Norm: ZPO §473aZPO §503 Z2
Rechtssatz: Erlässt das Berufungsgericht zu Unrecht keine Mitteilung, so stellt dies im Sinne des § 503 Z 2 ZPO einen wesentlichen Verfahrensmangel dar. Entscheidungstexte 8 Ob 261/98k Entscheidungstext OGH 15.04.1999 8 Ob 261/98k 9 Ob 75/99s Entscheidungstext OGH 01.09.1999 9 Ob 75/99s Vgl auch; Beisa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angeblichen Mängel des Verfahrens erster Instanz, nämlich die Nichtbeiziehung eines Sachverständigen, die vom Berufungsgericht verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung nicht mehr mit Erfolg in der Revision neuerlich geltend gemacht werden (RIS-Justiz RS0085853; Arb 11.265 ua). Zur Bauaufsicht gehört in dem von der Revisionswerberin verstandenen Sinn die Überwachung der Herstellung des Werks auf Überein... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 2. 2. 1998 wies die Beklagte den Antrag der Klägerin vom 16. 12. 1997 auf Zuerkennung eines Pflegegeldes zurück, weil er innerhalb der Jahresfrist des § 25 Abs 2 BPGG ohne Bescheinigung einer wesentlichen Änderung der Anspruchsvoraussetzungen gestellt worden sei. Mit Bescheid vom 2. 2. 1998 wies die Beklagte den Antrag der Klägerin vom 16. 12. 1997 auf Zuerkennung eines Pflegegeldes zurück, weil er innerhalb der Jahresfrist des Paragraph 25, Absatz ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates können angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen bereits vom Berufungsgericht verneint wurde, wie hier die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Orthopädie, im Revisionsverfahren nicht neuerlich mit Erfolg geltend gemacht werden (SSV-NF 7/74 mwN ua). Dem Obersten Gerichtshof ist daher ein Eingehe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Trotz ihrer Bezeichnung als "außerordentliche Revision" handelt es sich bei dem Rechtsmittel der Klägerin um eine ordentliche Revision, weil es sich um ein Verfahren über wiederkehrende Leistungen in Sozialrechtssachen handelt (§ 46 Abs 3 Z 3 ASGG). Trotz ihrer Bezeichnung als "außerordentliche Revision" handelt es sich bei dem Rechtsmittel der Klägerin um eine ordentliche Revision, weil es sich um ein Verfahre... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 27. Jänner 1992 eingelangten Klage begehrte die klagende Partei von der beklagten Partei ursprünglich S 577.831,09 und brachte hiezu vor, sie habe dieser auf deren Bestellung Waren für deren Geschäftsbetrieb zu vereinbarten und angemessenen Preisen verkauft und geliefert. Es sei zwar richtig, daß hinsichtlich der gelieferten Alu-Profilschienen von der beklagten Partei eine Mängelrüge infolge Kratzer auf den Schienen erhoben worden sei, aufgrund einer ansch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Von einer - wie im Revisionsrekurs behauptet - uneinheitlichen oder gar fehlenden Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu den hier anstehenden (als erheblich im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG bezeichneten) Rechtsfragen kann keine Rede sein. Im einzelnen: Von einer - wie im Revisionsrekurs behauptet - uneinheitlichen oder gar fehlenden Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu den hier anstehenden (als erheblich im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig, so daß hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig, so daß hierauf verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Revisionsausführungen folgendes entgegenzuhalten: Wie ein Krankheitsbild zu beurteilen ist und wie das Leistungskalkül zu ermi... mehr lesen...
Begründung: Zum Parteienvorbringen und zum Sachverhalt wird auf den Beschluß des Obersten Gerichtshofs vom 9. 6. 1998, 1 Ob 80/98s, verwiesen. Während Gegenstand dieser Entscheidung das Begehren der Klägerin war, die Beklagten mögen die Benützung einer Kleingartenparzelle unterlassen, begehrte die Klägerin von den Beklagten mit gleichartiger
Begründung: hier die Räumung dieser Parzelle. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Erbe nach Thekla G*****. Er stellte zunächst im Namen der Verlassenschaft und schließlich als Erbe Ansprüche auf Ersatz von Schäden am Haus K***** 1 in L*****, dessen Eigentümerin zuvor die Verstorbene war. Die zweitbeklagte Partei hat Räume im Erdgeschoß dieses Hauses von der vormaligen Eigentümerin sowie weitere im ersten Stock gelegene Räume von der Fruchtnießerin gemietet. Sie hat die erstbeklagte Partei mit der Durchführung von Umbauarbei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei einem öffentlichen Straßenbauprojekt der Klägerin erzwangen Demonstranten einen Baustopp. Es entstanden Stehzeiten des beauftragten Bauunternehmens. Die Vorinstanzen gingen (ua) von dem im Revisionsverfahren nicht mehr strittigen Sachverhalt aus, wie ihn das Berufungsgericht (auf den S 3 bis 9 in ON 28) wie folgt feststellte: "Mit Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. 9. 1990 BGBl 599/1990 wurde eine neu herzustellen... mehr lesen...
Begründung: Der am 23. 11. 1906 geborene Walter H***** war Eigentümer von 3/5 Anteilen an den Liegenschaften EZ 128 und EZ 433 Grundbuch K*****. Er ist am 7. 9. 1990 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. In diesem Kodizill ordnete er unter anderem folgendes an: "... 3. An den Liegenschaften, die meine Erben aufgrund dieser meiner letztwilligen Verfügungen gemeinsam besitzen werden, sind für meinen Sohn Roberto Carlo H***** und meine Ehefrau Rina H***** in di... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Hausbank einer Druckerei, über deren Vermögen am 14. 8. 1996 der Konkurs eröffnet wurde. Der Beklagte wurde für diese Druckerei als Subunternehmer tätig und führte in deren Auftrag Repro-Arbeiten durch. Hinsichtlich der vom Beklagten an die Druckerei übersandten Filme vereinbarten die Vertragspartner Eigentumsvorbehalt. Nach Abschluß der Arbeiten legte die Druckerei ihrem Auftraggeber im Mai 1996 Rechnung, welche am 28. 6. 1996 bezahlt wurde. Über de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht der beklagten Partei ist die Revision gemäß § 46 Abs 3 Z 1 ASGG zulässig. Verfahren über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Sinne der vorgenannten Bestimmung sind solche, in denen es um die Berechtigung oder um die Art der Beendigung geht, wobei es nicht erforderlich ist, daß diese Frage als Hauptfrage zu klären ist. Es muß sich aber um eine Rechtsstreitigkeit handeln, in der die Fr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Abgesehen davon, daß die Parteien auf die Wiedereröffnung eines nach § 193 Abs 3 ZPO Verfahrens keinen Anspruch haben und das Unterbleiben einer amtswegigen Wiedereröffnung nur ausnahmsweise geeignet ist, einen Verfahrensmangel herbeizuführen (RIS-Justiz RS0036916), hat das Berufungsgericht einen solchen, vom Beklagten in seiner Berufung geltend gemachten Verfahrensmangel ausdrücklich negiert. Verfahrensmängel erster In... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Es sei nur angemerkt, daß Mängel erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg gerügt werd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nicht vor, was gemäß § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner weitergehenden
Begründung: bedarf. Mit den Ausführungen zu diesem Rechtsmittelgrund wird nur in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen im Zusammenhang mit den degenarativen Vorschäden des Klägers im Bereich der linken Schulter bekämpft. Die Bekämpfung der Beweiswürdigung der Vorinstanzen ist jed... mehr lesen...
Begründung: Am Abend des 28. 3. 1996 traf sich der Kläger mit einigen Freunden, darunter auch der Beklagten, die soeben die Führerscheinprüfung bestanden hatte, jedoch noch nicht im Besitz des Dokumentes war. Der Kläger, der ihr zuvor gratuliert hatte, zog seine Glückwünsche zurück, worauf ihn die Beklagte mit dem Schimpfwort "Arschloch" bedachte. Der Kläger, der vorgab, die Beklagte nicht verstanden zu haben, fragte nach, worauf die Beklagte das Schimpfwort wiederholte. Auf noc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt in der vorliegenden Klage, den Beklagten zur (Rück-)Zahlung des Schillinggegenwertes der von ihr auf eine mit US-$ 68.540,-- in Rechnung gestellte Mountain-Bikes-Bestellung geleisteten Anzahlung von US-$ 23.540,-- sA zu verpflichten. Der Bestellung und dem Vertragsabschluß seien vom Beklagten unter Hervorhebung von Gewichtsvorteilen durch Verwendung "spezialgefräster Rahmen" angepriesene Mountain-Bikes bzw Mountain-Bike-Rahmen zugrundegelegen; ta... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen der Auffassung der Klägerin und des Nebenintervenienten nicht verspätet. Den Beklagten wurde der Beschluß, mit dem ihr Verfahrenshilfeantrag abgewiesen wurde, am 26. 11. 1998 zugestellt; die Revision wurde am 9. 12. 1998 zur Post gegeben. Daß die Frist zur Verbesserung des Verfahrenshilfeantrages entgegen § 85 Abs 2 ZPO erstreckt wurde, kann nicht mehr wahrgenommen werden, weil die Beklagten di... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Unternehmens der Beklagten ist (ua) die entgeltliche Weitergabe von Informationen über Preise zahnärztlicher Leistungen. Alleinige Geschäftsführerin ist Veronika B*****; einziger Gesellschafter ist der Beklagtenvertreter. Die Beklagte wirbt seit Juni 1998 in der "Neuen Kronen Zeitung" wie folgt: "So haben Sie leicht lachen! Porzellan-Krone S 5.500,-- all inclusive. Z***** Telefon ***** GmbH L*****. Zeigen Sie teuren Zahnbehandlungspreisen die Zähne... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte S 98.841,60 sA für die Lieferung von Fertigbeton an die Beklagte. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens, weil nicht sie, sondern die Baufirma J***** GmbH den Beton bestellt habe. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen beauftragte die Beklagte die Firma J***** GmbH mit Baumeister- und Erdarbeiten zur Herstellung eines Dichtbetonkellers und anderer Bauwerke um den Fixpreis von S 500.000,--. In der schriftlichen "Fixve... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der Rekursentscheidung, wonach das Landesgericht St.Pölten als Arbeits- und Sozialgericht zufolge der - zumindest anzunehmenden - Arbeitnehmerähnlichkeit des Klägers (als Bauleiter und Planungskoordinator im Auftrag der beklagten Partei für ein Bauvorhaben in Moskau) und des Wohnsitzes des Klägers im Sprengel des Landesgerichtes St.Pölten sachlich und örtlich zuständig ist, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Anders als die dem irrevisiblen Tatsachenbereich zuzuordnenden Frage, ob ein Ehegatte seine Ehe subjektiv als unheilbar zerrüttet ansieht, stellt die Beurteilung, die Ehe sei objektiv unheilbar zerrüttet, ebenso eine Rechtsfrage dar, wie die Ermittlung des Zeitpunkts des Eintritts der Zerrüttung (EvBl 1975/1; EFSlg 57.132; RZ 1990/78; 4 Ob 1621/95; 1 Ob 177/97d u. a.). Entgegen der Ansicht des Revisionswerbers haftet da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung kann eine in der Berufung nicht enthaltene bzw nicht gesetzmäßig ausgeführte Rechtsrüge in der Revision nicht mehr nachgetragen werden (SSV-NF 1/28; Kodek-Rechberger, ZPO Rz 5 zu § 503; 9 ObA 259/98y; 8 ObA 285/95 ua). Nach ständiger Rechtsprechung kann eine in der Berufung nicht enthaltene bzw nicht gesetzmäßig ausgeführte Rechtsrüge in der Revision nicht mehr nachgetragen werden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 1. 9. 1974 als Angestellter in die Dienste der Rechtsvorgängerin der Beklagten. Seit 1. 1. 1976 war er Mitglied des Vorstandes der Beklagten und in dieser Funktion für das Finanz-, Personal- und Rechtsressort zuständig. Am 5. 6. 1989 erklärte der Kläger unter Berufung auf den dienstvertraglich vereinbarten Austrittsgrund der grundlegenden Änderung des Kreises der Aktionäre oder des Mehraktionärs der Gesellschaft seinen vorzeitigen Austritt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, sich im Rahmen der Überprüfung der vom Erstgericht getroffenen Sachverhaltsfeststellungen mit jedem einzelnen Beweisergebnis bzw mit jedem einzelnen Argument des Berufungswerbers auseinanderzusetzen (RIS-Justiz RS0043162). Gerade mit dem in der Revision aufgezeigten Argument der Berufung über den Bestellungsvorgang der Küche bei der Firma E***** hat sich das Berufungs... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Von der Revisionswerberin wird keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG aufgezeigt: Von der Revisionswerberin wird keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 46, Absatz eins, ASGG aufgezeigt: Entgegen ihrer Auffassung geht es hier nicht um die Frage, ob der Arbeitgeber im Mankofall das Verschulden des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmer seine Schuldlosigkeit beweisen muß, weil nach den bind... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist die Komplementärin einer Hoch- und Tiefbau Gesellschaft m. b. H. & Co KG. Mit Beschluß des Landesgerichts Wels vom 17. Juli 1985 wurde sowohl über das Vermögen der Kommanditgesellschaft als auch über jenes ihrer Komplementärin der Konkurs eröffnet. Dieser Beschluß erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Anträge auf Eröffnung des Vorverfahrens gemäß § 79 AO (in der damals geltenden Fassung vor dem IRÄG 1997 BGBl I 114), die die Gemein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Seit der UWG-Nov 1988 hält der erkennende Senat in stRsp jedes wahrheitsgemäße Herausstellen der eigenen besseren Leistung im Wege einer Gegenüberstellung mit der schlechteren Leistung namentlich genannter Mitbewerber an Hand objektiv überprüfbarer Daten grundsätzlich für zulässig, sofern es nicht iS des § 2 UWG zur Irreführung geeignet ist oder - etwa durch Pauschalabwertungen, unnötiges Bloßstellen oder aggressive Ten... mehr lesen...