Norm: ZPO §500 IIB2ZPO §502 Abs3 Z2 KZPO §502 Abs5 Z2 I
Rechtssatz: Eine Bewertung des Berufungsgerichtes mit unter S 50.000,-- ist dann unbeachtlich, wenn in einem Räumungsprozess im Sinne des § 560 ZPO Grundlage der Entscheidung das Bestehen oder Nichtbestehen eines Bestandvertrages ist. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Revision kommt es nicht allein auf das Klagsvorbringen an. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1989 §502 Abs3 Z2 KZPO idF WGN 1997 §502 Abs5 Z2
Rechtssatz: Die Regelung des § 502 Abs 3 Z 2 ZPO bezweckt, alle Streitigkeiten, in denen wegen Kündigung, Räumung oder wegen einer Klage über das Bestehen oder Nichtbestehen des Vertrages ein Verlust des Bestandobjektes droht, ohne Rücksicht auf den Streitwert jedenfalls revisibel zu halten. Durch die Formulierung: "wenn dabei ......", wird ausgedrückt, dass unter die Ausnahme v... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wird von der Klägerin als (Mit-)Erbe nach seiner am 30. September 1988 verstorbenen Schwester Edith S***** auf Zahlung des von der Erblasserin nicht beglichenen Untermietzinses in Anspruch genommen. Er wendete unter anderem ein, nicht er, sondern der (mitbeklagte) Ehegatte der Erblasserin, (der den gegen ihn gerichteten Zahlungsbefehl in Rechtskraft erwachsen ließ), sei gemäß § 14 Abs. 2 MRG in den Mietvertrag mit der Klägerin eingetreten; der von der Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der für die Vertragszahnärzte in Vorarlberg gültige Gesamtvertrag wurde von der Ärztekammer für Vorarlberg zum 31.Dezember 1987 gekündigt. Am 1. Jänner 1988 trat für die Vertragszahnärzte der Gebietskrankenkassen, ausgenommen die beklagte Vorarlberger Gebietskrankenkasse, eine neue Honorarordnung in Kraft. Aufgrund des rechtzeitig gestellten Antrags der Österreichischen Ärztekammer und des Hauptverbandes der österre... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1989 §502 Abs3 Z2 KZPO §502 Abs5 Z2 L
Rechtssatz: Die Ausnahme von der wertgrenzenmäßigen Beschränkung der Revisionszulässigkeit ist im Räumungsstreit nur dann anwendbar, wenn über das Bestandsverhältnis selbst und seine wirksame Beendigung (und sei es auch bloß als Vorfrage, wie zum Beispiel in den Fällen des § 1118 ABGB) zu entscheiden ist (nicht etwa auch, wenn Vertragsbeendigung und Räumungspflicht als solche unstrittig si... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Räumung eines nach ihrem primären Prozeßstandpunkt dem beklagten Verein zur wohnmäßigen Unterbringung eines Vereinsspielers bloß bittleiweise zur Verfügung gestellten Hauses und stützte ihr Räumungsbegehren hilfsweise, für den Fall der Annahme eines Mietverhältnisses der Sache nach auf eine wirksame Vertragsaufhebung nach dem zweiten Fall des § 1118 ABGB. Im Verlaufe des Rechtsstreites schränkte die Klägerin ihr Begehren mit der Behauptung ein... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1989 §502 Abs3 Z2 KZPO §502 Abs5 Z2 L
Rechtssatz: Die Ausnahme von der wertgrenzenmäßigen Beschränkung der Revisionszulässigkeit ist im Räumungsstreit nur dann anwendbar, wenn über das Bestandsverhältnis selbst und seine wirksame Beendigung (und sei es auch bloß als Vorfrage, wie zum Beispiel in den Fällen des § 1118 ABGB) zu entscheiden ist (nicht etwa auch, wenn Vertragsbeendigung und Räumungspflicht als solche unstrittig si... mehr lesen...
Norm: ZPO §224 Abs1 Z4ZPO §502 Abs4ZPO §502 Abs5 Z1 KEO §35 DJN §49 Abs2 Z2JN idF BGBl I 2003/112 §49 Abs1 Z2
Rechtssatz: § 49 Abs 2 Z 2 JN erfasst alle Rechtsfragen des gesetzlichen Unterhaltsrechts. Entscheidungstexte 3 Ob 82/90 Entscheidungstext OGH 17.10.1990 3 Ob 82/90 Veröff: IPRax 1992,103 3 Ob 2084/96h Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der eheliche Vater der beiden beklagten Kinder. Die Streitteile sind polnische Staatsangehörige. Der Kläger hat seinen ständigen Aufenthalt seit mehreren Jahren in Österreich. Die Kinder halten sich in Polen auf. Am 9.1.1985 verpflichtete sich der Kläger in einem gerichtlichen Vergleich vor einem österreichischen Bezirksgericht ua, den beklagten Parteien den rückständigen Unterhalt für die Zeit vom 1.3.1984 bis 31.12.1984 von 4.000 S für die Ers... mehr lesen...
Norm: ZPO §224 Abs1 Z4ZPO §502 Abs4ZPO §502 Abs5 Z1 KEO §35 DJN §49 Abs2 Z2JN idF BGBl I 2003/112 §49 Abs1 Z2
Rechtssatz: § 49 Abs 2 Z 2 JN erfasst alle Rechtsfragen des gesetzlichen Unterhaltsrechts. Entscheidungstexte 3 Ob 82/90 Entscheidungstext OGH 17.10.1990 3 Ob 82/90 Veröff: IPRax 1992,103 3 Ob 2084/96h Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft St. Kanzian, Westuferstraße 16, mit einer darauf errichteten gemauerten Verkaufshalle und begehrt vom Beklagten mit der Behauptung, dieser sei als Untermieter eines Dritten, dessen Bestandvertrag einvernehmlich gelöst worden sei, titelloser Benützer, die Räumung des in der gemauerten Verkaufshalle gelegenen südlichen Geschäftslokals und des daran anschließenden unverbauten Teils des Grundstücks. Der Kläger bewertete den Streit... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Minderheitseigentümerin der Liegenschaft EZ 454 GB Oberdöbling; der Erstbeklagten und ihrem Ehemann gehören die restlichen Anteile. Die klagende Partei bringt in ihrer beim Bezirksgericht Döbling eingebrachten Klage vor, die Erstbeklagte und deren mj. Tochter, die Zweitbeklagte, benützten die Wohnungen Nr. 3 und 9 ohne rechtswirksam abgeschlossenen Mietvertrag, weil weder die klagende Partei noch ihr Rechtsvorgänger die hiefür erforderlichen Zus... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2bJN §49 Abs2 Z2cJN §76aZPO §502 Abs5 Z1
Rechtssatz: Das "gegenseitige Verhältnis der Ehegatten" im Sinne des § 49 Abs 2 Z 2c (und des § 76a) JN wird nicht durch die individuelle tatsächliche Ausgestaltung der Beziehungen unter den konkreten Streitteilen, sondern durch die abstrakt normative Regelung der Rechtsbeziehungen von Ehegatten bestimmt. Für den anspruchsbegründenden Sachverhalt muss das Eheverhältnis (mitbestimmend) ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von ihrem Ehemann die Rückzahlung eines Betrages von 400.000 S mit der Behauptung, dem Beklagten diesen Betrag im August 1985 darlehensweise zugezählt und das Darlehen zum 30. April 1989 aufgekündigt zu haben. Ohne zusätzliches Tatsachenvorbringen erklärte die Klägerin, ihr Begehren auch auf den Rechtsgrund der Bereicherung zu stützen. Zur Zuständigkeit des angerufenen Bezirksgerichtes brachte die Klägerin vor, gleichzeitig mit ihrer Zahlungsklage... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2bJN §49 Abs2 Z2cJN §76aZPO §502 Abs5 Z1
Rechtssatz: Das "gegenseitige Verhältnis der Ehegatten" im Sinne des § 49 Abs 2 Z 2c (und des § 76a) JN wird nicht durch die individuelle tatsächliche Ausgestaltung der Beziehungen unter den konkreten Streitteilen, sondern durch die abstrakt normative Regelung der Rechtsbeziehungen von Ehegatten bestimmt. Für den anspruchsbegründenden Sachverhalt muss das Eheverhältnis (mitbestimmend) ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte, nachdem das Rekursgericht in einem ersten Rechtsgang die Verfahrensergänzung nach der Vergleichswertmethode aufgetragen hatte, den Schätzwert des zu versteigernden Drittelanteiles der Verpflichteten an der Liegenschaft EZ 179 KG Landstraße endgültig mit S 950.000,-. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Verpflichteten gegen diesen Beschluß nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Ihr Revisionsrekurs ist unzulässig. Wie sich ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer des Hauses Friedberg, Schwaighoferstraße 56; der Beklagte benützt (zeitweise) die in diesem Haus gelegene Mansardenwohnung. Mit der Behauptung, daß er die Wohnung dem Beklagten nur in Form einer Bittleihe zeitweise als Feriendomizill überlassen habe, dieser sie aber trotz Widerrufes der Bittleihe nicht geräumt habe, begehrt der Kläger, den Beklagten schuldig zu erkennen, diewnäher beschriebene Mansardenwohnung geräumt zu übergeben. Der B... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Linz; sie hat eine Zweigniederlassung in Innsbruck, deren zu HRB 3096 des Handelsregisters des Landesgerichtes Innsbruck registrierte Firma zunächst "Ö*** B***-Aktiengesellschaft B*** B*** I***" gelautet hatte und mit Eintragung vom 14. Mai 1985 in "Ö*** B***-Aktiengesellschaft B*** I***" geändert wurde. Die Klägerin ist Inhaberin der erstmals am 24. Oktober 1932 registrierten österreichischen Wortmarke Nr. 6443 ... mehr lesen...
Begründung: Am 7. Juli 1987 ereignete sich in Lustenau auf der Augartenstraße auf Höhe des Hauses Nr 6 ein Verkehrsunfall, an dem der am 27. Juni 1979 geborene Ahmed B*** und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen V 91.760 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Ahmed B***, der mit einem Kinderdreirad die Fahrbahn der Augartenstraße auf einem Schutzweg zu überqueren versuchte, wurde vom PKW des Erstbekla... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist nach ihren - bisher nicht überprüften - Prozeßbehauptungen im Jahre 1944 in einem Ort des damaligen großdeutschen Reiches, der nunmehr im Staatsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik liegt, als uneheliches Kind geboren worden. Nach den Klagsbehauptungen habe der Beklagte der Mutter der Klägerin in der kritischen Zeit beigewohnt und sei nach den Angaben der Mutter der leibliche Vater der Klägerin. Mit ihrer am 8. Januar 1987 angebrachten Klage beg... mehr lesen...
Begründung: In der Beantwortung der nur den Gerichtsstand nach § 99 JN in Anspruch nehmenden Klage erhob die beklagte Partei die Einrede der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit, weil dieser Gerichtsstand nicht gegeben sei. Mit Beschluß vom 21.Mai 1986 wies das Erstgericht die Klage mangels inländischer Gerichtsbarkeit zurück, weil es den beanspruchten Vermögensgerichtsstand nach Einsicht in einen beim selben Gericht anhängigen Akt verneinte. Das Rekursgericht gab dem Rekurs de... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete hat der betreibenden Partei einen monatlichen Unterhaltsbetrag von einem Drittel seines Nettoeinkommens, mindestens jedoch 6.000 S monatlich, zu leisten. Mit der vorliegenden Exekution nach § 10 a EO wird neben einem nicht mehr strittigen Rückstand der laufende Unterhalt seit 1. Mai 1985 durch Pfändung der Pension des Verpflichteten bei der P*** der Angestellten betrieben. Da die Pension im April 1985 nur monatlich netto 12.825,40 S betrug, betrug der... mehr lesen...
Begründung: Im ersten Rechtsgang hat das Erstgericht den Antrag des Antragstellers, den Hauptmietzins für das Objekt top. Nr. 7 im Hause der Antragsgegner Wien 9., Frankgasse 10, auf den der Ausstattungskategorie D, allenfalls C entsprechenden Hauptmietzins herabzusetzen, abgewiesen (ON 5). Das Rekursgericht hob diesen Sachbeschluß auf und verwies die Rechtssache ohne Rechtskraftvorbehalt zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurück (ON 10). Im z... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist ehelicher, der Beklagte unehelicher Sohn der am 4. August 1982 verstorbenen Josefa Z***, die Eigentümerin der Liegenschaft EZ 52 KG Jettsdorf mit den Grundstücken 19 Baufläche Haus Nr. 52 und Flurstück 150/2 war. Am 28.Oktober 1980 unterfertigte Josefa Z*** einen Vertrag, mit dem sie diese Liegenschaft dem Beklagten schenkte. Im Punkt III dieses Vertrages ist festgehalten, daß die Übergabe und Übernahme der geschenkten Liegenschaft in den Besitz und den ... mehr lesen...
Begründung: Gleichzeitig mit seiner Scheidungsklage stellte der Ehemann einen Sicherungsantrag nach § 382 Z 8 lit. b EO. Das Erstgericht erließ die einstweilige Verfügung. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung im Sinne der Abweisung des Sicherungsantrages ab; dabei unterließ es in sinngemäßer Anwendung des § 502 Abs. 5 ZPO einen Ausspruch über den Wert des Beschwerdegegenstandes. Gegen den Beschluß des Rekursgerichtes richtet sich der Revisionsrekurs des Ehemannes. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine nicht bestätigende Entscheidung iS des zweiten Satzes des § 502 Abs. 3 ZPO liegt entgegen der Meinung des Revisionswerbers nicht vor. Durch diese Bestimmung wurde nur der Inhalt des § 502 Abs. 5 ZPO aF übernommen (1337 BlgNr 15.GP 20), sodaß insoweit die bisherige Rechtssprechung beachtlich ist (vgl. Fasching LB Rdz 1870). Danach ist aber, ungeachtet des Ausspruches einer bindenden Rechtsansicht durch das Berufungsgeric... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 815 KG Mödling (Roseggerweg 3), auf der sich eine um die Jahrhundertwende als "Herrenhaus" erbaute Villa und ein Gärtnerhaus mit einer Nutzfläche von 71,71 m 2 befinden. Das Gärtnerhaus wurde zunächst von einer Frau namens W*** bewohnt. Als diese auszog, schloß der Rechtsvorgänger der klagenden Parteien, Dr. K***-L***, mit Waltraud S*** einen Vertrag über die Benützung des Gärtnerhauses. Waltraud S***... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte wurde am 17.2.1975 von Monika S***, nunmehr verehelichte F***, als uneheliches Kind geboren. 1981 gab der Ehemann der Mutter der Beklagten seinen Familiennamen. Sowohl die Mutter als auch das beklagte Kind sind österreichische Staatsbürger und waren dies auch bei der Geburt der Beklagten. Am 6.3.1975 nahm die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems, Jugend- und Gesundheitsfürsorge-Außenstelle Grünburg (im folgenden kurz Jugendamt) mit der Mutter eine... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger zahlte der beklagten Partei im April 1979 für die Vermittlung einer Wohnung eine Vermittlungsprovision von 23.600 S. Weil die Provision zu Unrecht von einem Mietzins von 6.500 S statt einem solchen von 282,16 S berechnet worden sei, vertrat der Kläger in seiner am 6.9.1982 eingebrachten Klage den Standpunkt, er müsse nur eine Provision von 1.078,74 S zahlen, und begehrte den Differenzbetrag von 22.521,26 S. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Kl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit der am 30. Mai 1983 eingebrachten Klage vom Beklagten mit der Behauptung, dieser benütze den im Haus Graz, Göstingerstraße 149 A, befindlichen Kellerraum im Ausmaß von 31,7 m 2 titellos, die Räumung dieses Raumes. Er bezifferte den Streitwert für Gerichtsgebühren mit S 4.000 nach dem Rechtsanwaltstarif mit S 7.200. Der Beklagte wendete unter anderem ein, er habe mit dem Nutzungsberechtigten Kurt K*** einen Bestandvertrag abgeschlossen, an den au... mehr lesen...