Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gleitsmann und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in den verbundenen Arbeitsrechtssachen der klagenden und widerbeklagten Partei Peter B*****, Kaufmann und Student, *****, vertrete... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 3. 2. 2004 beim Erstgericht überreichten Klage begehrte der Kläger die Wiederaufnahme seines seit 1976 beim Erstgericht anhängig gewesenen Ehescheidungsverfahrens, die Aufhebung des Scheidungsurteils vom 2. 12. 1998 hinsichtlich des Ausspruchs seines Verschuldens an der Zerrüttung der Ehe und stattdessen den Ausspruch des Alleinverschuldens, hilfsweise des überwiegenden Verschuldens und hilfsweise des Mitverschuldens der Beklagten. Weiters begehrte er di... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 8. 11. 2001 (ON 104) gab der Präsident des Oberlandesgerichts Linz dem Erstgericht bekannt, dass bei den dem Minderjährigen gewährten Unterhaltsvorschüsse im Zeitraum vom 1. 8. 2001 bis 31. 10. 2001 Übergenüsse von insgesamt ATS 2.540 entstanden seien. Er stellte deshalb den Antrag, das Kind, den gesetzlichen Vertreter, die Pflegeperson und den Unterhaltsschuldner nach §§ 22, 23 UVG zum Rückersatz der zu Unrecht gezahlten Vorschüsse zu verpflichten un... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil bestätigte das Berufungsgericht die Nichtigerklärung der Ehe der beiden Beklagten. Das Berufungsgericht sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Das als außerordentliche Revision umzudeutende und zu behandelnde Rechtsmittel der Zweitbeklagten, die irrig eine Abänderung des Rechtsmittelzulässigkeitsausspruchs des Berufungsgerichts anstrebt (RIS-Justiz RS0110049), ist mangels ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte die gerichtliche Aufkündigung eines vom Kläger dem Beklagten vermieteten Geschäftslokals für rechtswirksam und verpflichtete den Beklagten zur Räumung. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil und ließ die ordentliche Revision nicht zu, weil es der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gefolgt sei und der vorliegenden Entscheidung keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukomme. Der an das Berufungsgericht gerichtete Antrag d... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte führt gegen den Kläger zur Hereinbringung von Wertsicherungsbeträgen von monatlich 109,09 EUR ab 1. September 2002 aus einem Scheidungsfolgenvergleich über Unterhalt Fahrnis- und Forderungsexekution. Diese wurde ihr mit Beschluss vom 20. September 2002 bewilligt. Mit seiner Oppositionsklage macht der Kläger das Erlöschen dieses Anspruchs wegen Sittenwidrigkeit des Vergleichs nach § 879 Abs 1 ABGB und Beharrens der Beklagten auf dieser Vereinbarung geltend. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Dietmar Strimitzer (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr. Gerda Höhrhan-Weiguni (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Günther B*****, vertrete... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 20. August 2001 bewilligte das Erstgericht den Betreibenden wider die Verpflichtete die Räumung einer näher bezeichneten Liegenschaft samt dem darauf errichteten Haus. Das Rekursgericht änderte den Beschluss des Erstgerichts, mit dem der Verpflichteten ein Räumungsaufschub gemäß § 35 MRG für die Dauer von drei Monaten bis zum 9. August 2003 bewilligt worden war, dahin ab, dass es den Antrag auf Räumungsaufschub abwies. Es sprach aus, dass der Wert des ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Lukas Stärker und Gerhard Loibl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Alfred T*****, technischer Angestellter, ***** wider die beklag... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vermietete am 7. 6. 2001 den Beklagten ein für Geschäftszwecke mit Kundenverkehr geeignetes, repräsentatives Mietobjekt zu einem monatlichen Mietzins von 2.783,37 EUR. Die Beklagten reklamierten schon am 1. 9. 2001 Schäden am Parkettboden und in der Folge verschiedene andere Mängel des Mietobjektes und machten mehrfach, insbesondere auch nach einem Wasserschaden, eine Mietzinsminderung geltend. Die Klägerin erklärte, dass der Schaden am Parkettboden auf üb... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ordnete auf Antrag des Erstehers einer gemeinschaftlichen Liegenschaft (§ 352 EO) eine zwangsweise Räumung und Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher an. Das Erstgericht ordnete auf Antrag des Erstehers einer gemeinschaftlichen Liegenschaft (Paragraph 352, EO) eine zwangsweise Räumung und Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher an. Das Rekursgericht änderte diesen Beschluss dahin ab, dass dieser Antrag des Erstehers abgewiesen wurde; es sprach a... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Beschluss des Erstgerichts auf Aufschiebung einer Fahrnisexekution zur Hereinbringung einer Forderung von 1.453,46 EUR sA (nur) gegen Erlag einer Sicherheitsleistung in dieser Höhe bis zur rechtskräftigen Beendigung eines Oppositionsverfahrens bestätigt; es sprach aus, der Revisionsrekurs sei gemäß § 78 EO, § 528 Abs 2 Z 1 ZPO jedenfalls unzulässig. Das Rekursgericht hat den Beschluss des Erstgerichts auf Aufschiebung einer Fahrnisexekution zur... mehr lesen...
Begründung: Die am 15. 1. 1956 geborene Klägerin hat keinen Beruf erlernt und war in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 3. 2001) überwiegend als Bedienerin beschäftigt. Die Klägerin ist nach den getroffenen Feststellungen seit der Antragstellung weiterhin für leichte und halbzeitig mittelschwere Arbeiten in normaler Arbeitszeit im Sitzen, Gehen oder Stehen mit durchschnittlichem, drittelzeitig besonderem Leistungs- und Zeitdruck geeignet. Sie ist für Arbeiten mit einfachem... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurs ist nach § 46 Abs 1 ASGG nur dann zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshof abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor: ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das Klagebegehren, die Beklagte sei schuldig, der Klägerin und dem jeweiligen Mieter der Wohnung top Nr 13 im Haus ... das Mitbenützungsrecht an dem unmittelbar an die Wohnung top Nr 14 im genannten Haus anschließenden Gang-WC einzuräumen und der Klägerin einen Schlüssel zum Schloss der WC-Türe auszuhändigen, abgewiesen. Das Berufungsgericht änderte dieses Urteil im Sinne einer Stattgebung des Klagebegehrens ab und sprach aus, dass der Wert des Ents... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf titellose Benützung eines Hauses gestützten Räumungsbegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Eine Bewertung des Entscheidungsgegenstands sei gemäß § 502 Abs 5 ZPO nicht erforderlich. Welchen konkreten Tatbestand dieser gesetzlichen Bestimmung das Berufungsgericht für verwirklicht hielt, ist dessen Entscheidung nicht zu entnehmen. Das Berufungsgericht best... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stützte das auf eine Wohnung im Haus auf der Liegenschaft, deren Minderheitseigentümerin sie zum Zeitpunkt der Klagseinbringung war, bezogene Räumungsbegehren auf titellose Benützung durch den Beklagten. In einem Vorprozess sei mit rechtskräftigem Teilurteil festgestellt worden, dass dem Beklagten keine Mietrechte an der Wohnung zustünden. Das Erstgericht gab dem Räumungsbegehren statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten Folge und wies das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte erwarb im Zwangsversteigerungsverfahren zu 5 E 839/97x des Bezirksgerichtes Imst am 30. 10. 1997 durch Zuschlag 258/802 Anteile an der Liegenschaft EZ ***** GB *****, Wohn- und Geschäftshaus *****, womit untrennbar Wohnungseigentum am Geschäft Top 5 verbunden ist. Die Aufwendungen dieser Liegenschaft sind (mit Ausnahme eines vom Gesetz abweichenden Aufteilungsschlüssels hinsichtlich der Balkonaußenseiten) nach der gesetzlichen Regelung des § 19 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit als Pachtvertrag bezeichnetem Vertrag vom 19. 6. 1994 gab der Kläger dem Beklagten die im
Spruch: bezeichnete Liegenschaft zum Zweck der Ausübung des Gastgewerbes bis zum 30. Juni 2009 in Bestand. Dem Beklagten wurde das Recht eingeräumt, den Bestandvertrag jederzeit unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist jeweils zu einem Monatsletzten mit eingeschriebenem Brief aufzukündigen. Mit dem am 25. März 2002 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Margarethe W*****, vertreten durch Stenitzer & Stenitzer Rechtsanwälte OEG in Leibnitz, gegen die beklagten Parteien 1. Hermine O***** und 2. Gernot M*****, beide ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte, die Beklagte schuldig zu erkennen, zwei Teilflächen einer Liegenschaft in seinem Eigentum zu räumen und die Benützung eines bestimmten Wegs zu unterlassen. Er brachte vor, die Beklagte nutze sein Eigentum titellos. Es mangle auch an einem Wegerecht der Beklagten. Das Erstgericht wies das Unterlassungs- und das eine bestimmte Teilfläche betreffende Räumungsbegehren ab. Dem auf die zweite Teilfläche bezogenen Räumungsbegehren gab es hingegen statt. ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte bewohnt die im Dachgeschoß des Hauses *****, links vom Aufgang gelegene, ca 93 m2 große Wohnung. Vor ihm hatte die Wohnung sein am 2. 1. 1999 verstorbener Vater benützt. Eigentümer des Hauses sind die Kläger, die es im Jahr 2001 von der Österreichischen Post AG gekauft haben. Die Österreichische Post AG ist nach dem insoweit übereinstimmenden Parteivorbringen Dienstgeber des Beklagten und war auch Dienstgeber seines Vaters. Unstrittig ist auch, dass die Woh... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht schlug mit Beschluss vom 7. 9. 1999 ON 216 die in Zwangsversteigerung gezogene Liegenschafts-(Haus-)hälfte der ***** 1933 geborenen Verpflichteten wurde der betreibenden Genossenschaftsbank, welche vorher bereits Eigentümerin der anderen Liegenschaftshälfte war, um das Meistbot von 1,31 Mio S zu. Dieser Beschluss wurde der Verpflichteten zu Handen des ihr im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegebenen Rechtsanwalts zugestellt und von diesem mit Rekurs angefoc... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht Rekurse des Verpflichteten gegen die Bewilligung der Räumungsexekution, einen Berichtigungsbeschluss und die Abweisung des Antrags, dem ersten Rekurs aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, zurück. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Die Verpflichtung des Rekursgeri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile ist geschieden. Der Kläger ist der Vater der minderjährigen Kinder B***** und J***** M*****. Sie befinden sich in der Obsorge der Beklagten. Der Kläger begehrt die Bezahlung von S 24.000,-- sA an zuviel bezahlten Unterhalt für die Monate Juni und Juli 1999 für seine Kinder. Die Beklagte habe die Einleitung einer Gehaltsexekution gegen ihn veranlasst. Im Zuge des Exekutionsverfahrens seien ihm im Juni und Juli 1999 von seinem Gehalt jeweil... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte den zwischen der nunmehrigen Gemeinschuldnerin und dem Beklagten (ihrem geschäftsführenden Gesellschafter) geschlossenen Mietvertrag über eine Wohnung im Anwesen der Gemeinschuldnerin gegenüber deren Gläubigern für unwirksam und verpflichtete den Beklagten zur Räumung. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil und ließ die ordentliche Revision nicht zu, weil es der einhelligen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gefolgt sei und der vor... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte zuletzt die Zahlung von 1.108,82 EURO sA (= 15.257,71 S sA) und die Räumung einer Wohnung infolge einer von Anfang an titellosen Benützung, weil mit dem Beklagten niemals ein Mietvertrag geschlossen worden sei. Der Beklagte wendete ein, aufgrund eines Mietvertrags mit der klagenden Partei Mieter der streitverfangenen Wohnung zu sein. Das Erstgericht wies das Zahlungsbegehren ab und gab dem Räumungsbegehren statt. Das Berufungsgericht bestäti... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 28. 6. 2000 bewilligte das Erstgericht der Beklagten als betreibender Partei gegen den Kläger als Verpflichteten aufgrund eines prätorischen Vergleiches zur Hereinbringung des Unterhaltsrückstands von S 19.918,74 und des laufenden Unterhalts von S 6.639,58 im Monat die Forderungs- und Fahrnisexekution. Das Berufungsgericht bestätigte über Berufung der beklagten Partei das Urteil des Erstgerichtes, mit dem es ausgesprochen hatte, dass der Anspruch, zu de... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde gemäß § 55a EheG geschieden. Aufgrund eines im Zuge des Scheidungsverfahrens geschlossenen Unterhaltsvergleichs führt die Beklagte gegen den Kläger Fahrnis- und Gehaltsexekution. Die Ehe der Streitteile wurde gemäß Paragraph 55 a, EheG geschieden. Aufgrund eines im Zuge des Scheidungsverfahrens geschlossenen Unterhaltsvergleichs führt die Beklagte gegen den Kläger Fahrnis- und Gehaltsexekution. Der Kläger macht mit Oppositionsklage geltend... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118ZPO idF WGN 1997 §502 Abs5 Z2 IMRG §33 Abs2MRG §33 Abs3
Rechtssatz: Das im Räumungsverfahren über den Zwischenstreit über die Höhe des Mietzinsrückstandes ergangene Teilurteil ist, wenn der Streitwert zwar nicht S 260.000,- aber S 52.000,- übersteigt, mit außerordentlicher Revision anfechtbar. Entscheidungstexte 8 Ob 176/01t Entscheidungstext OGH 25.10.2001 8 Ob 176/0... mehr lesen...