Norm: ZPO §503 E4c22HGB §346 AUN-Kaufrechtsübk - CISG Art9
Rechtssatz: Ob die österreichischen Holzhandelsusancen, wie es Art 9 Abs 2 UNK für internationale Handelsbräuche fordert, im internationalen Warenverkauf allgemein bekannt sind und beachtet werden ist eine Tatfrage. Entscheidungstexte 2 Ob 191/98x Entscheidungstext OGH 15.10.1998 2 Ob 191/98x ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte, ein österreichischer Staatsangehöriger mit dem Wohnsitz in Österreich, betrieb den Holzhandel in B*****/Italien unter der Einzelfirma A*****. Der Kläger betrieb den Holzhandel in Österreich. Im Jahr 1990 schlug der Beklagte dem Kläger vor, daß dieser oder sein Sohn sein italienisches Unternehmen übernehmen sollten. Der Kläger und sein Sohn waren zwar an einer Zusammenarbeit interessiert, allerdings nicht so sehr an einer Übernahme des Unternehmens des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht ging von folgendem unstrittigen Sachverhalt aus: KR Oskar R*****, der Vater der Klägerinnen, verstarb am 8. 10. 1991. Das Abhandlungsverfahren ist beim Bezirksgericht Dornbirn zu 3 A 1299/92d anhängig. Der Verstorbene hinterließ eine mit 6. 10. 1989 datierte, eigenhändig geschriebene letztwillige Verfügung nachstehenden Inhaltes: "Testament Ich, Oskar R*****, geb. am 11. 12. 1906, treffe hiemit folgende letztwillige Verfügung und setze a... mehr lesen...
Begründung: Der am 28. 12. 1946 geborene Kläger absolvierte eine Lehre als Stahlbauschlosser und besuchte überdies einen viersemestrigen Abendkurs für Werkmeister des Maschinenbaus. Zuletzt war er vom 1. 4. 1988 bis 30. 9. 1996, also über acht Jahre als technischer Angestellter, und zwar als Werkmeister in einer Teppichfabrik beschäftigt und dort mit der praktischen Produktionsüberwachung betraut. Das Schwergewicht der Tätigkeit eines Werkmeisters liegt auf organisatorischem Geb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegenzuhalten: Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens nach Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der ausschließlich geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Es genügt, anzumerken, daß die Lösung der Frage, ob neben den vom Erstgericht aufgenommen Beweisen auch die Parteienvernehmung der Klägerin durchzuführen gewesen wäre, zur Beweiswürdigung gehört und daher im Re... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser verstarb am 11. 6. 1965 (!). Er hinterließ das Testament vom 28. 7. 1961, in dem er seine Tochter (aus erster Ehe) Gertrude R*****und seine (damalige) Braut (und spätere Ehegattin) Hildegard C***** je zur Hälfte zu Erben seines Vermögens einsetzte. Ferner substituierte er der Hildegard C***** fideikommissarisch seine Tochter Gertrude R*****; für den Fall, daß letztere vor Hildegard C***** versterben sollte oder aus einem anderen Grund nicht Erbin sein k... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Monika W*****war bei der Beklagten als Verkäuferin beschäftigt. Ihre durchschnittliche Arbeitszeit betrug 20 Stunden pro Woche; sie verdiente S 9.099 brutto monatlich. Mit Schreiben vom 13. 8. 1996 bot die Beklagte, über die am 10. 5. 1996 das Ausgleichsverfahren eröffnet worden war, den in der Gehaltsstufe f des Kollektivvertrages für Handelsangestellte eingestuften Arbeitnehmern des Standortes K***** den Abschluß neuer Arbeitsverträge auf der Grundlage ein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auf die in der Revision enthaltene Tatsachenrüge ist nicht einzugehen. Da sich die in erster Instanz unterlegene Beklagte in ihrer Berufung ausdrücklich auf die nunmehr bekämpfte Feststellung bezogen hat, hätte die Klägerin diese Feststellung gemäß § 468 Abs 2 ZPO idF WGN 1997 in ihrer Berufungsbeantwortung rügen müssen. Dies hat sie aber nicht getan. Auf die in der Revision enthaltene Tatsachenrüge ist nicht einzugehen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei, die 1989 als Wasserversorgungsunternehmen für das Gemeindegebiet der Stadt Salzburg gegründet wurde, ist in dieser Eigenschaft Rechtsnachfolgerin der Stadtgemeinde Salzburg und als solche Eigentümerin einer Salzburger Liegenschaft mit einer Fläche von 26.541 m². In deren bücherlichem Lastenblatt ist die Dienstbarkeit des Wasserbezugs auf Grundstück 114/6 gemäß Pkt. VI. des Übergabs- und Servitutsvertrags vom 22. März 1897 zugunsten einer ... mehr lesen...
Begründung: Nach den erstgerichtlichen Feststellungen hatte der Beklagte gegenüber dem Kläger geäußert, daß dieser Verhandlungen grundsätzlich mit Rudolf K***** führen solle, wobei intern zwischen dem Beklagten und K***** abgesprochen war, daß K***** vor jeder Entscheidung mit dem Beklagten Rücksprache zu halten habe; diese Beschränkung war dem Kläger jedenfalls nicht bekannt. Die Bedingungen des Nachtragsauftrages betreffend Arbeiten im Speisesaal verhandelte der Kläger mit K**... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat hat in der Entscheidung 4 Ob 319/97h die Frage, ob die Werbebeschränkung des § 25 ÄrzteG auch dann anzuwenden ist, wenn eine Krankenanstalt für ärztliche Leistungen wirbt, mit ausführlicher
Begründung: bejaht. Auch schon das Vorliegen einer ausführlich begründeten Entscheidung kann dazu führen, daß keine erhebliche Rechtsfrage mehr vorliegt, wenn - wie hier - keine stichhaltigen Argumente vorgebracht... mehr lesen...
Begründung: Der am 8. 1. 1966 in Kanada geborene Kläger ist von Beruf Eishockeyspieler. Er ist im Sommer 1991 nach Österreich ausgewandert und spielte hier insgesamt fünf Saisonen bei österreichischen Bundesliga-Eishockeyvereinen als Eishockeyprofi. Zum Zeitpunkt der Beschlußfassung durch das Erstgericht spielte er bei einem Club der höchsten deutschen Eishockeyliga. Mit Bescheid vom 5. 9. 1996 wurde ihm die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Die erstbeklagte Part... mehr lesen...
Begründung: Am 21. 6. 1994 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin mit ihrem Moped sowie die Drittbeklagte als Lenkerin des dem Zweitbeklagten gehörenden und bei der erstbeklagten Partei versicherten PKW beteiligt waren. Das Alleinverschulden an dem Unfall trifft die Drittbeklagte. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin ua die Zahlung eines Schmerzengeldes von S 1,200.000. Die beklagten Parteien brachten dazu vor, die Klägerin habe keinen Sturzhelm ge... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erwarb am 23. 9. 1987 von Walter Z*****, dem geschiedenen Ehemann der Beklagten, den Hälfteanteil der Liegenschaft EZ 152 KG M***** Grundstücksadresse ***** Wien, E*****straße 127. Die Beklagte ist Eigentümerin des anderen Hälfteanteiles. Die auf dieser Liegenschaft errichtete Villa wurde bis 2. 12. 1992 von der Beklagten allein benützt bzw vermietet. Sie verweigerte dem Kläger nach dessen Eigentumserwerb eine Mitbenützung, obwohl er sich um eine Benützung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zwischen der am 25. 4. 1954 geborenen Klägerin und Rudolf J***** geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 18. 7. 1983 (28 Cg 169/83) aus dem Alleinverschulden des Mannes rechtskräftig geschieden. Mit gerichtlichem Vergleich vom 12. 7. 1983 vor dem Bezirksgericht Klagenfurt (18 C 36/83) hatte sich der Genannte verpflichtet, der Klägerin monatlich S 4.000,- an Unterhalt zu bezahlen. Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1. 8. 1993 Bestandnehmer einer im Parterre des Hauses D*****straße ***** in H***** gelegenen Wohnung. Eigentümer dieses Hauses ist der Erstantragsgegner, dessen Generalmieter die Drittantragsgegnerin. Der Zweitantragsgegner war beim Abschluß des Mietvertrages mit dem Antragsteller für den Geschäftsführer der Drittantragsgegnerin tätig. Der Antragsteller hat in einem zunächst nur gegen den Erstantragsgegner eingeleiteten Mietrechtsverfahre... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 28. 11. 1996, bei Gericht eingelangt am 4. 12. 1996, kündigte die Klägerin, deren Aktivlegitimation mittlerweile feststeht (siehe dazu den nicht einjournalisierten Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 16. 12. 1997 zu 5 Ob 458/97g), dem Beklagten "das gemietete Verkaufslokal top 7 + Kellerabteil 21, 22, 23 und 24 (vormals top 7, 3 und 4) samt Zubehör" zum 31. März 1997 gerichtlich auf. Als Kündigungsgrund wurde, soweit dies im Revisionsverfahre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die strittigen Servitutsrechte betreffen einen Innenhof (Grundstück Nr. 52/1 der EZ 29 KG Deutschfeistritz). Dieser wird im Norden vom einstöckigen Haus des Beklagten (Grundstück Nr. 51/2 der EZ 202, Haus Deutschfeistritz 97), im Süden vom Wohnhaus der Klägerin (Grundstück Nr. 52/1, Haus Deutschfeistritz 30) und im Westen von einer Lagerhalle auf dem Grundstück Nr. 52/4 der EZ 644 der Eheleute D***** begrenzt. In den Innenhof gelangt man von Osten (Grazer St... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt aus dem einvernehmlich beendeten Dienstverhältnis kollektivvertragliche Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuß und Weihnachtsremuneration sowie Urlaubsentschädigung für 30 Werktage im Gesamtbetrag von S 41.250,58 brutto, wobei Teilzahlungen von S 11.624 brutto bereits berücksichtigt wurden. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Der Kläger sei während der gesamten Vertragsdauer ausschließlich in der arabischen Repub... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Soweit die Revisionswerberin die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes bekämpft, sie habe in erster Instanz schlüssig iS § 267 Abs 1 ZPO zugestanden, daß zwischen ihr und der Klägerin ein Arbeitsverhältnis bestanden habe, ist ihr entgegenzuhalten, daß die bekämpfte Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes zutreffend ist. Es reicht daher aus, insofern auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entsche... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob die Zustellung der Zeugenladung in Kombination mit dem Beschluß über die Verhängung der Ordnungsstrafe Rechtswirkungen gegen den Zeugen zeitigte, betrifft die vom Rekursgericht verneinte Nichtigkeit des Verfahrens erster Instanz wegen Nichtzustellung, sohin den Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO bzw den der Rechtskraft dieses Beschlusses. Eine Nichtigkeit, die das Rekursgericht als nicht gegeben ang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat sich mit der Beweisrüge in der Berufung befaßt und begründet, warum es dem Standpunkt des Klägers, daß ein Überstundenpauschale vereinbart worden sei, nicht folgte. Nur wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweisrüge überhaupt nicht befaßt, ist sein Verfahren mangelhaft (RIS-Justiz RS0043371). Selbst eine knap... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.: Rechtliche Beurteilung Da die Verbindung mehrerer Rechtssachen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung für die Rechtsmittelzulässigkeit ebenso ohne Bedeutung ist wie die Verbindung von Klage und Widerklage, ist für die Frage der Zulässigkeit der Vollrevision Klage und Widerklage gesondert zu betrachten (9 ObA 216, 217/94). Gemäß § 46 Abs 1 ASGG ist die Revision in den dem ASGG unterliegenden Rechtssachen nur zulässig,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung der "Ergänzung der Berufung" vom 11. 2. 1998 entspricht der ständigen Judikatur, daß aufgrund der "Einmaligkeit des Rechtsmittels" jeder Partei im Rechtsmittelverfahren nur ein Schriftsatz zusteht und Ergänzungen sogar dann unzulässig sind, wenn sie innerhalb der Rechtsmittelfrist eingebracht werden (SZ 68/102, SZ 69/164; 9 Ob 377/97z ua). Abgesehen davon, daß der Rechtsmittelgrund der Aktenwidrigkei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war zumindest seit dem Jahre 1984 Kunde bei einer Raiffeisenkasse und deren Angestellten persönlich bekannt. Er unterhielt dort ein Wertpapierkassakonto sowie ein mit Losungswort gesichertes Sparbuch. Auf dem Stammblatt des Wertpapierkassakontos befanden sich der Vermerk "Kunde persönlich bekannt - Deviseninländer" sowie ein Hinweis auf das Sparbuch. In der Folge eröffnete der Beklagte über Vermittlung durch diese Raiffeisenkasse bei der Klägerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend den Anspruch auf ein die Stufe 4 übersteigendes Pflegegeld nur dann für gegeben angesehen, wenn die in den höheren Stufen genannten zusätzlichen Kriterien zu einem zeitlichen Mindestaufwand von 180 Stunden hinzutreten. Insoweit reicht es daher aus, auf die richtige
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat ... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 35 Cgs 1/90 (vormals 35 Cgs 1/88) des Landesgerichtes Feldkirch, im zweiten Rechtsgang bestätigt durch Urteil des OLG Innsbruck vom 25.9.1990 (5 Rs 128/90), wurde die beklagte Partei rechtskräftig schuldig erkannt, der Klägerin ab 15.9.1987 bis 21.9.1988 eine Versehrtenrente im Ausmaß von 20 vH zu gewähren; das Mehrbegehren auf Gewährung einer Versehrtenrente von 20 vH über den 21.9.1988 hinaus wurde abgewiesen. Grundlage dieses Verfahrens bildete eine v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor. Dies bedarf gemäß § 510 Abs 3 3.Satz ZPO keiner näheren
Begründung: . Im übrigen können Verfahrensmängel erster Instanz, deren Vorliegen bereits das Berufungsgericht verneint hat, im Revisionsverfahren - auch in Sozialrechtssachen - nicht mehr mit Erfolg neuerlich geltend gemacht werden (SSV-NF 7/74, RZ 1989/16, zuletzt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger für die Folgen seines Arbeitsunfalles vom 22.12.1994 (Auffahrunfall mit ua Schleudertramma der Halswirbelsäule für die Zeit vom 1.2.1995 bis 31.7.1995 eine Versehrtenrente im Ausmaß von 20 vH der Vollrente in der gesetzlichen Höhe zu bezahlen; das (allein noch revisionsgegenständliche) Mehrbegehren auf Leistung einer Versehrtenrente im Ausmaß von 40 vH der Vollrente sowie einer solchen über de... mehr lesen...