Begründung: Am 31.10.1986 brachte die Beklagte gegen den Kläger die Klage auf Scheidung der Ehe aus dessen Verschulden ein. Aufgrund ihres Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verpflichtete sich der Kläger im Vergleich vom 11.11.1986, bis zu einer endgültigen Regelung im Scheidungsverfahren einen einstweiligen monatlichen Unterhalt von 7.000 S, der sich aus den Fixkosten von 4.000 S für die Ehewohnung und je 1.000 S für die Ehefrau und die beiden minderjährigen Ki... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In der Klage wird die Räumung einer Kleingartenparzelle wegen titelloser Benützung begehrt, ohne daß irgendein Zusammenhang mit einem zwischen den Parteien geschlossenen Bestandvertrag bestünde. Da somit keine Bestandsstreitigkeit iSd § 49 Abs 2 Z 5 JN vorliegt, ist entgegen der Meinung des Berufungsgerichts die in § 502 Abs 3 ZPO in der hier noch maßgebenden Fassung vor der WGN 1997 vorgesehene Ausnahme von der wertmäß... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte vom Beklagten befristet auf ein Jahr eine Wohnung gemietet, diese aber schon nach zwei Monaten wieder zurückgestellt. Seine Klage ist auf die Rückgabe der geleisteten Kaution von 17.000 S gerichtet. Der Beklagte wandte nicht bezahlte Mieten von zusammen 60.000 S als Gegenforderung ein. Die Vorinstanzen gaben der Klage teilweise statt. Das Berufungsgericht sprach aus, daß die Revision jedenfalls unzulässig sei. Gegen das Berufungsurteil richtet si... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte erwirkte im Titelverfahren eine vollstreckbare gerichtliche Aufkündigung gegen den Sohn des Klägers. Danach ist dieser schuldig, das Bestandobjekt - eine Wohnung im 15. Wiener Gemeindebezirk - dem Vermieter binnen 14 Tagen geräumt zu übergeben. Der Kläger begehrte, die aufgrund dieses Titels gegen seinen Sohn als verpflichtete Partei bewilligte Exekution durch zwangsweise Räumung des Bestandobjekts für unzulässig zu erklären und behauptete, selbst Haup... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Z2 KZPO §502 Abs5 Z2 LZPO §567
Rechtssatz: Auch die Entscheidung über einen Übergabsauftrag fällt unter diese Ausnahmebestimmung. Entscheidungstexte 1 Ob 569/94 Entscheidungstext OGH 14.07.1994 1 Ob 569/94 Veröff: SZ 67/130 7 Ob 85/99x Entscheidungstext OGH 14.04.1999 7 Ob 85/99x Beisatz: Hier: § 502 Abs 5 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Z2 KZPO §502 Abs5 Z2 LZPO §567
Rechtssatz: Auch die Entscheidung über einen Übergabsauftrag fällt unter diese Ausnahmebestimmung. Entscheidungstexte 1 Ob 569/94 Entscheidungstext OGH 14.07.1994 1 Ob 569/94 Veröff: SZ 67/130 7 Ob 85/99x Entscheidungstext OGH 14.04.1999 7 Ob 85/99x Beisatz: Hier: § 502 Abs 5 ... mehr lesen...