Norm
ZPO §500 IIB2Rechtssatz
Eine Bewertung des Berufungsgerichtes mit unter S 50.000,-- ist dann unbeachtlich, wenn in einem Räumungsprozess im Sinne des § 560 ZPO Grundlage der Entscheidung das Bestehen oder Nichtbestehen eines Bestandvertrages ist. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Revision kommt es nicht allein auf das Klagsvorbringen an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0042360Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.04.2019