Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 2. 1. 1991 bis 4. 4. 1997 als Diplomkrankenschwester im Orthopädischen Spital ***** der beklagten Partei beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Der monatliche Bruttolohn der Klägerin betrug zuletzt S 27.382. Die Klägerin begehrt den Zuspruch von S 328.351,57 brutto sA, bestehend aus entlassungsabhängigen Ansprüchen (Kündigungsentschädigung, Abfertigung und Urlaubsentschädigung) sowie offenen Gehältern, insbesondere ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Ein Verfahren ist nur dann mangelhaft, wenn sich das Berufungsgericht überhaupt nicht mit der Beweisfrage befaßt (RIS-Justiz RS0043371, RS0043185). Davon kann hier aber keine Rede sein. Die
Begründung: des Berufungsgerichtes läßt erkennen, daß eine Überprüfung der erstgerichtlichen Beweiswürdigung stattgefunden hat. Da... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt S 59.186,59 sA. Durch einen Sondervertrag sei er in ein Dienstverhältnis zur beklagten Partei getreten, dessen Inhalt es gewesen sei, vom 25. 8. 1995 bis 26. 3. 1996 Mitglieder der saudiarabischen Königsfamilie als "Security-Guard" zu beschützen. Es sei ein monatliches Grundgehalt von S 14.560,-- vereinbart worden. Überdies sei vereinbart worden, daß der Kläger während der Vertragszeit in Österreich sozialversichert sei. Trotz ordnungsgemäßer Beend... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von den Beklagten die Zahlung von S 12.690,96 sA mit der
Begründung: , der Erstbeklagte habe als Lenker des von der Zweitbeklagten gehaltenen PKW einen Unfall verschuldet, wodurch ihm (dem Kläger) Reparaturkosten in der Höhe von S 38.072,88 entstanden seien. Aus prozessualer Vorsicht werde derzeit ein Drittel dieses Betrages geltend gemacht. Die Beklagten wendeten ein, das Alleinverschulden an dem Unfall treffe den Kläger. Das Erstgericht verurte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von den beklagten Parteien als Schadenersatz aus dem Verkehrsunfall vom 20. 7. 1996 die Zahlung von S 119.455,20 samt 4 % Zinsen seit 3. 10. 1996, und zwar S 104.455,20 an Reparaturkosten und S 15.000,-- an Wertminderung betreffend sein beim Unfall beschädigtes Fahrzeug. Mit dem angefochtenen Urteil änderte das Berufungsgericht das das Klagebegehren abweisende Urteil des Erstgerichts teilweise dahin ab, daß es dem Kläger den Betrag von ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte betreibt ein Verwertungsunternehmen und führt Industrieauktionen und Unternehmensverwertungen durch. Im gegenständlichen Fall hatte er den Auftrag, die Betriebs- und Geschäftsausstattung der C***** GmbH zu versteigern. Die Versteigerung, die im Namen und auf Rechnung dieser GmbH erfolgen sollte und für die ein Katalog mit Versteigerungsbedingungen erstellt worden war, fand am 1. 6. 1996 statt. Der Geschäftsführer der Klägerin erfuhr von dieser Versteiger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Ergänzend ist den Revisionsausführungen folgendes zu erwidern: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, dri... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob der beanstandeten Äußerung im Artikel der Beklagten über die von der Klägerin veröffentlichte Umfrage ("ohne Gültigkeit") die unwahre und kreditschädigende Tatsachenbehauptung im Sinne des § 7 UWG entnommen werden könne, die Klägerin sei unseriös, weil sie Umfragedaten verfälsche und ein ihr eng verbundenes Unternehmen durch unlautere Mittel unterstütze, hängt von dem Eindruck ab, den das angesprochene Pub... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Hauptmieter einer in einem Haus der Klägerin gelegenen Kleinwohnung. Diese liegt weder in einem Ein- oder Zweifamilienhaus noch in einem Gebäude, das ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel nach dem 31. Dezember 1967 errichtet wurde. Nach dem Inhalt des am 14. November 1994, somit vor Inkrafttreten der sogenannten Wohnrechtsnovelle 1997, von den Streitteilen geschlossenen Mietvertrags begann das Mietverhältnis am 15. November 1994 und war auf dr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz ZPO keiner... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß stellte das Berufungsgericht das Verfahren ein. Dem liegt zugrunde, daß die beklagte Partei nach Fällung des mit Berufung angefochtenen Urteils gemäß § 2 Amtslöschungsgesetz gelöscht wurde. Nach der Rechtsansicht des Berufungsgerichtes sei damit die Vollbeendigung der Gesellschaft eingetreten und die Parteifähigkeit verlorengegangen. Das einzige potentielle Aktivum der gelöschten Gesellschaft sei ein im Falle der Klageabweisung im vorl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Schon vom Berufungsgericht verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz (hier: Unterbleiben der Einholung eines Sachverständigengutachtens) können im Revisionsverfahren nicht neuerlich geltend gemacht werden (Arb 11.265; 11.217; SZ 62/88 uva). Ob das Vorbringen der Beklagten zur von ihr behaupteten Gegenforderung von S 3,899.254,80 ausreichend konkret ist, ist eine Frage des Einzelfalles, die - von Fällen krasser Feh... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach mit Urteil aus, daß das Begehren der Klägerin auf Gewährung der Berufsunfähigkeitspension ab 1. 5. 1995 dem Grunde nach zu Recht bestehe; es trug der Beklagten die Erbringung einer vorläufigen Zahlung von S 7.500 monatlich auf. Es gelangte zu der Auffassung, daß die am 13. 3. 1946 geborene (am Stichtag daher 49 Jahre alte) Klägerin ihre zuletzt durch 15 Monate hindurch ausgeübte im wesentlichen gleichbleibende Berufstätigkeit einer Betriebslei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Unter Geltendmachung der Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der unrichtigen rechtlichen Beurteilung werden ausschließlich Verfahrensmängel erster Instanz, die bereits Gegenstand des Berufungsverfahrens waren und vom Berufungsgericht verneint worden sind, wiederholt (Einholung weiterer medizinischer Sachverständigengutachten zum Leistungskalkül). Solche können jedoch im Revisionsverf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt schon deshalb nicht vor, weil das Berufungsgericht die Feststellungen des Erstgerichtes zur Gänze übernommen und keine darüber hinausgehenden getroffen hat. Die Behauptung, daß dem Berufungsgericht bei der Überprüfung der Beweiswürdigung Irrtümer und Fehler unterlaufen seien, legt hingegen keine Aktenwidrigkeit dar (RIS-Justiz RS0043203). Im übrigen hat das Berufun... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 27. 10. 1994/27. 6. 1995 erwarb der Beklagte vom ehemaligen Wohnungseigentumsorganisator drei Wohnungseigentumsanteile zum Zweck des Ausbaus des Dachbodens. Im Hinblick auf den Verteilungsschlüssel für die Betriebskostenverrechnung wurde vereinbart: "Die kaufgegenständlichen Dachbodenflächen gelten dabei mit Fertigstellung des Ausbaus ( = Bezugsfertigstellung) als genutzt, sodaß ab diesem Zeitpunkt die Wohnflächen in die Gesamtnutzfläche und dam... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte, der Schauspieler und deutscher Staatsbürger ist, sollte im Jahr 1994 im Spielfilm "Internationale Zone", der in Wien produziert werden sollte, die männliche Hauptrolle des "Sascha" übernehmen. Ihm wurde mitgeteilt, daß die weibliche Hauptrolle mit der in Jugoslawien ansässigen Schauspielerin Anica D***** besetzt werde, was auch den Vorstellungen des Beklagten entsprach. Nach Vorliegen eines Vertrages mit Anica D***** stellte der Geschäftsführer... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E2c
Rechtssatz: Das Berufungsgericht hat von sich aus Rechtsfragen aufgeworfen, ohne durch eine Rechtsrüge in der Berufung dazu gehalten zu sein. Es gelangte dabei allerdings zur gleichen Entscheidung wie das Erstgericht. Ungeachtet der fehlenden diesbezüglichen Verfahrensrüge war dieser Verfahrensverstoß aber auch schon deshalb nicht aufzugreifen, weil das Berufungsgericht ohnedies jenes Ergebnis erzielte, das bei gesetzmäßig... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob die Äußerung, die Zeitung der Beklagten werde gerade noch von 8403 Abonnenten gelesen, (auch) dahin verstanden werden kann, die Zeitung habe insgesamt nur die genannte Zahl von Lesern, hängt vom Eindruck des flüchtigen Durchnittsinteressenten ab, wobei Wendungen, die bei verkehrsüblicher flüchtiger Kenntnisnahme zu Mißverständnissen führen können, immer zum Nachteil desjenigen auszulegen sind, der sich ihrer bedient (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger verpflichtete sich (als dortiger Beklagter) in dem am 26. November 1962 abgeschlossenen gerichtlichen Unterhaltsvergleich gegenüber seiner geschiedenen Ehegattin (im folgenden nur Mutter des Beklagten) und den drei gemeinsamen Kindern - darunter der Beklagte - zu monatlichen Unterhaltsleistungen. Er sollte der Mutter des Beklagten ab Rechtskraft der Scheidung einen monatlichen Unterhalt von 2.150 S sowie einmal jährlich einen weiteren, nicht auf die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ein Teil des Gebiets einer Tiroler Gemeinde wird von einem Wiesenbach durchflossen. Dessen Gerinne verläuft zunächst durch einen Wald, anschließend über einige hundert Meter durch Wiesen und sodann durch Siedlungsgebiet. Das Erdgerinne hat im Bereich der Wiesen ein Durchflußprofil von etwa 50 bis 60 cm Breite und etwa einem halben Meter Tiefe. In diesem Bereich wird der Bach von zwei Feldwegen überquert. Dort bestanden im September 1989 Rohrdurchlässe mit eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Im Revisionsverfahren ist nur die von den Vorinstanzen bejahte, von der Revisionswerberin hingegen verneinte Frage des Berufsschutzes des Klägers als angelernter Kellner strittig, welche Tätigkeit ihm nach dem medizinischen Leistungskalkül nicht mehr zumutbar ist, weil er nur noch leichte Arbeiten verrichten kann, soweit die Hebe- und Trageleistung fünf bis zehn Kilogramm nicht überschreitet und die Arbeitszeit ... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Streitteilen am 29. 12. 1964 geschlossene Ehe wurde mit Beschluß des Erstgerichts vom 9. 3. 1989 gemäß § 55a EheG geschieden. Der Ehe entstammen drei - 1967, 1971 und 1972 geborene - Kinder. Am 22. 2. 1982 trafen die bereits damals getrennt lebenden Ehegatten mittels Notariatsakts unter anderem eine Regelung über den vom Kläger an die Beklagte bzw die gemeinsamen Kinder zu leistenden Unterhalt. Die zwischen den Streitteilen am 29. 12. 1964 geschlossen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Verfahrensmängel, bei denen es sich um eine bloße Wiederholung der Mängelrüge des Berufungsschriftsatzes handelt, liegen - wie der Oberste Gerichtshof geprüft hat - nicht vor (§ 510 Abs 3 dritter Satz ZPO). Die geltend gemachten Verfahrensmängel, bei denen es sich um eine bloße Wiederholung der Mängelrüge des Berufungsschriftsatzes handelt, liegen - wie der Oberste Gerichtshof geprüft hat ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Rechtsstreites ist ein auf dem Konto Nr. ***** bei der V***** A***** erliegender Geldbetrag in Höhe von DM 269.155,79. Dieses Bankkonto ist durch die Einstweilige Verfügung des Prozeßgerichtes erster Instanz vom 28. 10. 1994 bis zur rechtskräftigen Prozeßbeendigung dem Zugriff der beklagten Partei entzogen. Die klagende Partei verlangt von der Beklagten die Einwilligung in die Auszahlung des Kontoguthabens von DM 269.155,79 an die klagende Partei die... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E2c
Rechtssatz: Das Berufungsgericht hat von sich aus Rechtsfragen aufgeworfen, ohne durch eine Rechtsrüge in der Berufung dazu gehalten zu sein. Es gelangte dabei allerdings zur gleichen Entscheidung wie das Erstgericht. Ungeachtet der fehlenden diesbezüglichen Verfahrensrüge war dieser Verfahrensverstoß aber auch schon deshalb nicht aufzugreifen, weil das Berufungsgericht ohnedies jenes Ergebnis erzielte, das bei gesetzmäßig... mehr lesen...
Begründung: Am 3. 7. 1997 ereignete sich gegen 13.00 Uhr ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Lenker seines PKW mit einem Kalb des Beklagten kollidierte. Am Fahrzeug des Klägers entstand ein Sachschaden von S 55.547, für das Abschleppen bezahlte er S 2.280. Mit der Behauptung, der Beklagte habe seine Aufsichts- und Verwahrungspflicht als Tierhalter verletzt, begehrt der Kläger den Ersatz seiner Schäden in der Höhe von S 57.827 sA. Der Beklagte wendete ein, den Kläger t... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wenn sich auch aufdrängt, daß eine mögliche Identität zwischen dem eingeklagten Bruttobetrag und dem gezahlten Nettobetrag bestehen kann (SZ 67/133; 9 ObA 2010/96w), so fehlen diesbezüglich ausreichende Behauptungen der beklagten Partei im Verfahren erster Instanz. Die sonst im Exekutionsverfahren zu klärende Frage, welchem Nettobetrag ein bestimmter Bruttobetrag entspricht, wird bei Nettozahlung einer brutto eingeklagte... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Der verstorbene Vater der Klägerinnen war Eigentümer des Hauses S*****, *****gasse 6-8. Er hat mit Mietvertrag vom 15. 4. 1973 dem Beklagten die Wohnung top 6-8 in diesem Haus auf unbestimmte Zeit vermietet. Punkt II des vom Vermieter vorgelegten und vom Beklagten unterfertigten Vertragsentwurfes lautet: Der verstorbene Vater der Klägerinnen war Eigentümer des Hauses S*****, *****gasse 6-8. Er hat mit Mietver... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank stellte mit Kreditvertrag vom 6. 9./18. 9. 1990 der R***** GmbH und Gernot F. S*****, Robert M. R***** und Bertram H***** einen Kredit von S 350.000 auf Kontonummer 6-882.618-2 zur Verfügung. Eine Verzinsung von 9,25 % p. a. kontokorrentmäßig und Verzugszinsen von 4,5 % wurden vereinbart; die klagende Partei war berechtigt, die vereinbarten Kreditkonditionen in dem Ausmaß abzuändern, als sich die Verhältnisse auf dem Geld-, Kredit- bzw Kapitalmarkt ... mehr lesen...