Begründung: Die Wiederaufnahmsbeklagten haben als Kläger im Verfahren zu 2 Cg 434/87 des Landesgerichtes Linz ein Feststellungsbegehren dahin erhoben, daß ein am 10. 7. 1984 zwischen ihnen und dem nunmehrigen Wiederaufnahmskläger (dort Beklagten) abgeschlossener Kaufvertrag ungültig und unwirksam sei. Weiters wurde begehrt, daß die betreffende Einverleibung des Eigentumsrechtes des Beklagten für unwirksam erklärt und gelöscht und der zuvor bestehende Grundbuchsstand wiederherges... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 9. November 1998 wurde der erstbeklagten Partei, welcher zuvor mit Beschluß vom 16. Februar 1996 die Verfahrenshilfe im vollen Umfang einschließlich Beigebung eines Rechtsanwaltes als Verfahrenshelfer bewilligt worden war (ON 7), diese wiederum zur Gänze gemäß § 68 Abs 2 ZPO entzogen und gleichzeitig über sie gemäß § 69 ZPO eine Mutwillensstrafe in Höhe von S 20.000 verhängt. Das Erstgericht ging hiebei davon aus, daß der Erstbekla... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung § 528 Abs 2 Z 3 ZPO schließt die Überprüfung der Entscheidung über die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens generell aus; das Begehren (Punkt 2. des Rechtsmittels), für den Fall der Stattgabe desselben "möge der Oberste Gerichtshof auch die Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils einer näheren Prüfung unterziehen", ist daher schon deshalb jedenfalls unzulässig (RZ 1995/47; 1 Ob 128/98z uva). Paragraph 528, Abs... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung kann im Verschweigen einer Tatsache eine Irreführung im Sinne des § 2 UWG liegen, wenn eine Aufklärung des Publikums zu erwarten war. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch das Verschweigen wesentlicher Umstände ein falscher Gesamteindruck hervorgerufen wird (ÖBl 1981, 21 - Gartengeräte-Listenpreise; ÖBl 1997, 172 - D-Schulen mwN uva). Nach ständiger Rechtsprechung kann im Verschwe... mehr lesen...
Begründung: In dem noch nicht rechtskräftig erledigten Prozeß, dessen Wiederaufnahme die Klägerin anstrebt, begehrt diese die Rückabtretung eines Geschäftsanteiles an einer Gesellschaft mbH und Rechnungslegung. Die Klagebegehren des Vorprozesses wurden von den Vorinstanzen abgewiesen. Die Klägerin erhob eine außerordentliche Revision und brachte am selben Tag eine an das Berufungsgericht gerichtete Wiederaufnahmsklage ein, mit der Wiederaufnahmsgründe nach § 530 Abs 1 Z 2, 3, 6... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 31. 7. 1998 verhängte das Erstgericht über die beiden Geschäftsführer der B***** Gesellschaft mbH die bereits mit Beschluß vom 15. 6. 1998 angedrohten Ordnungsstrafen von je 2.000 S und forderte die Geschäftsführer unter Androhung weiterer Ordnungsstrafen von je 50.000 S neuerlich auf, in Entsprechung des § 277 HGB iVm § 279 HGB den Jahresabschluß zum 28. 2. 1997 mit dem Bestätigungsvermerk oder dem Vermerk über dessen Versagung oder Einschränkung z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch im Grundbuchsverfahren ist der Oberste Gerichtshof an den Ausspruch des Rekursgerichtes, der ordentliche Revisionsrekurs sei zulässig, nicht gebunden (RZ 1992, 44/20 ua). Die Zurückweisung des Revisionsrekurses kann unter Inanspruchnahme der Begründungserleichterung des § 126 Abs 3 GBG so erfolgen, daß nur die Zurückweisungsgründe ausgeführt werden (vgl RPflSlgG 2547; RPflSlgG 2573 ua). Auch im Grundbuchsverfahren ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat den Rekurs des Klägers gegen einen im Provisorialverfahren erlassenen Beschluß des Erstgerichtes wegen Versäumung der vierzehntägigen Rekursfrist des § 402 Abs 3 ZPO als verspätet zurückgewiesen. Diese Entscheidung ist nur unter den Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO anfechtbar (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 1 zu § 528 mwN), die hier allerdings nicht vorliegen: Das Rekursgericht hat den Rekurs des K... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Schuldner eines Hypothekardarlehens. Er interessierte sich für eine Umschuldung und fertigte bei der klagenden Maklerin eine Vollmacht für die Finanzierungsvermittlung (Beil 2). Der für die Klägerin handelnde Mitarbeiter schlug die Umschuldung in einen Fremdwährungskredit in japanischer Währung vor. Nach den Feststellungen des Erstgerichtes mißlang der Versuch, dem Beklagten die Risken von Fremdwährungsdarlehen zu erklären (S 4 in ON 23). Der Mitarbe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob ein Rechtsanwalt, der eine Reduzierung seiner in einem bestimmten Zeitraum entstandenen Honorarforderungen gewährt, damit auch einer Herabsetzung noch nicht abgerechneter, aus laufender Vertretung entstehender tarifmäßiger Kosten zustimmt, ist eine solche des Einzelfalls. Da die Revisionswerberin nicht darzulegen vermag, inwieweit dem Berufungsgericht bei der Auslegung der Parteienerklärung eine grobe Fehlb... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat einen als Revisionsrekurs aufgefaßten "Einspruch" der Antragstellerin vom 4. 5. 1998 gegen die Entscheidung des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 19. 3. 1998, GZ 43 R 160/98t = Jv 195/98-5, mit der die Zurückweisung des Ablehnungsantrages gegen den Verhandlungsrichter Dr. Benno T***** bestätigt wurde, mit der
Begründung: zurückgewiesen, daß gegen die Entscheidung des Rekursgerichtes gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO die Erhebung des Revisionsrekurses absol... mehr lesen...
Begründung: Die wiederaufnahmsbeklagte Bank erwirkte im Vorprozeß gegen drei gemeinsam Beklagte Versäumungsurteile, deren Rechtskraft und Vollstreckbarkeit in der Folge bestätigt wurde. Der Wiederaufnahmskläger ist der seinerzeitige Drittbeklagte. Er beantragte die Aufhebung der Bestätigung der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit des gegen ihn gerichteten Versäumungsurteils wegen gesetzwidriger Vorgänge bei der Zustellung des Versäumungsurteils. Das Prozeßgericht gab dem auf § 7 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste; 4 Ob 222/97v; 4 Ob 336/97h; 4 Ob 33/98a; zuletzt 4 Ob 177/98b). Eine gravierende Fehlbeurteilung des Rekursgerichtes, die im Interes... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Seit der UWG-Nov 1988 hält der erkennende Senat in stRsp jedes wahrheitsgemäße Herausstellen der eigenen besseren Leistung im Wege einer Gegenüberstellung mit der schlechteren Leistung namentlich genannter Mitbewerber an Hand objektiv überprüfbarer Daten grundsätzlich für zulässig, sofern es nicht iS des § 2 UWG zur Irreführung geeignet ist oder - etwa durch Pauschalabwertungen, unnötiges Bloßstellen oder aggressive Ten... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin handelt mit Trockenfrüchten. Sie stand ursprünglich in direkter Vertragsbeziehung mit einem Unternehmen (im folgenden Großhandelsunternehmen), das in Österreich Selbstbedienungsgroßhandelsmärkte betreibt, und belieferte dieses mit seinen Waren. Um Kosten zu senken, brachte das Großhandelsunternehmen sodann die Beklagte "ins Spiel" und schloß mit ihr am 19. 9. 1995 eine Vereinbarung, nach der es die Beklagte "mit dem Ankauf und der Distribution von Obst un... mehr lesen...
Norm: ZPO §27ZPO §502 LZPO §528 LJN §60RATG §7
Rechtssatz: Eine gemäß § 7 RATG erfolgte Festsetzung des Streitwertes hat für die Zuständigkeit und Besetzung der Gerichte, die Anwaltspflicht und die Rechtsmittelzulässigkeit keine Auswirkungen. Entscheidungstexte 2 Ob 8/99m Entscheidungstext OGH 28.01.1999 2 Ob 8/99m 1 Ob 149/14i Entschei... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei brachte vor, durch die Nichterfüllung eines mit der beklagten Partei abgeschlossenen Vertrages sei ihr ein Gesamtschaden von DM 3,188.020 entstanden. Selbst wenn man der Ansicht wäre, daß ein verbindlicher Vertrag noch nicht zustande gekommen sei, sei die beklagte Partei dadurch schadenersatzpflichtig geworden, daß sie ohne sachlichen Grund die unmittelbar vor dem Abschluß stehenden Vertragsverhandlungen abgebrochen habe. "Bis zur Klärung der Zust... mehr lesen...
Begründung: Der am 10. März 1997 in der Bundesrepublik Deutschland verstorbene Erblasser war Schweizer Staatsbürger, zuletzt in der Schweiz wohnhaft. Er hinterließ zwei Söhne aus erster Ehe sowie seine Gattin aus zweiter (noch aufrechter) Ehe und besaß in Österreich eine Liegenschaft und Liegenschaftsanteile, somit unbewegliches Vermögen. In dem vom Erblasser und seiner zweiten Frau am 10. Dezember 1986 in der Schweiz errichteten Ehe- und Erbvertrag unterstellten die Vertrags... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, gegen die verpflichtete Partei, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 2,192.522,19 sA die Bewilligung folgender Exekutionen: 1. Forderungsexekutionen nach § 294 EO durch Pfändung und Überweisung folgender Geldforderungen der verpflichteten Partei: 1. Forderungsexekutionen nach Paragraph 294, EO durch Pfändung und Überweisung folgender Geldforderungen der verpflichteten ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §15ZPO §528 A
Rechtssatz: Beruht ein Verfahrensmangel oder eine Nichtigkeit auf einem vom Gericht zweiter Instanz dem Erstgericht im ersten Rechtsgang erteilten Auftrag, so handelt es sich hiebei um einen Mangel des Verfahrens zweiter Instanz beziehungsweise um eine dieser anzulastende Nichtigkeit des Verfahrens, was in dritter Instanz geltend gemacht werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Verwiesen wird auf die Vorentscheidung 1 Ob 235/97h-49, womit der erkennende Senat die Verhängung einer Ordnungsstrafe über eine Zeugin (die Lebensgefährtin des Klägers) durch das Rekursgericht wegen beleidigender Äußerungen des Erstrichters bestätigte. Im Rechtsstreit wegen Zahlung von 1.892 S sA beantragte der Kläger mit Eingabe vom 13. November 1997 die Bewilligung der Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts. Diese sei jedenfalls deshalb geb... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach mit dem Beschluß vom 22. Mai 1998 aus, daß die Klagsänderung des Inhalts, "die beklagte Partei sei schuldig, dem Kläger binnen 14 Tagen zu Handen des Klagevertreters den Betrag S 613.463,98 sA zu bezahlen" nicht zugelassen wird. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Gericht zweiter Instanz dem Rekurs der klagenden Partei Folge gegeben und den angefochtenen Beschluß ersatzlos aufgehoben und ausgesprochen, daß der Revisionsrekurs nicht zulässi... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 13 Cg 1045/92z des Landesgerichtes Innsbruck erwirkte die Beklagte am 29. 9. 1992 ua gegen den Kläger ein Versäumungsurteil gemäß der §§ 396, 398 ZPO, mit dem der Kläger zur Zahlung von S 117.667,46 sA an die Beklagte verurteilt wurde. Die Klage enthielt das Tatsachenvorbringen, daß die Beklagte dem Kläger über dessen Antrag einen Teilzahlungskredit eingeräumt habe, der wegen eingetretenen Terminsverlustes in der eingeklagten Höhe zur Rückzahlung fällig... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 15. 6. 1998 (ON 4) wurde der Konkurs über die Hotel A***** Gesellschaft mbH eröffnet und ein Masseverwalter und dessen Stellvertreter bestellt. Das Konkursedikt wurde am Montag, dem 15. 6. 1998 an der Gerichtstafel des Konkursgerichtes angeschlagen; die individuelle Zustellung an die Gemeinschuldnerin erfolgte am Mittwoch, dem 17. 6. 1998. Das Rekursgericht wies mit Beschluß vom 24. 7. 1998 (ON 25) ua den sehr ausführlichen, am... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 AZPO 535
Rechtssatz: Wurde demnach die Nichtigkeitsklage wie im vorliegenden Fall richtigerweise beim Rekursgericht des Vorprozesses eingebracht, unterliegt die Anfechtung der Beschlüsse dieses Gerichtes den Rekursbeschränkungen des § 528 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 256/98w Entscheidungstext OGH 20.10.1998 4 Ob 256/98w ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 30. 9. 1997 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz begehrte die Antragstellerin die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Antragstellers. Nach erfolgloser Aufforderung der Antragstellerin zum Erlag eines Kostenvorschusses wies das Erstgericht mit Beschluß vom 11. 12. 1997 (ON 9) den Antrag auf Eröffnung des Konkurses mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens ab. Dieser Beschluß wurde - w... mehr lesen...
Begründung: In einem Streit zwischen Mutter und Großmutter um die Obsorge für die Mj. Yvonne L***** ist das Rekursgericht mit einem Rechtsmittel der Mutter gegen die Abweisung eines Provisorialantrages befaßt, mit dem im wesentlichen erreicht werden sollte, das Kind sofort aus der Obhut der Großmutter in jene der Mutter zu bringen. Das Rekursgericht erachtete für seine Entscheidung ua die Vernehmung der Mj. als unbedingt erforderlich, die jedoch mehreren Vorladungen keine Folge ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 23. 3. 1998 wurde der vom Gemeinschuldner mit seinen Gläubigern abgeschlossene Zwangsausgleich bestätigt; mit Beschluß vom 8. 6. 1998 wurde der Konkurs gemäß § 157 Abs 1 KO aufgehoben. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 23. 3. 1998 wurde der vom Gemeinschuldner mit seinen Gläubigern abgeschlossene Zwangsausgleich bestätigt; mit Beschluß vom 8. 6. 1998 wurde der Konkurs gemäß Paragraph 157, Absatz eins, KO aufgehoben. Noch vor Re... mehr lesen...
Begründung: Mit Verteilungsbeschluß vom 23.1.1998 wies das Erstgericht u.a. der Pfandgläubigerin V*****bank H***** aus dem Meistbot für die Liegenschaft EZ 58 Grundbuch S***** S 1,101.623,25 und aus dem Meistbot für die Liegenschaft EZ 219 Grundbuch S***** S 108.951,75 zur vollständigen Berichtigung durch Barzahlung zu. Der im Rang nachfolgenden betreibenden Partei wies es aus dem Meistbot der ersteren Liegenschaft S 4,889.376,75 und aus dem der letzteren S 521.048,25 zur teilwe... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist aufrecht. Der Beklagte ist seit 1.1.1996 aus der Ehewohnung, einem im Miteigentum der Ehegatten stehenden Einfamilienhaus, ausgezogen und kehrt dorthin nur an Wochenenden zurück, um den Kontakt zu den Kindern aufrecht zu erhalten. Die Klägerin benützt die Ehewohnung gemeinsam mit den 1979, 1981, 1982, 1987 und 1989 geborenen fünf ehelichen Kindern. Sie bezahlt die Betriebskosten. Während aufrechter häuslicher Gemeinschaft hatte sie den Hau... mehr lesen...