Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit dem am 16.April 1981 rechtskräftig gewordenen Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 30.März 1981 aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden geschieden. Seit 24.Dezember 1981 ist beim Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz zu 31 F 57/81 ein Aufteilungsverfahren anhängig, das auch die Liegenschaft EZ 118 der KG Andritz, die im Hälfteeigentum der geschiedenen Ehegatten steht, umfaßt. Mit Beschluß vom 10.September 19... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 22.2.1985, ON 4, aus dem Alleinverschulden des Beklagten geschieden. Die Zustellung des Urteiles erfolgte an beide Parteienvertreter am 28.2.1985. Mit Schriftsatz vom 5.3.1985, ON 6, zog die Klägerin die vorliegende (Wider-)Klage zurück, wobei sie mit Schriftsatz vom 8.3.1985, ON 7, noch ausdrücklich einen Anspruchsverzicht abgab. Im Verfahren 12 Cg 369/84 des Erstgerichtes, in welchem der Ehemann als Kläge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 25. Mai 1972 die Ehe geschlossen. Der Ehemann hatte tags zuvor sein 23. Lebensjahr vollendet und übte den Beruf eines Religionslehrers aus. Die Ehefrau war 19 1/2 Jahre alt und studierte noch. Sie gebar zwei Söhne, den am 2. August 1973 geborenen Clemens und den am 28. Februar 1978 geborenen Severin. Am 24. November 1982 brachte die Ehefrau eine Scheidungsklage im Sinne des § 49 EheG ein. Als schwere Eheverfehlungen des Mannes machte sie... mehr lesen...
Begründung: Am 27.1.1984 errichtete ein öffentlicher Notar einen Notariatsakt, in welchem die Verpflichtung zur Leistung von Zahlungen aus dem Schuldschein vom gleichen Tage, insbesondere der am 30.1.1984 fällig werdenden ersten Amortisationsrate von S 19.000,-- zur Abdeckung der Schuld aus einem gewährten Darlehen von S 1,500.000,--, der Zinsen, der ab dem 15.4.1989 fällig werdenden weiteren monatlichen Tilgungsraten von S 19.000,-- und des gesamten Schuldkapitals im Falle der Fäll... mehr lesen...
Begründung: Am 8.3.1977 mietete Michael A, der Sohn des Antragstellers, den im Haus der Antragsgegnerin Wien 1., Reichsratsstraße 13, gelegenen Mietgegenstand top. Nr.12 a, bestehend aus zwei Zimmern, Kabinett, Küche, Vorzimmer, Kinderzimmer, Bad und WC, zu Wohnzwecken um einen wertgesicherten Hauptmietzins von 5.000 S monatlich. Der Mietgegenstand hat eine Nutzfläche von 121 m 2 und fiel im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses in die Ausstattungskategorie B. In der Folge trat der... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht nahm im vorliegenden Exekutionsverfahren auf Aufhebung einer Gemeinschaft die endgültige Teilung der gemeinschaftlichen Grundstücke zwischen der betreibenden Partei und der verpflichteten Partei vor. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte den Beschluß des Erstgerichtes. Gegen den Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz wendet sich der Revisionsrekurs der betreibenden Partei mit dem Antrag auf Aufhebung der Beschlüsse erster und zweiter Instanz. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 IZPO §528 Abs2 J
Rechtssatz: Beschlüsse des Rekursgerichtes in den im § 49 a Abs 1 Z 1, 3 und 4 JN bezeichneten Streitigkeiten sind nur unter den Voraussetzungen des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO anfechtbar; § 502 Abs 5 ZPO ist mangels Erwähnung im § 528 Abs 2 ZPO nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 1536/84 Entscheidungstext OGH 26.11.1984 1 Ob 1536/84 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §415ZPO §416 Abs2ZPO §500 Abs2 Abs4 IIa IIIa IVZPO §502 Abs2 Abs3 Abs4 Abs5 HIV2
Rechtssatz: Bei einem nach § 415 ZPO vorbehaltenen Urteil des Berufungsgerichtes kommt es für die Beurteilung der Frage, ob bei Prüfung der Zulässigkeit der Revision von der Rechtslage vor oder nach dem Inkrafttreten der ZVN 1983 auszugehen ist, auf den Tag an, an dem die Entscheidung tatsächlich gefällt wurde. Das einem vorbehaltenen Urteil beigesetzte D... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 lita IVCJN §49a Abs1 Z5ZPO idF Nov 1983 §502 Abs5 I
Rechtssatz: Das Verfahren über einen Sicherungsantrag nach § 382 Z 8 lit b EO ist kein Teil des Scheidungsverfahrens; der Gegenstand des Sicherungsverfahrens macht dieses nicht zu einem nach § 502 Abs 5 ZPO qualifizierten Verfahren. Der Gegenstand eines Sicherungsverfahrens nach § 382 Z 8 lit b EO ist vielmehr dadurch gekennzeichnet, daß über ihn ein dem § 49 a Abs 1 Z 5 JN en... mehr lesen...
Norm: JN §49a Abs1ZPO idF Nov 1983 §502 Abs5 IZVN 1983 ArtXVII §2 Abs1 Z8ZVN 1983 ArtXVII §2 Abs1 Z13
Rechtssatz: Als Bestandteil des § 502 Abs 5 ZPO ist § 49 a Abs 1 JN ungeachtet der Übergangsbestimmung des Art XVII § 2 Abs 1 Z 13 ZVN 1983 schon dann anzuwenden, wenn nach der Übergangsbestimmung des Art XVII § 2 Abs 1 Z 8 ZVN 1983 § 502 Abs 5 ZPO in seiner novellierten Fassung anzuwenden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: Hat der dem Gericht 2.Instanz vorliegende Sachverhalt im fortgesetzten Verfahren eine Änderung erfahren, so ist § 502 Abs 5 ZPO unanwendbar. Entscheidungstexte 7 Ob 588/79 Entscheidungstext OGH 19.04.1979 7 Ob 588/79 1 Ob 526/80 Entscheidungstext OGH 05.03.1980 1 Ob 526/80 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE1ZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: Ein Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 ZPO ist im Fall des § 502 Abs 5 ZPO unbeachtlich. Entscheidungstexte 1 Ob 136/75 Entscheidungstext OGH 10.09.1975 1 Ob 136/75 8 Ob 45/76 Entscheidungstext OGH 02.06.1976 8 Ob 45/76 1 Ob 780/... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs3 IIE1ZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: Der Ausspruch des Berufungsgerichtes, das eine Revision gegen das Konformaturteil nicht zulässig erklärt, läßt deren Zulässigkeit nach § 502 Abs 5 ZPO unberührt (vgl Fasching Kommentar IV 288). Entscheidungstexte 4 Ob 567/74 Entscheidungstext OGH 01.10.1974 4 Ob 567/74 European Case... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: Die Revision ist aus dem Grunde des § 502 Abs 5 ZPO nur dann zulässig, wenn die für den Revisionswerber ungünstige Sachentscheidung ursächlich aus der bindenden Rechtsansicht abzuleiten ist, die im Aufhebungsbeschluß des ersten Rechtsganges ausgesprochen wurde. Sie muß für die Entscheidung des folgenden Rechtsganges also kausal sein. Entscheidungstexte 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: § 502 Abs 5 ZPO will jener Partei, der die bindende Rechtsansicht zum Nachteil gereicht, durch die Eröffnung des Rechtszuges an den OGH eine weitere Rechtsinstanz bieten. Dieser ist dann formell dritte Instanz, in Wahrheit jedoch zweite Rechtsinstanz. Entscheidungstexte 6 Ob 34/74 Entscheidungstext OGH 28.03.1974 6 Ob 34/74 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIHZPO §502 BZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: § 500 Abs 2 ZPO enthält für (gänzlich) bestätigende Urteile, die nach § 502 Abs 5 ZPO mit Revision anfechtbar sind, keine Bewertungsvorschriften in Beziehung § 502 Abs 2 Z 3 ZPO. Entscheidungstexte 3 Ob 18/74 Entscheidungstext OGH 05.03.1974 3 Ob 18/74 European Case Law ... mehr lesen...
Am 28. 11. 1966 wurde um etwa 23.20 Uhr der bei der Klägerin sozialversicherte Michael P als Beifahrer in dem von Franz St gelenkten LKW schwer verletzt, als Franz St auf den am ersten Fahrstreifen der Südautobahn Richtung Wien im Gebiet der Gemeinde B zum Stillstand gekommenen LKW-Zug auffuhr, dessen Lenker Josef W und dessen Halter der Beklagte Franz Sch war. Die Klägerin begehrte als Legalzessionarin nach § 332 ASVG vom Lenker und Halter den Ersatz der von ihr für Michael P auf G... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: Die Revision ist unzulässig, wenn das Erstgericht nur die zur Lösung einer bestimmten Rechtsfrage erforderlichen Feststellungen unterlassen hatte und das Berufungsgericht den Auftrag erteilte, diese Feststellungen nachzuholen, ohne aber eine Rechtsansicht selbst bindend aufzuerlegen (1 Ob 169/72). Entscheidungstexte 1 Ob 198/72 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 AZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: Keine Zulässigkeit der Revision nach § 502 Abs 5 ZPO, wenn das Berufungsgericht im Aufhebungsbeschluß seine Rechtsansicht nur hinsichtlich des Verschuldens des Beklagten ausspricht, die Rechtsrüge der Revision aber nur die Frage des Mitverschuldens des Klägers betrifft. Entscheidungstexte 2 Ob 372/68 Entscheidungstext OGH 27.02.1969 2 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 FZPO §503 Z4 E2d
Rechtssatz: Hat das Berufungsgericht im 1.Rechtsgang seinen Aufhebungsbeschluß damit begründet, aus dem Vorbringen des Klägers lasse sich im Auslegungsweg die Geltendmachung eines (weiteren) vom Erstrichter verkannten Rechtsgrundes ableiten, ist die Revision im 2.Rechtsgang zur Überprüfung dieser Auffassung auch dann zulässig, wenn eine Rüge, der nunmehr ermittelte Sachverhalt sei unrichtig beurteilt worden,... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: Die Revision ist gemäß § 502 Abs 5 ZPO unzulässig gegen das Urteil des Berufungsgerichtes, das ein erstgerichtliches Urteil bestätigt, welche nach Aufhebung eines diesem vorausgegangenen Urteiles wegen Nichtigkeit erlassen wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 102/65 Entscheidungstext OGH 07.04.1965 6 Ob 102/65 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Z2 JZPO §502 Abs5 Z2 LJN §49 Abs2 Z5
Rechtssatz: Klagen auf Räumung von Wohnräumen und Geschäftsräumen gehören, wenn sie die Benützung des Objektes ohne Rechtsgrund geltend machen, nicht zu den Streitigkeiten, die ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes gemäß § 49 Abs 2 Z 5 JN den Bezirksgerichten zugewiesen sind (vgl Neumann, Kommentar zur ZPO, 4.Auflage S 122, Fasching, Kommentar zur ZPO I Bd, S 305; MietSlg 209... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Z2 JZPO §502 Abs5 Z2 LJN §49 Abs2 Z5
Rechtssatz: Klagen auf Räumung von Wohnräumen und Geschäftsräumen gehören, wenn sie die Benützung des Objektes ohne Rechtsgrund geltend machen, nicht zu den Streitigkeiten, die ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes gemäß § 49 Abs 2 Z 5 JN den Bezirksgerichten zugewiesen sind (vgl Neumann, Kommentar zur ZPO, 4.Auflage S 122, Fasching, Kommentar zur ZPO I Bd, S 305; MietSlg 209... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs3 IIIZPO §502 Abs4 EZPO §502 Abs5 E
Rechtssatz: Wurde das in einer Mieterschutzsache ergangene Urteil des Erstgerichtes vom Berufungsgericht nur wegen Verfahrensmängeln (§ 496 Z 2 ZPO) ohne eine Rechtsansicht auszusprechen, aufgehoben, so kann das nachfolgende, die Entscheidung erster Instanz bestätigende Urteil des Berufungsgerichtes nicht nach § 502 Abs 5 ZPO angefochten werden, sondern nur wegen unrichtiger rechtlicher Beur... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger fordert vom Beklagten den restlichen Kaufpreis für einen ihm am 15. 1. 1954 verkauften Lastkraftwagen im Betrage von S 2.500 s 12 % Zinsen ab 16. 1. 1954. Der Beklagte wendet Verjährung der Kaufpreisforderung ein und macht Gegenforderung geltend. Das Erstgericht stellte die eingeklagte Forderung mit 2.500 S, die Gegenforderung mit 283 S fest und verurteilte den Beklagten zur Zahlung eines Betrages von 2.217 S samt 4 % Zinsen ab 16. 1. 1954. Das Berufungsgerich... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: Soll die Revision nach § 502 Abs 5 ZPO ausnahmsweise zulässig sein, so muß die im vorangegangenen berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluß zum Ausdruck gebrachte Rechtsansicht nicht nur für das weitere Verfahren richtungsweisend gewesen, sondern im zweiten Rechtsgang auch bekämpft worden sein. Entscheidungstexte 2 Ob 700/59 Entscheidungstext OGH 04.... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: Die Revision ist unzulässig, wenn der Erstrichter infolge seiner unrichtigen Rechtsansicht Feststellungen zur Frage der Gutgläubigkeit (§ 1500 ABGB) unterlassen hatte, das Berufungsgericht ihm den Auftrag erteilte, die Gutgläubigkeit zu prüfen, jedoch die Frage, ob guter Glaube vorliege, frei beurteilen ließ und nun die Revision geltend macht, daß auf Grund des nunmehr festgestellten Sachverhaltes keine Gutgläu... mehr lesen...
Das Arbeitsgericht hat mit Zwischenurteil ausgesprochen, daß der Anspruch der Kläger auf Bezahlung des Differenzbetrages zwischen den tatsächlich erhaltenen Ruhegenußbezügen und den nach dem Lebenshaltungskosten-Index: aufgewerteten Ruhegenußbezügen dem
Gründe: nach zu Recht besteht. Infolge Berufung der beklagten Partei sprach das Berufungsgericht aus, daß der Aufwertungsanspruch gegeben sei. Es lehnte aber eine Aufwertung nach dem Lebenshaltungskosten-
Index: ab und hob das Urteil des... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 FZPO §503 AZPO §519 Abs1 Z2 HZPO §519 Z3 D
Rechtssatz: Revision und Revisionsgründe sind nicht deswegen beschränkt, weil ein früherer unter Rechtskraftvorbehalt ergangener Verweisungsbeschluss des Berufungsgerichtes (§ 519 Abs 3 ZPO) nicht bekämpft wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 472/53 Entscheidungstext OGH 21.12.1953 3 Ob 472/53 Spruchrepertorium Nr 37 neu; Ve... mehr lesen...
Das vorerst abweisende Urteil des Erstgerichtes wurde vom Berufungsgericht mit dem unter Rechtskraftvorbehalt ergangenen Beschluß vom 4. Dezember 1951 aufgehoben und dabei die Rechtsansicht ausgesprochen, daß dem Kläger gegen die Beklagten gemäß §§ 877, 1431, 1435 ABGB. ein Rechtsanspruch auf Rückstellung des zu ihrem Vorteil Empfangenen zusteht und diese zufolge Übernahme des Unternehmens der nicht zustandegekommenen Kommanditgesellschaft unter gleichzeitiger Gründung einer offenen H... mehr lesen...