Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft die zum Teil vom Beklagten benützt wird. Die Klägerin begehrt vom Beklagten Räumung wegen titelloser Benützung und gab den Wert des Streitgegenstandes mit S 7.950,-- an. Das Vorliegen eines Bestandvertrages wurde von niemandem behauptet. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. In der dagegen vom Beklagten erhobenen Berufung wird - zutreffend - darauf verwiesen, daß die Bewertung von Klagen auf Räumung wegen t... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger unterzog sich 1993 einer Operation am rechten Ohr, in deren Folge die Empfindungsrezeptoren des Gleichgewichtsorgans nur noch durch dünne Schichten geschützt sind. Im Sommer 1994, kurz vor seinem Urlaubsantritt nach Griechenland, kaufte er in einer Apotheke Silikonstöpsel (sogenannte Ear Putty's), dies auf Anraten des Apothekers, den er darauf hingewiesen hatte, daß er im rechten Ohr kein Trommelfell mehr besitzt. Diese Ear Putty's die in Kalifornien erzeugt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Die Lösung der Frage, ob mehrere in Bestand gegebene Objekte eine einheitliche Bestandsache bilden (vgl dazu insbes. WoBl 1991/60; WoBl 1992/22; 1 Ob 315/98z) hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Auslegu... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 27. 5. 1993 rechtskräftig geschieden. Im Zuge des Scheidungsverfahrens schlossen die Streitteile einen prätorischen Vergleich, der hinsichtlich des Ehegattenunterhaltes folgenden Inhalt hat: "Hans S***** verpflichtet sich, Elisabeth S***** beginnend mit Juni 1993 einen monatlichen Unterhalt von 7.000 S jeweils im vorhinein bis zum 5. eines jeden Monats zu bezahlen. Dieser Betrag gilt wertge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine bereits vom Berufungsgericht verneinte Nichtigkeit kann nach ständiger Rechtsprechung in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden (EFSlg. 57.815; SZ 59/104; u.v.a.). Davon, daß das Berufungsurteil selbst mit dem Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 9 ZPO behaftet wäre, kann keine Rede sein, stellte doch das Gericht zweiter Instanz auf S 11 und 12 der Urteilsausfertigung unmißverständlich klar, daß die... mehr lesen...
Begründung: Zum Nachlaß nach einer in Österreich verstorbenen deutschen Staatsangehörigen gaben der Kläger als ihr Bruder auf Grund des Gesetzes (zum gesamten Nachlaß nach Erbsentschlagung eines weiteren Bruders) sowie die vier Beklagten (zu je einem Viertel) aufgrund des Testaments der Erblasserin vom 3. Juni 1993 samt Nachtrag vom 6. Juli 1993 - in welchem der Viertbeklagte anstelle von Gert S***** als Erbe eingesetzt wurde - zu Gericht angenommene Erbserklärungen ab. Im Erbrecht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragsgegnerin hat in ihrem Rekurs die Zurückweisung des von ihr mit Schriftsatz vom 28. 8. 1998 (ON 116) vor Schluß der Verhandlung erster Instanz erstatteten neuen Vorbringens und der darin gestellten neuen Beweisanträge als Verfahrensmangel gerügt. Das Rekursgericht hat die insoweit geltend gemachte Mangelhaftigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens verneint. Nach nunmehr herrschender Rechtsprechung hat die in st... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist die Adoptivtochter der am 24. 2. 1994 unter Hinterlassung eines Testamentes vom 17. 2. 1989 samt Nachtrag vom 19. 8. 1989 verstorbenen Maria H*****. Die Erblasserin hatte letztwillig angeordnet, daß die Klägerin die Grundstücke 3369 und 3370, jeweils EZ 1626 GB St. G*****, in ihr Alleineigentum erhalten und gemeinsam mit Grete L***** und 14 weiteren namentlich genannten Personen, zusammen sohin 16 Personen, zu gleichen Teilen Vermächt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Rechtsanwälte. Der Kläger vertrat die F***** Handels-GmbH, V***** (im folgenden auch kurz Fa. F***** genannt) in mehreren Causen, darunter das von der S***** Gesellschaft mbH, W***** (im folgenden kurz Fa. S*****) zu 26 Cg 293/89 beim Handelsgericht Wien gegen die Fa. F***** wegen S 434.512,80 sA angestrengte Verfahren. S***** obsiegte in erster Instanz, worauf dem Kläger von F***** die Vollmacht gekündigt und der Beklagte mit der Vertre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsverfahren ist nur dann mangelhaft, wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweisrüge überhaupt nicht oder nur so mangelhaft befaßt hat, daß keine nachvollziehbaren Überlegungen über die Beweiswürdigung angestellt und im Urteil festgehalten sind (4 Ob 355/98d). Dies ist hier nicht der Fall. Das Berufun... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Klagevorbringen sind die Streitteile und Ulrike Z***** Gesellschafter der "Pension ***** GesmbH". Mit Vergleich vom 5. 12. 1997 hätten sich der Beklagte sowie Ulrike Z***** verpflichtet, dem Kläger S 800.000 sA bis 31. 5. 1998 zu zahlen, wobei der Beklagte sich für den Fall der nicht termingerechten Zahlung verpflichtet habe, die Geschäftsführung der genannten GesmbH zurückzulegen. Da weder Zahlung geleistet noch die Geschäftsführung zurückgelegt worden sei,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung liegt eine die Parteien überraschende Rechtsauffassung dann nicht vor, wenn der Beklagte eine Einwendung erhebt, auf die der Kläger nicht repliziert und das Gericht diese Einwendung für berechtigt erkennt (7 Ob 155/71 in RIS-Justiz RS0037300). Im vorliegenden Fall hat der Beklagte in seinem Schriftsatz vom 9. 7. 1998 (ON 14, AS 55) ausdrücklich eingewendet, daß das Schreiben der Klägerin vom 29. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Unter den geltend gemachten Revisionsgründen der unrichtigen rechtlichen Beurteilung nach § 503 Z 4 ZPO und der "unrichtigen Tatsachenfeststellungen aufgrund unrichtiger rechtlicher Beurteilung" werden ausschließlich Argumente gegen die Feststellungen der Vorinstanzen im Zusammenhang mit den beim Kläger zu erwartenden Krankenständen und der Frage, ob medizinische
Gründe: der Möglichkeit einer Wohnsitzverlegung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht stellte nach Beweiswiederholung folgenden Sachverhalt fest: Helmut K***** (im folgenden Hintermann) wandte sich im Herbst 1991 an seinen damals arbeitslosen und schwer verschuldeten Freund (im folgenden Gastwirt) mit der Mitteilung, daß ein näher genanntes Gasthaus zu pachten sei. Dieser sah für sich aber keine Möglichkeit, das Gasthaus zu pachten, weil ihm dafür die Voraussetzungen fehlten, worauf ihm sein Freund zusicherte, er werde dies... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller war in der Zeit vom 1. 4. 1994 bis 30. 9. 1998 Untermieter der Antragsgegner, deren Mietverhältnis am 1. 1. 1972 begonnen hatte. Der Mietvertrag der Antragsgegner war auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Nach Leistung einer Mietzinsvorauszahlung von S 30.000,-- räumte die Vermieterin den Antragsgegnern ein von jeder Zinszahlung befreites Mietverhältnis ein. Der dem Antragsteller vorgeschriebene Untermietzins betrug bis 31. 12. 1996 S 9.350,-- und d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft mit dem Grundstück 153/2 und einer Fläche von 1515 m2. Auf diesem Grundstück errichtete sein Rechtsvorgänger im Jahre 1966 eine Tankstelle mit unterkellertem Verkaufsraum sowie eine Zapfinsel mit Überdachung in Stahlkonstruktion und unterirdischen Lagertanks. 1967 pachtete der Kläger diese Tankstelle. In den Jahren 1970 und 1971 errichtete der Rechtsvorgänger des Klägers einen Zubau in Form einer nicht unterkellerten Service... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf titellose Benützung gestützten Klagebegehren auf Räumung eines Teils eines bestimmten Grundstücks statt. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstands 260.000 S übersteige und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Der Beklagte - vertreten durch einen während des Verfahrens erster Instanz bestellten Verfahrenshelfer - behauptete nun in seiner außerordentlichen Revision gegen da... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen schieden die 1967 geschlossene Ehe der Streitteile aus dem alleinigen Verschulden des beklagten Mannes an der Zerrüttung. Rechtliche Beurteilung a) Der an der Zerrüttung der Ehe allein schuldige Teil, der danach weitere Eheverfehlungen setzt, kann sich nicht auf die Verwirkung des Scheidungsrechts durch den an der Zerrüttung schuldlosen Teil mit der
Begründung: berufen, dieser habe nicht binnen sechs Monaten nach Eintritt der un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hatte 1987 Räumlichkeiten im Kärntner Landhaus vom Eigentümer in Bestand genommen. In einem am 11. 6. 1996 vor dem Erstgericht geschlossenen Vergleich hatte sich die hier klagende Partei verpflichtet, das von ihr benützte Bestandobjekt in diesem Haus bis längstens 31. 12. 1997 zu räumen und dem (nunmehrigen) Beklagten von ihren Fahrnissen geräumt zu übergeben. Mit Schreiben vom 2. 6. 1997 hatte der Vermieter das Bestandverhältnis mit dem Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision enthält zum größten Teil eine unzulässige Anfechtung der Beweiswürdigung der Vorinstanzen. Wenn sich die Bedeutung einer Vertragsurkunde nicht nur aus ihrem Text, sondern auch aus den Aussagen von Zeugen oder Parteien ergibt, liegt keine Rechtsfrage, sondern eine den Obersten Gerichtshof bindende Tatsachenfeststellung vor (4 Ob 93/99d mwN). Nach den im Gesamtzusammenhang zu lesenden Feststellungen des Erstge... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 15. 5. 1995, 5 S 815/95b, zum Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Firma H. T* GmbH (im folgenden kurz: Gemeinschuldnerin) bestellt. Der (zunächst Zweit-)Beklagte und seine zunächst erstbeklagte (während des Verfahrens verstorbene) Ehefrau Gertrude W* (deren Alleinerbe der nunmehr verbliebene Beklagte ist) waren bücherliche Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 1283 KG A* samt Zinshaus L*. Mit schrift... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist der Vater des Erstklägers und der Schwiegervater der Zweitklägerin. Mit Übergabsvertrag vom 30. 4. 1993 übertrugen der Beklagte und seine Gattin die ihre landwirtschaftlich genutzte Liegenschaft in A***** mit einem darauf befindlichen Wohnhaus in das Eigentum der Kläger. Die Übergeber behielten sich ein bis 31. 12. 1995 befristetes Fruchtnießungsrecht und weiters ein Wohnungsrecht sowie Benützungsrechte an folgenden Räumlichkeiten und Teilen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Überprüfung der Beweiswürdigung der Vorinstanzen ist dem Obersten Gerichtshof entzogen; unrichtige Tatsachenfeststellung gehört nicht zu den in § 503 ZPO erschöpfend aufgezählten Revisionsgründen (Kodek in Rechberger, ZPO, Rz 1 zu § 503 ZPO). Die Überprüfung der Beweiswürdigung der Vorinstanzen ist dem Obersten Gerichtshof entzogen; unrichtige Tatsachenfeststellung gehört nicht zu den in Paragraph 503, ZPO erschöpfe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde, können in der Revision nicht mehr gerügt werden (SZ 62/157; JBl 1990 535; EFSlg 64.136 u.v.a.). Mit ihren Ausführungen zum Schreiben vom 21. 8. 1992 bekämpft die Revisionswerberin in Wahrheit in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen. Die Revisionswerberin hat ihren Verjährungseinwand im Verfahren erster Instanz n... mehr lesen...
Begründung: Die bei der beklagten Partei feuerversicherte Videothek des Klägers brannte am 3. 2. 1988 aus. Dabei wurden unter anderem 3450 Videokassetten zerstört, darunter Kassetten, die der Kläger unter Umgehung urheberrechtlicher Vorschriften aus Deutschland nach Österreich importiert hat (Parallelimporte). Dem Versicherungsvertrag lagen die AFB 1984 (im folgenden AFB) zugrunde, deren Art 5 auszugsweise wie folgt lautet: Die bei der beklagten Partei feuerversicherte Videothek ... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Angestelltenbetriebsrat begehrt, die von der beklagten Partei ausgesprochene, dem Jürgen S***** am 30. 1. 1998 zugegangene Kündigung für rechtsunwirksam zu erklären. Jürgen S***** sei vom 18. 10. 1995 bis 18. 10. 1997 Jugendvertrauensratsvorsitzender gewesen. Der Kündigungsschutz gemäß § 130 ArbVG iVm § 120 Abs 3 ArbVG habe somit per 18. 1. 1998 geendet. Bereits bei den am 30. 10. 1997 stattgefundenen Neuwahlen sei er als Ersatzmitglied in den Jugendver... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 28. 4. 1997 lehnte die Beklagte den Antrag des am 21. 7. 1953 geborenen Klägers vom 10. 2. 1997 auf Zuerkennung der Invaliditätspension mit der
Begründung: ab, der keinen Berufsschutz genießende Kläger sei noch im Stande, eine auf dem Arbeitsmarkt bewertete Tätigkeit auszuüben. Dagegen richtet sich die Klage auf Gewährung einer Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß mit der
Begründung: , der Kläger sei aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO und Aktenwidrigkeit nach § 503 Z 3 ZPO liegen nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei dennoch folgendes entgegengehalten: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO und Aktenwidrigkeit nach Paragraph 503, Ziffer 3, ZPO liegen... mehr lesen...
Norm: ZPO §498 Abs1ZPO §503 Z4
Rechtssatz: Zur Tatfrage gehört die Feststellung der den Sachverhalt bildenden Tatsachen einschließlich aller Schlußfolgerungen; zur Rechtsfrage gehört die Anwendung der entsprechenden Rechtsnorm samt der für ihre Anwendung notwendigerweise vorausgesetzten Erfahrungssätze (einschließlich der Denkgesetze) und allgemeinen Rechtsbegriffe sowie sämtliche rechtliche Schlußfolgerungen aus dem festgestellten Sachverhalt.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger verkaufte mit notariellem Kaufvertrag vom 31. 3. 1990 seiner Schwester, der Beklagten, aus dem Gutsbestand der EZ ***** Grundbuch I***** die Grundstücke ***** bis *****, *****, ***** und ***** um S 50.000,--. Die Beklagte verpflichtete sich ihrerseits, dem Kläger all jene Hausarbeiten zu verrichten, die er nicht selbst vorzunehmen imstande ist, insbesondere Kleidung und Wäsche zu reinigen, instandzuhalten sowie die Wohnräume des Hauses in Ordnung zu halten... mehr lesen...