Begründung: In dem von der betreibenden Partei zur Hereinbringung von S 3.000.000,-- sA geführten Zwangsversteigerungsverfahren stellte die Verpflichtete, der im Rahmen der ihr bewilligten Verfahrenshilfe ein Rechtsanwalt beigegeben wurde, den Antrag, das Verfahren für nichtig zu erklären und die Exekution gemäß § 39 Abs 1 Z 3 EO einzustellen. Hiezu brachte sie im wesentlichen vor, daß sie während des gesamten Exekutionsverfahrens prozeßunfähig und zur Zeit der Errichtung des d... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Rekursgericht dem Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluß des Erstgerichtes, mit dem der Antrag der beklagten Partei, den erkennenden Senat wegen Befangenheit abzulehnen, abgewiesen wurde, keine Folge. Gegen diesen Beschluß richtet sich der als "außerordentlich" bezeichnete Revisionsrekurs der beklagten Partei mit dem Antrag, die angefochtene Entscheidung im Sinne des Ablehnungsantrages abzuändern. Recht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Gericht zweiter Instanz in Abänderung des erstinstanzlichen Endbeschlusses der Besitzstörungsklage stattgegeben und ausgesprochen, daß der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 6 ZPO jedenfalls unzulässig sei. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Gericht zweiter Instanz in Abänderung des erstinstanzlichen Endbeschlusses der Besitzstörungsklage stattgegeben und ausgesprochen, daß de... mehr lesen...
Begründung: Das jetzt 5jährige Kind befindet sich seit 1994 zufolge pflegschaftsbehördlich genehmigten Scheidungsfolgenvergleichs seiner Eltern in der Obsorge seiner Mutter und lebt seit der Trennung seiner Eltern bei der Mutter, die nach ihrer neuerlichen Verehelichung den Familiennamen ihres nunmehrigen Ehegatten annahm. Das Erstgericht untersagte der Mutter über "Antrag" des Vaters nach § 176 ABGB ("wem immer"), bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eine Änderung des Fami... mehr lesen...
Begründung: Beim Landesgericht Klagenfurt sind zu AZ 29 Cg 33/94k, 29 Cg 83/94p und 29 Cg 96/96b drei Zivilprozesse mit erheblichen Streitwerten anhängig, an denen der Ablehnungswerber als klagende bzw beklagte Partei beteiligt ist und die nach Richterwechsel von der Richterin des Landesgerichts Dr. Ulrike S***** (im folgenden nur Verhandlungsrichterin) zu verhandeln und entscheiden sind. Im Verfahren AZ 29 Cg 33/94k hielt die Verhandlungsrichterin in der Tagsatzung zur mündlichen S... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Antragstellers auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens mit der
Begründung: ab, der Schuldner habe weder die Erfüllung des Zahlungsplanes noch die Wahrscheinlichkeit der Erteilung einer Restschuldbefreiung bescheinigen können. Dem dagegen erhobenen Rekurs gab das Gericht zweiter Instanz mit dem angefochtenen Beschluß nicht Folge. Es sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000,-- übersteige und daß der ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 IIA2ZPO §500 IICZPO §500 IIHZPO §528 Abs2 Z1 KZPO §528 F4ZPO §528 LEO §44 DEO §78JN §57
Rechtssatz: Ist Entscheidungsgegenstand des Rekursgerichtes die Ausfolgung einer Sicherheitsleistung von zehntausend Schilling, ist der Revisionsrekurs auch dann jedenfalls unzulässig, wenn die betriebene Forderung den Betrag von fünfzigtausend Schilling übersteigt. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §519ZPO §528
Rechtssatz: Die Vorschriften über die Anfechtbarkeit von Beschlüssen des Berufungsgerichtes, mit denen über die Zurückweisung der Klage entschieden wurde, werden analog angewendet, wenn über ein Rechtsschutzbegehren, das auf die abschließende Erledigung des Verfahrens gerichtet ist, durch ein Rekursgericht abweisend entschieden wurde. Beschlüsse, für die eine gesetzliche Grundlage fehlt, sind aber jedenfalls anfechtbar. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §5 Abs2AußStrG §9 A2AußStrG §9 C1AußStrG §9 QAußStrG §14 A1AußStrG §14 A5ABGB §276 IeABGB §276 IIaZPO §116 IZPO §116 IVZPO §116 VZPO §460ZPO §502 AZPO §514 DZPO §528 A
Rechtssatz: Solange ein Beschluss, mit dem ein Abwesenheitskurator bestellt wurde, aufrecht ist (weder mit Rechtsmittel bekämpft noch von Amts wegen beseitigt), ist der Abwesenheitskurator befugt, für den von ihm zu Vertretenden einzuschreiten und Rechtsmittel ... mehr lesen...