Norm: ZPO §519 Abs1 Z1 E4ZPO §519 Abs1 Z1 GZPO §528 K
Rechtssatz: Es wäre ein unüberbrückbarer Wertungswiderspruch, wenn zwar im Berufungsverfahren die Verwerfung einer wegen Nichtigkeit erhobenen Berufung und die Ablehnung der beantragten Zurückweisung der Klage nicht angefochten werden könnte, ein inhaltsgleiches Rechtsschutzbegehren im Rekursverfahren aber einer Überprüfung in dritter Instanz zugänglich wäre. Die analoge Anwendung des § 519 ... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §402 CKSchG §5jUWG §2 A2ZPO §502 Abs1 HI2ZPO §528 KUrhG §78ZPO §502 HIII3
Rechtssatz: Ob eine Ankündigung im Einzelfall zur Irreführung geeignet ist, ist keine erhebliche Rechtsfrage. Entscheidungstexte 4 Ob 1048/95 Entscheidungstext OGH 27.06.1995 4 Ob 1048/95 4 Ob 1057/95 Entscheidungstext OGH 18.09.1995 4 Ob 1057/95 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §46 Abs1 AAußStrG 2005 §65 Abs1MRG §37MRG §37 Abs3 Z15MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 Z13 idF WohnAußStrBeglGMRG §40 Abs1ZPO §528 K
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines Schriftsatzes, mit dem das Gericht in einer im außerstreitigen Verfahren nach § 37 MRG abzuhandelnden Angelegenheit gemäß § 40 Abs 1 MRG angerufen wurde, ist kein Sachbeschluss im Sinne des § 37 Abs 3 Z 15 MRG, weil nicht in der Sache selbst entschieden wurde. Die... mehr lesen...