonnements für mindestens ein Jahr bei Aufzahlung von S 99.- ein GSM-Mobiltelefon Marke ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin arbeitete als Lern- und Freizeitclubleiter bei der beklagten Partei. Sie hatte folgende Tätigkeiten zu verrichten: Die Organisation bzw die Leitung des gesamten Lern- und Freizeitclubs, einschließlich der Mittagsaufsicht und der Verpflegung, sowie die damit zusammenhängenden Angelegenheiten, wie beispielsweise Einhebung der Betreuungsbeträge, Beachtung der Sozialstaffel und Abführen der Beiträge an den Verein Wiener K*****. Die gesamte Essensadministrati... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß änderte das Rekursgericht drei Strafbeschlüsse des Erstgerichtes, die über eine große Zahl von Strafanträgen ergangen waren teilweise ab; zu Punkt I.2. wies es einen Rekurs zurück. Mit dem angefochtenen Beschluß änderte das Rekursgericht drei Strafbeschlüsse des Erstgerichtes, die über eine große Zahl von Strafanträgen ergangen waren teilweise ab; zu Punkt römisch eins.2. wies es einen Rekurs zurück. Es sprach zu den Punkten I.1., ... mehr lesen...
Norm: ZPO §54ZPO §528MRK Art6 Abs1 II5a4
Rechtssatz: In einem Revisionsrekursverfahren erfolgt die Ergänzung der Kostenentscheidung durch das Revisionsrekursgericht in einem einseitigen Verfahren, weil auch sonst das Gericht im Zivilprozeß die von beiden Parteien gelegten Kostennoten selbständig ohne Befassung der Gegenpartei von Amts wegen auf ihre Richtigkeit prüft. Es besteht daher in einem solchen Fall auch unter dem Gesichtspunkt des Art 6... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug, einem Antrag der beklagten Partei folgend, beiden klagenden Parteien zur ungeteilten Hand gemäß § 57 Abs 1 ZPO den Erlag einer Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten der beklagten Partei von 500.000 S auf und sprach aus, daß bei fruchtlosem Ablauf der Erlagsfrist die Klage über Antrag der beklagten Partei als zurückgenommen erklärt werden würde. Das Gericht zweiter Instanz änderte diese Entscheidung in Ansehung des Erstklägers im antragsabwei... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten, die Beklagte als Eigentümerin eines Wohnhauses schuldig zu erkennen, die Anbringung einer Parabolantenne an einer Feuermauer zu gestatten. Sie bewerteten ihr Begehren mit S 80.000,--. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren des Zweitklägers im zweiten Rechtsgang statt. Das Berufungsgericht bestätigte infolge Berufung der Beklagten das Ersturteil und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000,-- nicht übersteigt. Gegen da... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehrige betreibende Gläubiger erhob zu 6 Cg 260/94p des Landesgerichtes für ZRS Wien gegen den nunmehrigen Verpflichteten Klage auf Widerruf und auf Unterlassung. In diesem Verfahren ergingen folgende Entscheidungen, aufgrund derer der betreibende Gläubiger nunmehr Exekution beantragt: Mit Urteil des Obersten Gerichtshofes als Revisionsgerichtes vom 26.5.1997, 6 Ob 95/97g, wurde der nunmehrige Verpflichtete gegenüber dem nunmehrigen betreibenden Gläubiger s... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu den Angaben über geschäftliche Verhältnisse iS des § 2 UWG gehören auch Angaben über den Umfang der Betriebsstätte. Bildliche Darstellungen sind dann zur Irreführung geeignet, wenn sie den tatsächlichen Verhältnissen zuwider eine in Wahrheit nicht vorhandene Ausdehnung und Beschaffenheit von Geschäfts- oder Betriebsräumlichkeiten vortäuschen (ÖBl 1973, 56 - Linzer Hochhaus; RIS-Justiz RS0078822; s auch ÖBl 1991, 244 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste; 4 Ob 222/97v; 4 Ob 336/97h), soweit nicht - anders als hier - eine krasse Fehlbeurteilung vorliegt, die im Interesse der Rechtssiche... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhielt den Beklagten (als unter drei Beklagten Zweitbeklagten) kostenpflichtig zur Räumung einer näher bezeichneten Wohnung. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil und entgegnete dem Rechtsmittelvorbringen des Beklagten, der Kläger habe während des gesamten Verfahrens die Räumung einer falsch bezeichneten Bestandeinheit begehrt, daß der Beklagte keinerlei Einwand erhoben habe, der eine frühere Aufklärung dieser Fehlbezeichnung ermöglichte un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste; 4 Ob 222/97v; 4 Ob 336/97); eine krasse Fehlbeurteilung, die im Interesse der Rechtssicherheit wahrgenommen werden muß, liegt nicht... mehr lesen...
Begründung: In den im Jahre 1985 beim (damaligen) Kreisgericht Wels eröffneten Konkursverfahren wurde der zuständige Konkursrichter von den Gemeinschuldnern wiederholt abgelehnt. Diese Ablehnungsanträge zogen die Gemeinschuldner, soweit sie noch nicht rechtskräftig abgewiesen waren, am 27.2.1991 ebenso zurück wie die diesbezüglich erhobenen Rekurse. Am 27.1.1993 brachten die Gemeinschuldner einen Antrag auf Feststellung von Ausschließungsgründen in Ansehung des zuständigen Konku... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht wies den Rekurs des Rechtsmittelwerbers, der aufgrund einer Dientnehmererfindung eine Konkursforderung und Aussonderungsansprüche geltend macht, gegen den Beschluß, mit dem das Erstgericht den vom Gläubigerausschuß beschlossenen Verkauf von Patentrechten genehmigte, zurück, sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000,-- übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ist, weil auf bestrittene Aussonderungsansprüche ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ließ mit einem in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 26.11.1996 verkündeten und am 18.9.1997 unter ON 44 ausgefertigten Beschluß eine von der klagenden Partei vorgenommene Klageänderung nicht zu. Das Gericht zweiter Instanz änderte mit dem angefochtenen und der beklagten Partei am 19.12.1997 zugestellten Beschluß diese Entscheidung im Sinne der Zulassung der Klageänderung ab und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der primäre Rechtsstandpunkt des Klägers, seine Operationstätigkeit in der T*****chirurgie - K***** verstoße nicht gegen die am 10.11.1986 erfolgte Bewilligung der Nebenbeschäftigung durch den Dienstgeber, ist angesichts des unmißverständlichen Wortlautes dieser Bewilligung verfehlt. Dem Kläger wurde lediglich die Führung seiner "Privatpraxis ohne Fixierung von Ordinationszeiten (nur nach Vereinbarung) nicht als Kassenst... mehr lesen...