Entscheidungsgründe: Am 24. 3. 1995 suchte die Klägerin den Beklagten, einen praktischen Arzt, zu einer allgemeinen Untersuchung im Hinblick auf den beabsichtigten Abschluß einer Lebensversicherung auf. Bei dieser Gelegenheit ließ sich die Klägerin, der bekannt war, daß der Beklagte auf manualmedizinische Eingriffe spezialisiert ist, auch wegen bestehender Genickschmerzen untersuchen. Der Beklagte verordnete zunächst verspannungslösende Tabletten. Nach lediglich geringfügiger Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 17. 1. 1994 verstorbene Robert S***** hat mit letztwilliger Verfügung vom 24. 7. 1987 die Klägerin (seine Tochter aus erster Ehe) und die Beklagte (seine zweite Frau) je zur Hälfte als Erben eingesetzt. Sein Nachlaß wurde demgemäß beiden Parteien je zu Hälfte eingeantwortet. Der Erblasser war in Liechtenstein als Maschinenmechaniker beschäftigt. Er besaß bei der Liechtensteinischen Landesbank und bei der Bank in Liechtenstein insgesamt vier Sparkonten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. 10. 1994 ereignete sich im Gemeindegebiet von B* ein Verkehrsunfall zwischen einem vom Kläger gelenkten und gehaltenen PKW einerseits sowie einem von Renate H* gelenkten, Johann H* gehaltenen und bei der Klägerin haftpflichtversicherten weiteren PKW. Das Alleinverschulden am Zustandekommen dieses Unfalles trifft Renate H*, die trotz Abwertung durch das Vorschriftszeichen "Vorrang geben" und Sichtstrecke von mindestens 200 m mit ca 50 km/h die vom Beklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz ZPO keiner... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Die Revisionswerberin rügt unter diesem Rechtsmittelgrund nur die nicht revisible Beweiswürdigung, wozu auch die Frage der Nichteinholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zählt (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 1 und 3 zu § 503; SSV-NF 7/12 mwN ua). Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach Pa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Entlassung der Klägerin wegen ihres Unterlassens der Dienstleistung ohne rechtmäßigen Hinderungsgrund während einer den Umständen nach erheblichen Zeit am 26. 9. 1997 sei berechtigt (§ 27 Z 4 erster Tatbestand AngG), ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO). Die rechtliche
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Entlassung der Klägerin wegen ihres Unterlassens ... mehr lesen...
Begründung: Der 1943 geborene Nebenintervenient, der den Beruf eines Großhandelskaufmannes erlernt hatte, war seit 1. 7. 1981 bis zu seiner am 4. 7. 1995 ausgesprochenen Entlassung, also durch 14 Jahre, bei der beklagten Partei angestellt und im Außendienst eingesetzt; sein Dienstverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers. Zuletzt verdiente er S 41.500,-- brutto 14 mal jährlich. Er war mit der Akquisition von Kredit- und Leasingaufträgen im ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat sich mit der vom Revisionswerber in der Berufung geltend gemachten Mängelrüge eingehend auseinandergesetzt. Es erachtete sowohl das Unterbleiben einer weiteren Ladung des unentschuldigt von der Einvernahme als Partei ferngebliebenen Klägers als auch die Würdigung dieses Umstandes iSd § 381 ZPO für zulässig. Es sah auch keinen Mangel des Verfahrens darin, daß das Erstgericht von der Einvernahme w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Urteils des Berufungsgerichtes zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Da die
Begründung: des Urteils des Berufungsgerichtes zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsverfahren kann dann mangelhaft sein, wenn das Berufungsgericht die Mängelrüge aufgrund einer aktenwidrigen
Begründung: verworfen hat (SZ 38/120). Wenn jedoch das Berufungsgericht in erster Instanz beantragte und nicht durchgeführte Beweise für die Sachverhaltsermittlung nicht für erforderlich hält, so betrifft dies die nicht revisible Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes. Zur gehörigen Ausführung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Ein Urteil ist nichtig, wenn seine Fassung so mangelhaft ist, daß seine Überprüfung nicht mit Sicherheit vorgenommen werden kann, wenn es mit sich selbst in Widerspruch ist oder für die Entscheidung keine
Gründe: angegeben sind (§ 477 Abs 1 Z 9 ZPO). Der Nichtigkeitsgrund der mangelnden
Begründung: ist somit nur dann gegeben, wenn die Entscheidung gar nicht oder so mangelhaft begründet ist, daß sie nicht überprüf... mehr lesen...
Begründung: Mit dem bezeichneten Urteil gab das Erstgericht dem auf § 49 EheG gestützten Scheidungsbegehren der Klägerin statt und stellte fest, daß das Verschulden an der Ehescheidung die beklagte Partei treffe. Mit dem bezeichneten Urteil gab das Erstgericht dem auf Paragraph 49, EheG gestützten Scheidungsbegehren der Klägerin statt und stellte fest, daß das Verschulden an der Ehescheidung die beklagte Partei treffe. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nich... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den Feststellungen des Erstgerichtes ist der Klägerin die Bescheinigung nicht gelungen, daß die Verbandskästen der Beklagten nicht der ÖNORM entsprechen. Ob ein Sachverhalt bescheinigt ist, ist - ebenso wie die Frage, ob ein Sachverhalt bewiesen ist - der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof entzogen. Der Oberste Gerichtshof ist auch im Sicherungsverfahren Rechts- und nicht Tatsacheninstanz (stRsp ua ÖBl 1989,... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ab: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO ab: Der vom Berufungsg... mehr lesen...
Begründung: Der beklagten Bauträgerin wurde mit Bescheid der Baubehörde vom 30. 8. 1993 die Bewilligung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage in Linz erteilt. Die Beklagte suchte am 8. 2. 1994 unter Vorlage eines Planes um die straßenpolizeiliche Bewilligung für die Einrichtung einer Baustelle auf öffentlichem Gut an und nannte als Baubeginn den 1. 4. 1994 und eine voraussichtliche Baudauer von ca 16 Monaten. Die straßenpolizeiliche Benützungsbewilligung ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Zahlung von S 77.384,81 sA mit der
Begründung: , er habe sich am 23. 5. 1996 vollkommen betrunken im Lokal der Beklagten aufgehalten. Unter Ausnutzung seiner Alkoholisierung sei es zu Euro-Card-Abbuchungen in der Höhe von DM 10.838,21 gekommen. Die Beklagte wendete ein, der Kläger habe in der Nacht vom 22. auf den 23. 5. in ihrer Nachtbar mehrere Mädchen in das Separee eingeladen und freigehalten. Er habe keinen alkoholisierten Eindruck gemach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte beauftragte den Kläger im Jahr 1993, bei zwei Bauvorhaben in Wien Leistungsverzeichnisse zu erstellen und die örtliche Bauaufsicht zu übernehmen. Es wurde ein Pauschalhonorar von 600.000 S (inklusive Umsatzsteuer) vereinbart, wovon die Beklagte 500.000 S bezahlte. Mit der am 8. 11. 1994 beim Landesgericht Klagenfurt eingebrachten Klage begehrt der Kläger den noch nicht bezahlten Rest seines Pauschalhonorars. Die Rechtssache wurde auf gemeinsam... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaft mit dem Haus *****; die Antragstellerin ist seit Jahren Mieterin einer im ersten Obergeschoß dieses Hauses gelegenen Wohnung. Mit dem am 18. 12. 1996 bei der Schlichtungsstelle des Magistrates Graz eingebrachten Sachantrag begehrte die Antragstellerin, den Antragsgegnern die Herstellung einer Gegensprechanlage mit Türschließmechanismus aufzutragen und den für das Bestandobjekt begehrten Mietzins (unter gleichze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit (§ 503 Z 2 und 3 ZPO) liegen nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit (Paragraph 503, Zi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Ergänzend ist den Revisionsausführungen folgendes zu erwidern: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, dri... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Eigentümer des Hauses K*****. Mit Mietvertrag vom 27. 8. 1992 (abgeschlossen mit dem Erstantragsgegner) mietete die Antragstellerin beginnend ab 1. 8. 1992 eine 41,31 m2 große, zentralgeheizte, aus Vorraum, Bad mit WC, Wohnküche und Schlafzimmer bestehende Wohnung in diesem Objekt. Als monatlicher Mietzins gelangte bis zum 30. 6. 1994 ein Betrag von S 4.339,-- zur Vorschreibung; ab 1. 7. 1994 hat sich dieser Betrag zufolge einer Indexsteigerung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hat der Beklagte einen Mitverschuldenseinwand erhoben, so hat der sich (ebenfalls) rechtswidrig verhaltende Kläger zu beweisen, daß der Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten eingetreten wäre (Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens; vgl. Koziol, Haftpflichtrecht I3 Rz 8/67; Harrer in Schwimann**2 Rz 53 zu § 1301 f mwN zur Rsp; 2 Ob 28/87; 2 Ob 61/98d). Hat der Beklagte einen Mitverschuldenseinwand erhoben, so ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des landwirtschaftlichen Anwesens in ***** E*****, das er am 1. 5. 1993 von Martin und Anna H***** übernommen hat. Seither ist er hauptberuflich als Landwirt tätig, nachdem er bereits seit 1991 im landwirtschaftlichen Betrieb mitgearbeitet hatte. Er hat mit der beklagten Partei eine Bündelversicherung abgeschlossen, von der unter anderem ein Feuerversicherungsvertrag umfaßt ist. Eine - mit Ausnahme einer günstigeren Prämie - gleichl... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft mit Wohnhaus. Zu dieser Liegenschaft gehören unter anderem die landwirtschaftlich genutzten Gst. 1155/3, 1161 und 1209/1. Die Beklagten sind je zur Hälfte Miteigentümer einer anderen Liegenschaft, zu der auch das Gst. 1824 gehört. Dabei handelt es sich um einen etwa 2 m breiten Weg mit zwei Spurrinnen, der von den Klägern zur Bewirtschaftung ihrer Grundstücke mit landwirtschaftlichen Geräten befahren wird. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****, wobei auf die Klägerin (die bei Beginn des gegenständlichen Verfahrens unstrittig Mehrheitseigentümerin war) nach dem Grundbuchsstand bei Schluß der Verhandlung in erster Instanz 841/1794 Anteile entfallen, auf die Zweitbeklagte 70/1794 Anteile, auf die Drittbeklagte 51/1794 Anteile, auf die Viertbeklagte 66/1794 Anteile und auf die Fünftbeklagte 83/1794 Anteile. G... mehr lesen...
Begründung: Der am 3. 6. 1930 geborene Kläger erlitt am 6. 10. 1995 - damals noch selbständiger Schausteller, nunmehr ist er Empfänger einer Pensionsleistung nach dem GSVG - einen Arbeitsunfall im Vergnügungspark der Grazer Messe, bei welchem er schwer verletzt wurde. Entsprechend einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 50 vH vom 7. 12. 1995 bis 31. 12. 1995 und von 20 vH vom 1. 1. 1996 bis 30. 4. 1997 wurden ihm von der beklagten Partei laut deren rechtskräftigen Besche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Kündigungs- und Entlassungsanfechtung wegen des verpönten Motivs der Einberufung einer Betriebsversammlung durch die Kläger (§ 105 Abs 3 Z 1 lit c und § 106 Abs 2 ArbVG) zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Kündigungs- und Entlas... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner am 6. 7. 1994 erhobenen Klage von der Beklagten S 561.782,-- sA (Kündigungsentschädigung, anteilige Sonderzahlungen, Abfertigung, Urlaubsentschädigung, rückständige Gehälter). Er sei als Angestellter und Geschäftsführer für die Beklagte tätig gewesen. Da er für die Monate Jänner bis März 1994 kein Gehalt ausgezahlt erhalten habe, habe er sein Dienstverhältnis durch vorzeitigen Austritt beendet. Nachträglich habe er erfahren, daß er entla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend die Rechtswirksamkeit des Entlassungsausspruches durch die Zweitbeklagte bejaht und Verfall bzw Verjährung der geltend gemachten Ansprüche verneint. Insoweit reicht es daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend die Rechtswirksamkeit des Entlassungsausspruches durc... mehr lesen...