Begründung: Die Klägerin begehrt mit der am 6. 12. 1996 eingebrachten Räumungsklage die Räumung des von der Beklagten gemieteten Einfamilienhauses sowie letztlich die Zahlung eines Mietzinsrückstandes von S 149.199,35 sA; die Beklagte habe in den Monaten August 1996 bis Juni 1998 keinen Mietzins bezahlt, sodass der Klagsbetrag aushafte. Die Beklagte beantragt die Klagsabweisung und wendete im Wesentlichen ein, sie habe mit der Klägerin vereinbart, dass die von ihr für das Miet... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war in einen im Jahr 1969 von einem Rechtsvorgänger geschlossenen Mietvertrag eingetreten. Das Mietobjekt besteht aus einem Geschäftsraum und einem Magazin. Das Objekt darf nur für Lagerzwecke verwendet werden. Neben diesem Objekt befindet sich eine Wohnung, die die Beklagte ebenfalls gemietet hat. Die Vorschreibung der Mietzinse erfolgte getrennt. Die klagenden Vermieter begehren die Bezahlung eines Mietzinsrückstandes (nach Einschränkung) von 10.852,... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist auf Grund eines Kaufvertrages vom 15. 1. 1992 alleiniger Eigentümer der Liegenschaft St. Sigmund im Sellrain 40, auf der 1982/1983 ein Einfamilienhaus errichtet wurde. Der unmittelbare Rechtsvorgänger des Klägers hatte die Liegenschaft am 13. 12. 1990 durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erworben. Zuvor stand sie im Alleineigentum von Monika D*****, die Haus und Garten im Jahre 1990 den Beklagten zu Wohnzwecken vermietete. Man vereinbarte zunäc... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 29. 10. 1984 aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden. Im Zuge des beim Berufungsgericht zu 8 Cg 3836/84 anhängig gewesenen Scheidungsverfahrens schlossen die Streitteile in der Tagsatzung vom 29. 10. 1984 einen Vergleich. Darin verpflichtete sich der Beklagte, der Klägerin ab November 1984 1.000 S Unterhalt monatlich zu zahlen (Punkt 3.), während sich die Klägerin verpflichtete, die Rückzahlung für die I... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte am 8. 9. 1997 beim Erstgericht aufgrund eines vollstreckbaren Scheidungsvergleichs gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von 14.000 S (August und September 1997) Fahrnisexekution sowie Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf Liegenschaftsanteilen (einer Eigentumswohnung) des Verpflichteten. Im Antrag(-sformular) beschrieb sie ihre Forderung (missverständlich) als "Kapitalforderung öS 6.... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile begehrten mit ihrer zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klage bzw Widerklage die Scheidung ihrer Ehe jeweils aus dem Verschulden des anderen Teils. Beide stellten Sicherungsanträge, von denen hier nur zwei relevant sind. Das Verfahren zur Erledigung des nicht im Scheidungsverfahren gestellten und unten unter b) behandelten Sicherungsantrags des Mannes wurde gleichfalls mit den Scheidungsverfahren verbunden. In der Folge wird die kla... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten zuletzt 272.870,56 S an rückständigen Mietzinsen und Betriebskosten sowie die Räumung des von der Beklagten gemieteten Objektes. Das Erstgericht entschied mit Teilurteil über das Zahlungsbegehren. Es verpflichtete die Beklagte zur Zahlung von 254.611,36 S. Eine ausdrückliche Abweisung des Mehrbegehrens unterblieb, doch ergibt sich aus der Urteilsbegründung, dass das Mehrbegehren nicht berechtigt sei. Das Berufungsgericht be... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei - eine Gesellschaft mbH - begehrte zunächst nur den Ausspruch, dass die Exekution durch zwangsweise Räumung eines Wohnungseigentumsobjekts, die den beklagten Parteien gegen eine Aktiengesellschaft als verpflichtete Partei bewilligt wurde, unzulässig sei, weil sie - die klagende Partei - zufolge eines Bestandvertrags mit der verpflichteten Partei und einer anderen Gesellschaft Mieterin des Wohnungseigentumsobjekts sei. Aufgrund einer späteren Klage... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht dem Rekurs der verpflichteten Partei gegen die Bewilligung der Räumungsexekution Folge und wies den Exekutionsantrag ab. Die Rekursentscheidung enthält keinen Ausspruch über den Wert des Entscheidungsgegenstands, jedoch den Ausspruch, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 528 Abs 1 ZPO, § 78 EO zulässig sei. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger stützten das auf einen Vorraum bezogene Räumungsbegehren auf titellose Benützung durch die Beklagte nach dem Widerruf eines Prekariums. Überdies begehrten sie, die Haftung der Beklagten für ihren aus der Verzögerung der Räumung "über den 24. 9. 1994 hinaus" entstehenden Schaden festzustellen. Das Feststellungsbegehren. erhoben zunächst alle drei Kläger. In der mündlichen Verhandlung vom 15. 4. 1999 zog der Erstkläger seine Feststellungsklage zurück (ON 32 S ... mehr lesen...
Norm: EO §36 EZPO §502 Abs3 LZPO §502 Abs5 Z2 L
Rechtssatz: Wird mit der Impugnationsklage die Unzulässigerklärung einer Räumungsexekution begehrt, hat das Berufungsgericht den Entscheidungsgegenstand zu bewerten. Entscheidungstexte 3 Ob 269/00f Entscheidungstext OGH 23.05.2001 3 Ob 269/00f European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte von der Beklagten eine Wohnung gemietet. Mit Versäumungsurteil des Erstgerichtes vom 4. 8. 1997 wurde er schuldig erkannt, der beklagten Partei S 14.635,42 sA als Mietzinsrückstand zu bezahlen und diese Wohnung zu räumen. Mit Beschluss vom 19. 9. 1997 bewilligte das Erstgericht der beklagten Partei die Exekution durch zwangsweise Räumung des Bestandgegenstandes. Mit seiner Klage begehrt der Kläger in erster Linie, diese Exekution für unzulässig zu ... mehr lesen...
Norm: EO §36 EZPO §502 Abs3 LZPO §502 Abs5 Z2 L
Rechtssatz: Wird mit der Impugnationsklage die Unzulässigerklärung einer Räumungsexekution begehrt, hat das Berufungsgericht den Entscheidungsgegenstand zu bewerten. Entscheidungstexte 3 Ob 269/00f Entscheidungstext OGH 23.05.2001 3 Ob 269/00f European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Dem Verfahren liegt eine Klage der klagenden Partei als Eigentümerin eines Mietobjektes gegen die beklagte Partei als Mieterin, gerichtet auf Bezahlung eines Benützungsentgeltes für den Monat März 2000 für die ursprünglich bis Ende Februar 2000 vermieteten Räumlichkeiten zu Grunde, weil die Beklagte als Mieterin vereinbarungswidrig erst im Folgemonat das Bestandobjekt samt letztem Schlüssel hiezu geräumt übergeben habe. Das ursprünglich auf S 130.184,94 samt Staffelz... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht schied die am 14. 7. 1979 geschlossene Ehe der Streitteile aus dem alleinigen Verschulden der beklagten Partei. Das Berufungsgericht gab der von ihr erhobenen Berufung nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Gegen dieses Urteil richtet sich der von der beklagten Partei erhobene "Antrag auf Abänderung des Ausspruches über die Zulässigkeit" im Sinne einer Abänderung des Unzulässigkeitsausspruches über die ordentli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte, den Beklagten für schuldig zu erkennen, das nördlich von dem zum gemieteten Haus B***** gehörenden Garten gelegene, in dem angeschlossenen Plan mit den Punkten A-B-C-D bezeichnete Grundstück geräumt von seinen Fahrnissen der klagenden Partei binnen 12 Wochen zu übergeben. Er brachte hiezu vor, dass er aufgrund des Kaufvertrages vom 4. 10. 1996 Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** P***** mit der Anschrift B***** sei.... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §500 Abs2 Z1 IIB1ZPO §502 Abs5 Z2 LZPO §526 Abs3ZPO §528 Abs2 Z1a F4
Rechtssatz: Ist nicht über die Räumung, sondern über die Durchsetzung des bereits in vollstreckbarer Form festgestellten Räumungsanspruchs zu entscheiden, kann dies nicht dem Ausnahmetatbestand des § 502 Abs 5 Z 2 ZPO unterstellt werden. Das Rekursgericht hat auszusprechen, ob der Entscheidungsgegenstand S 52.000, bejahendenfalls, ob er auch S 260.000 übersteig... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht einem Rekurs der betreibenden Partei gegen die Aufschiebung der Räumungsexekution (§ 349 EO) Folge und wies den Antrag auf Aufschiebung der Exekution ab. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht einem Rekurs der betreibenden Partei gegen die Aufschiebung der Räumungsexekution (Paragraph 349, EO) Folge und wies den Antrag auf Aufschiebung der Exekution ab. Die Rekursentscheidung enthält keinen Aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der eheliche Vater der beiden mj. Beklagten. Auf Grund des Scheidungsvergleiches vom 24. 6. 1996 steht die Obsorge für die Beklagten deren Mutter allein zu. Der Kläger verpflichtete sich, dem am 31. 12. 1984 geborenen Erstbeklagten einen Unterhalt von S 3.800,-- monatlich und der am 10. 7. 1988 geborenen Zweitbeklagten einen solchen von S 3.420,-- monatlich zu bezahlen. Eine Wertsicherung wurde ebenfalls vereinbart, wobei die Obergrenze der Al... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §500 Abs2 Z1 IIB1ZPO §502 Abs5 Z2 LZPO §526 Abs3ZPO §528 Abs2 Z1a F4
Rechtssatz: Ist nicht über die Räumung, sondern über die Durchsetzung des bereits in vollstreckbarer Form festgestellten Räumungsanspruchs zu entscheiden, kann dies nicht dem Ausnahmetatbestand des § 502 Abs 5 Z 2 ZPO unterstellt werden. Das Rekursgericht hat auszusprechen, ob der Entscheidungsgegenstand S 52.000, bejahendenfalls, ob er auch S 260.000 übersteig... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümer, der Beklagte Bestandnehmer der Liegenschaft W*****. Mit der Klage zu 5 C 1510/96h des Erstgerichtes nimmt die Klägerin den Beklagten wegen eines seit Juli 1995 aufgelaufenen Zinsrückstandes in Anspruch, den sie zunächst mit S 931.004,76 bezifferte; später dehnte sie das Zahlungsbegehren auf S 2,341.841,79 aus. Unter Berufung auf diesen behaupteten Zinsrückstand begehrt die Klägerin zu 15 C 1201/96t des Erstgerichtes die Räumung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Winfried L***** GesmbH war im Herbst 1995 Eigentümerin der bebauten Liegenschaft W*****, die mit zwei Höchstbetragshypotheken zugunsten der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei G***** AG***** (im Folgenden der Einfachheit halber auch beklagte Partei genannt) in Höhe von S 20,760.000 und S 25,000.000 belastet war. Weiters war im Grundbuch (COZ 7a) eine Verpflichtung eingetragen, wonach ein Teilstück der Liegenschaft in den Besitz der Stadt W***** zu übe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist ungeachtet des unter S 52.000 liegenden Streitwertes, über den das Berufungsgericht entschieden hat, nicht jedenfalls unzulässig. Ihre Zulässigkeit hängt vom Vorliegen einer Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO ab. Vorfrage des Begehrens auf Einräumung des klagegegenständlichen Markstandes ist das vom Kläger behauptete Bestehen eines Bestandvertrages, sodass es sich um eine unter § 49 Abs 2 Z 5 JN f... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Räumung eines in der Klage näher bezeichneten Abstellraumes mit der
Begründung: , das dem Beklagten gewährte Prekarium widerrufen zu haben. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das von der Klägerin angerufene Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung; es bewertete den Entscheidungsgegenstand mit S 52.000 nicht übersteigend und sprach aus, die Revision sei jedenfalls unzulässig (§ 502 Abs 2 ZPO). Das von der Klägerin angerufene Berufun... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist eine Gesellschaft nach ägyptischem Recht, die in Jordanien in Form einer Zweigniederlassung registriert ist und die Durchführung von Bankgeschäften betreibt. Sie begehrt mit der vorliegenden Klage von der beklagten Partei die Zahlung von (umgerechnet) S 4,256.593 sA. Die beklagte Partei hatte in ihrer Klagebeantwortung den Antrag gestellt, der klagenden Partei eine aktorische Kaution in Höhe von S 600.000 aufzuerlegen. Das Erstgericht trug e... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Zum Verständnis de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hat das Berufungsgericht im Berufungsurteil nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO ausgesprochen, dass die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig ist, so kann ua in Streitigkeiten, in denen der Entscheidungsgegenstand insgesamt S 260.000 übersteigt, eine außerordentliche Revision erhoben werden (§ 505 Abs 4 ZPO). Wurden in einer Klage mehrere Forderungen geltend gemacht, dann bilden sie einen einheitlichen Streitgeg... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt als Eigentümerin einer Wohnung deren Räumung durch die Beklagte. Sie habe die Wohnung seinerzeit ihrem Sohn prekaristisch überlassen. Die Beklagte habe sie als dessen Ehefrau mitbewohnt. Nach dem Auszug des Prekaristen sei sie in der Wohnung verblieben, die sie nun titellos benütze. Die Beklagte beantragte die Klage abzuweisen. Ihr geschiedener Ehemann habe ihr und der gemeinsamen ehelichen Tochter nach Rücksprache mit der Klägerin ein unentgel... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit der Behauptung, die Parteien hätten am 5. 8. 1998 einen mündlichen Bestandvertrag über ein näher bezeichnetes Geschäftslokal des Klägers abgeschlossen, in den zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Verfahren vom Beklagten die Zahlung von S 51.428,40 (2 C 2208/98d), S 30.000,-- (2 C 2333/98m) und S 44.400,-- (2 C 2642/98b) jeweils sA. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens im Wesentlichen mit der
Begründung: ,... mehr lesen...
Begründung: Vorauszuschicken ist, dass der von der klagenden Partei in ihrer Revisionsbeantwortung erhobene Einwand der Unzulässigkeit des Rechtsmittels mangels Bewertung durch das Berufungsgericht nicht berechtigt ist. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 502 Abs 2 ZPO in der hier maßgeblichen Fassung der WGN 1997 ist die Revision jedenfalls unzulässig, wenn der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat (Entscheidungsgegenstand), an Ge... mehr lesen...