Begründung: Der Minderjährige befindet sich in Obsorge der väterlichen Großmutter. Es werden ihm Unterhaltsvorschüsse gewährt. Das Erstgericht stellte die dem Minderjährigen bisher bis 31. 3. 1999 gewährten Unterhaltsvorschüsse rückwirkend mit Gewährungsbeginn 1. 4. 1996 ein, weil für den Minderjährigen schon jahrelang Verwandtenpflegegeld gemäß § 27 Abs 6 WrJWG 1990 gewährt werde (Punkt 1.); der Antrag des Minderjährigen auf Weitergewährung von Unterhaltsvorschüssen ab 1. 4.... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen befinden sich in Obsorge der Großmutter mütterlicherseits. Es werden ihnen Unterhaltsvorschüsse gewährt. Seit 1. 11. 1998 wird für die Minderjährigen Pflegegeld gemäß § 27 Abs 6 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz (WrJWG) gewährt. Die Minderjährigen befinden sich in Obsorge der Großmutter mütterlicherseits. Es werden ihnen Unterhaltsvorschüsse gewährt. Seit 1. 11. 1998 wird für die Minderjährigen Pflegegeld gemäß Paragraph 27, Absatz 6, Wiener Jugendwoh... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die Ankündigung auf dem Titelblatt des Medienmagazins der Beklagten "NEU/Noch mehr Programm/200 Seiten Fernsehen!" sowie jene auf einem Werbefolder "MORGEN NEU/Noch mehr Fernsehprogramm/AUF 200 SEITEN:/45 Sender" nicht als irreführend beurteilt, obwohl der reine Fernsehprogrammteil der Zeitschrift 200 Seiten nicht erreicht; die Ankündigung werde nämlich dahin verstanden, dass das beworbene Magazin auf 200 Seiten das biete, was den Leser im Zusam... mehr lesen...
Begründung: Soweit für den vorliegenden Revisionsrekurs von Bedeutung, hat das Rekursgericht den Beschluss ON 1287 teilweise bestätigt, nämlich hinsichtlich der Verpflichtung der Revisionsrekurswerberin als Erbin des früheren Masseverwalters zur Ausfolgung der die Gemeinschuldnerin betreffenden Unterlagen an den Nachfolgemasseverwalter, soweit diese noch nicht ausgefolgt wurden, und hinsichtlich der Verpflichtung zur Bekanntgabe, ob sie die zu dieser Konkursmasse gehörende Vermö... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §62 Abs1GBG §126ZPO §502 AZPO §528 A
Rechtssatz: Der Revisionsrekurs ist unzulässig, weil in der - wenngleich nach der Entscheidung des Rekursgerichts ergangenen - Entscheidung zu der hier maßgebenden Rechtsfrage bereits eingehend Stellung genommen wurde. Diese Entscheidung führt zur Unzulässigkeit des Revisionsrekurses, weil die Voraussetzung des § 528 Abs 1 (ebenso wie jene des § 502 Abs 1) ZPO als Zulässigkeitsvoraussetzun... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei erteilte auf ihrem Geschäftspapier mit Schreiben vom 20. 11. 1994 der klagenden Partei den Auftrag zur Herstellung von bestimmten Polystyrolmischanlagen zu den im Auftragsschreiben im einzelnen angeführten Bedingungen, die - auszugsweise - wie folgt lauten: "I. Als Grundlage für den Auftrag gelten: 1. Angaben über anzubietende Mischanlagen der R***** Technologies Inc. 2. Das Planlayout 3. Ihr Angebot vom 17. 11. 1994 mit Fließschema ....... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die zwangsweise Räumung von in Bestand genommenen Räumlichkeiten im sogenannten Herrenhaus, der Garagen im sogenannten Lofthaus und der an das Herrenhaus anschließenden Einliegerwohnung sowie einer Grundfläche. Das Erstgericht bewilligte die zwangsweise Räumung zur Gänze. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss infolge Rekurses der Verpflichteten hinsichtlich der Räumlichkeiten und sprach aus, der Revisionsrekurs sei in Ansehu... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionsrekurswerberin ist Konkursgläubigerin einer vom Masseverwalter in der Prüfungstagsatzung anerkannten Forderung von S 10,916.344,50 und in Ansehung dieser Forderung bis zum Höchstbetrag von S 17 Mio gleichzeitig Absonderungsberechtigte hinsichtlich der im Eigentum der Gemeinschuldnerin stehenden Betriebsliegenschaft. Mit Zustimmung des Gläubigerausschusses und konkursgerichtlicher Genehmigung verkaufte der Masseverwalter mit Vertrag vom 22. 12. 1997 die a... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Geschwister und je zur Hälfte Eigentümer des Hauses S***** 29. Gegen das Klagebegehren auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung wendete die Beklagte ein, der Kläger sei nicht aktiv klagslegitimiert, weil er offensichtlich gar nicht mehr Miteigentümer sei. Er habe seinen Hälfteanteil veräußert und mit den Käufern vereinbart, dass sein Erlös am Abverkauf des Gesamtobjekts umso höher ausfalle, je niedriger der Kaufpre... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen war zu 5 C 124/98y des Bezirksgerichts für Zivilrechtssachen Graz ein Besitzstörungsverfahren anhängig, in dem am 30. 4. 1998 der Endbeschluss verkündet wurde. Der Endbeschluss wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz am 27. 7. 1998 (3 R 232/98d, 3 R 233/98a, 3 R 234/98y, 3 R 235/98w, 3 R 236/98t, 3 R 237/98i, 3 R 238/98m, 3 R 239/98h, 3 R 269/98w), von einer Verlängerung der Wiederherstellungsfrist abgesehen, bestätigt. Gegen den ... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 Abs1 AZPO §517ZPO §519 Abs1 GZPO §519 Abs1 HZPO §528 A
Rechtssatz: Auf einen Beschluss des Berufungsgerichts, mit dem eine nach seiner Ansicht jedenfalls unzulässige Revision zurückgewiesen wurde, sind die Rechtsmittelbeschränkungen nach § 519 Abs 1 ZPO, § 528 ZPO nicht anwendbar; ein solcher bereits im Revisionsverfahren erlassener Beschluss ist vielmehr zufolge § 514 Abs 1 ZPO bekämpfbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Anträge der Beklagten auf Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit des Urteils (ON 6), auf Nichtigerklärung des Verfahrens, auf neuerliche Zustellung der Klage und des Urteils und auf Bewilligung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Verhandlung vom 27. 7. 1998 mit der
Begründung: ab, dass die Hinterlegungen der Klage und der Ladungen an der in der Klage angegebenen Adressen den Vorschriften des Zustellgesetzes entsprochen hätte... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß, womit der Vorsteher eines Bezirksgerichts die Erklärung der Beklagten, eine namentlich bezeichnete Richterin als zuständige Verfahrensrichterin im gegen sie anhängigen Zivilprozeß abzulehnen (nach der üblichen Terminologie zufolge § 24 Abs 2 zweiter Fall JN) zurückgewiesen hatte, aus in der Sache selbst liegenden Erwägungen. Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekur... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht einen Beschluss des Erstgerichtes, mit dem ein Antrag des Verpflichteten auf Nichtigerklärung des Exekutionsverfahrens, Aufhebung aller Exekutionsakte, Benachrichtigung aller Beteiligten und Aberkennung aller Exekutionskosten der betreibenden Partei in der Hauptsache abgewiesen worden war. Lediglich im Kostenpunkt, was die Äußerungskosten der betreibenden Parte... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat 1. (ON 113) den Bericht des damaligen Sachwalters Dr. Johannes Ruckenbauer zur Kenntnis genommen, ihn berechtigt, ohne Rücksicht auf Sperre und Klausel über im einzelnen angeführte Guthaben und Forderungen des Betroffenen zu verfügen, insbesondere diese einzuziehen und ihm aufgetragen, alle Eingänge in die Pflegschaftsrechnung aufzunehmen; 2. (ON 134) den Sachwalter Dr. Ruckenbauer ermächtigt, die bei der Wiener Städtischen Versicherung zur Polizz... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 440 GB *****, zu deren Gutsbestand ua die Grundstücke 739/1, 741/1, 741/3, 742/1 und 742/2 mit Häusern in der Elisabethinergasse und Annenstraße gehören. Die Antragsgegnerin ist Mieterin eines Geschäftslokals im Haus Annenstraße 23 auf dem Grundstück 741/1 und benützt einige andere Grundstücke der EZ 440 sowie Grundstücke der benachbarten Liegenschaft EZ 442 (die nicht im Eigentum des Antragstellers steht) als Kund... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hob den erstinstanzlichen Beschluß insoweit, als mit diesem die Anmerkung der Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens und der Zwangsverwaltung zur Hereinbringung von S 1,000.000 bzw S 1,087.163 ob den Liegenschaften EZ 86 und 943 jeweils des Grundbuchs 87005 Jenbach angeordnet wurde. Die Aufhebung gründete auf die Nichtigkeit des erstinstanzlichen Beschlusses gemäß § 477 Abs 1 Z 2 ZPO. Das Rekursgericht hob den erstinstanzlichen Beschluß inso... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen § 1 UWG verstößt, wer sich schuldhaft über ein Gesetz hinwegsetzt, um im Wettbewerb einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern zu erlangen (stRsp ua ÖBl 1992, 268 - Naturfreunde; ÖBl 1993, 66 - Impressum mwN). Der erkennende Senat hat schon ausgesprochen, daß auch Verstöße gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften, die an sich wettbewerbsneutral sind, dann als sittenwidrig zu beurteilen sind, wenn die Verletzung d... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist eine Tochter der Verlagsgruppe N***** und wurde Anfang 1998 für den Verlag, die Herausgabe und den Vertrieb von Wochen-, Monats- und sonstigen Zeitschriften, insbesondere eines Monatsmagazins gegründet. Seit diesem Zeitpunkt ist bekannt, daß die "N*****-Gruppe" beabsichtigt, ab Herbst 1998 ein neues wöchentlich erscheinendes Nachrichtenmagazin auf den Markt zu bringen. Nach Festlegung des Titels "Format" wurde am 4. 8. 1998 die Null-Nummer dieses... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten als Fliesenleger beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis zwischen den Streitteilen ist der Kollektivvertrag für das Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe anzuwenden. Der Kläger verrichtete im Zeitraum vom Juli 1997 bis Oktober 1997 im Akkord an diversen Baustellen Schlütterarbeiten im Umfang von 147,68 lfm und Silikonarbeiten im Umfang von 1.577,34 lfm. Bei den dauerelastischen Dehnfugen (Silikonarbeiten) wurden keine Voranstriche a... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 19. Mai 1998, AZ 3 Ob 108/98y, hatte sich der Oberste Gerichtshof für eine bei ihm eingebrachte, (auch) gegen Beschlüsse des Rekursgerichtes im Exekutionsverfahren gerichtete Nichtigkeitsklage für nicht zuständig erklärt und diese an das seinerzeitige Rekursgericht überwiesen. Diese Nichtigkeitsklage wurde von diesem wegen Streitanhängigkeit zurückgewiesen. Den bei ihm als für die Behandlung der Nichtigkeitsklage zuständigen Gerichtshof erster Inst... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte den betreibenden Parteien zur Hereinbringung von Unterhaltsrückständen von S 75.044,-- (erstbetreibende Partei) und S 59.856,-- (zweitbetreibende Partei) (bei gleichzeitiger Abweisung des zur Hereinbringung laufenden Unterhaltes gestellten Exekutionsantrages) die Exekution durch Pfändung der Gesamtrechte des Erblassers (gemeint offenbar: des Verpflichteten) betreffend des Verlassenschaftsverfahrens nach dessen [näher bezeichneten] verstorbenem ... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 E5ZPO §528 LEGV Maastricht Art177
Rechtssatz: Ein Rekurs gegen die Zurückweisung eines Antrages auf Einholung einer Vorabentscheidung ist unzulässig, sodass dieser zurückzuweisen ist. Entscheidungstexte 8 ObS 268/98i Entscheidungstext OGH 08.07.1999 8 ObS 268/98i Veröff: SZ 72/116 10 ObS 67/12v Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. 6. 1979 bis 30. 6. 1996 als Angestellte bei ihrem Gatten zur Sozialversicherung gemeldet, wobei in dieser Zeit Unterbrechungen durch Karenzurlaub sowie eine Vielzahl von saisonbedingten Arbeitslosengeldbezügen vorlagen. Seit 1. 7. 1996 war sie als Angestellte der Verlassenschaft nach ihrem Gatten gemeldet. Der Gatte der Klägerin verstarb am 11. 6. 1996; die Klägerin wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Kitzbühel vom 26. 7. 1996 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch im Grundbuchsverfahren ist der Oberste Gerichtshof an den Ausspruch des Rekursgerichtes, der ordentliche Revisionsrekurs sei zulässig, nicht gebunden (RZ 1992, 44/20 ua). Die Zurückweisung des Revisionsrekurses kann unter Inanspruchnahme der Begründungserleichterung des § 126 Abs 3 GBG so erfolgen, daß nur die Zurückweisungsgründe ausgeführt werden (vgl RPflgSlgG 2547; 2573 ua). Auch im Grundbuchsverfahren ist der ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragte als Mieterin der Wohnung P*****, den Antragsgegnern als Vermietern aufzutragen, alle technisch erforderlichen Maßnahmen auf ihre Kosten zu ergreifen, die der Antragstellerin den ungestörten Gebrauch, insbesondere die Beheizung des in der von ihr gemieteten Wohnung befindlichen Einzelofens zu ermöglichen, insbesondere auch durch Durchführung aller technisch allenfalls erforderlichen Maßnahmen zur Instandsetzung der Poterie, einschließli... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den erstgerichtlichen Beschluß, womit die Vorsteherin des Bezirksgerichts Hietzing die Erklärung des Antragstellers in einem Aufteilungsverfahren, eine näher bezeichnete Richterin als Leiterin einer für Familienrechtssachen zuständigen Gerichtsabteilung des Bezirksgerichts Hietzing abzulehnen, (nach der üblichen Terminologie zufolge § 24 Abs 2 zweiter Fall JN) zurückgewiesen hatte, aus in der Sache selbst liegenden Erwägungen. Das Rekursge... mehr lesen...
Begründung: Zwischen dem Antragsteller als Kläger und der Republik Österreich als Beklagter ist beim Landesgericht für ZRS Wien zu 32 Cg 14/97g ein Zivilprozeß wegen Rückstellung entzogenen Eigentums, Herstellung von Eigentums- und Besitzrechten und Aufhebung von Gerichtsentscheidungen anhängig. Der Antragsteller hatte Ablehnungsanträge gestellt. Das mit der Ablehnungssache befaßte Gericht zweiter Instanz wies den bei ihm eingebrachten Verfahrenshilfeantrag des Klägers ab. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten zunächst Schadenersatz in der Höhe von S 58.024,40 sA aus einem Verkehrsunfall. Letztlich schränkte sie ihr Begehren auf Kosten ein, weil die gesamte Klagsforderung bezahlt worden sei. Das Erstgericht verpflichtete die Klägerin - mit Urteil - zum Kostenersatz, weil dem Klagebegehren ein Erfolg zu versagen gewesen wäre. Das Alleinverschulden am Unfall treffe den Lenker des von der Klägerin gehaltenen Fahrzeuges; ein konstituti... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung des mit Klage geltend gemachten Anspruchs begehrte die Klägerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung des Inhalts, daß 1. dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei ab sofort verboten werde, Zahlungen der C***** AG aus der Garantie Nr 204.607 vom 3. 12. 1996 in Empfang zu nehmen oder sonst darüber zu verfügen und 2. der C***** AG zu verbieten, aufgrund der Inanspruchnahme durch das Schreiben des Gegners der gefährdeten Partei an die C***** vom ... mehr lesen...