Norm: ZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: Die Revision gemäß § 502 Abs 5 ZPO ist dann nicht zulässig, wenn die Rechtsansicht des Aufhebungsbeschlusses für die mit der Revision bekämpfte Entscheidung ohne rechtliche Bedeutung geblieben ist. Entscheidungstexte 1 Ob 1033/52 Entscheidungstext OGH 25.02.1953 1 Ob 1033/52 3 Ob 651/50 Entscheidu... mehr lesen...
Der Kläger bringt vor, er habe dem Beklagten zur Verwendung in seinem Geschäftsbetrieb diverse Küchenbetriebsmaschinen zum vereinbarten und angemessenen Preis von 8095 S verkauft. Der Verkauf sei "ab Fabrik", exklusive Verpackung erfolgt und der Kaufpreis bei Versandbereitschaft fällig gewesen. Der Kläger habe die Ware am 19. Mai 1948 zur Abnahme angedient. Die Ware sei trotz weiterer Übernahmsaufforderung nicht abgenommen worden, sodaß der Kaufpreis zur Zahlung fällig sei. Es werde d... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: Stammt die im berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluß enthaltene bindende Rechtsansicht aus einem diesem vorangegangenen Aufhebungsbeschluß des OGH, so fällt jeder Grund dafür weg, den OGH nochmals mit der Sache zu befassen; die Revision ist daher im Falle gleichlautender Urteile der Unterinstanzen (Streitwert unter 10.000,-- S) nicht zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: Ein bestätigendes Urteil des Berufungsgerichtes im zweiten Rechtsgang - nach vorhergegangener Aufhebung des im ersten Rechtsgang erlassenen Urteils erster Instanz - ist nach § 502 Abs 5 ZPO mit Revision nur insoweit anfechtbar, als es sich infolge der im Aufhebungsbeschluß bindend ausgesprochenen rechtlichen Beurteilung von dem im ersten Rechtsgang erlassenen Urteil erster Instanz unterscheidet. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 und Abs5 FZPO §519 Z3 D
Rechtssatz: Wurde die Berufungsentscheidung, die das Urteil der ersten Instanz nach § 496 Abs 1 Z 2 und 3 ZPO aufgehoben hat, trotz Rechtskraftvorbehaltes nicht angefochten, so ist das Berufungsurteil, welches das auf Grund der im Aufhebungsbeschluß ausgesprochenen Rechtsansicht gefällten Urteil bestätigt, nur anfechtbar, wenn der Wert des Gegenstandes der Berufungsentscheidung die in den §§ 500 Abs 2... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: Die ausnahmsweise Revisionszulässigkeit nach § 502 Abs 5 ZPO setzt unter anderem voraus, daß das Berufungsgericht in seinem vorangegangenen Aufhebungsbeschluß und Zurückverweisungsbeschluß eine von der erstgerichtlichen Auffassung abweichende Rechtsansicht geäußert hat. Entscheidungstexte 1 Ob 754/52 Entscheidungstext OGH 01.10.1952 1 Ob 754/52 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: § 502 Abs 5 ZPO kommt nicht zur Anwendung, wenn das erste, aufgehobene Urteil richtigerweise in die Form eines Beschlusses zu kleiden gewesen wäre. Entscheidungstexte 2 Ob 607/51 Entscheidungstext OGH 24.01.1952 2 Ob 607/51 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0042955 ... mehr lesen...
Das Prozeßgericht erkannte den Beklagten schuldig, die Wohnung in Wien, VIII., T.gasse, zu räumen. Das Berufungsgericht hob dieses Urteil auf und verwies die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Urteilsfällung an das Prozeßgericht zurück. Das Prozeßgericht erkannte neuerlich nach dem Klagebegehren. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, daß der Wert des Streitgegenstandes 10.000 S nicht übersteige. Der Oberste Gerichtshof wies die Revision des Beklagten z... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: Die Voraussetzungen des § 502 Abs 5 ZPO sind nicht gegeben, wenn das Erstgericht bei seinem neuerlichen Urteil trotz Anwendung der Rechtsansicht des Berufungsgerichtes wieder zum gleichen Ergebnis kommt wie in seinem ersten Urteil. Entscheidungstexte 2 Ob 381/23 Entscheidungstext OGH 29.05.1923 2 Ob 381/23 Vgl; Veröff: SZ 5/142 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: § 502 Abs 5 ZPO schließt die Anwendung der Absätze 3 und 4 nicht aus, wenn das Berufungsgericht von der gleichen Rechtsansicht, wie das aufgehobene Urteil des Erstgerichtes ausgegangen ist und dieses nur wegen eines Verfahrensmangels aufgehoben hat, sowie wenn die zweite Entscheidung des Erstgerichtes sachlich mit dem aufgehobenen Urteil übereinstimmt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: Ist das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung von einer anderen Rechtsansicht ausgegangen als bei einem früher in derselben Sache ergangenen Aufhebungsbeschluß, so liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 5 ZPO nicht vor. Entscheidungstexte 2 Ob 93/51 Entscheidungstext OGH 13.06.1951 2 Ob 93/51 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hob die auf die Kündigungsgrunde des § 19 Abs. 2 Z. 3 und 4 MietG. gestützte Aufkündigung der Wohnung in Wien, XIX., C.gasse 47/3, auf. Infolge Berufung der Kläger bestätigte das Berufungsgericht das erstgerichtliche Urteil und sprach gemäß § 500 Abs. 3 ZPO. aus, daß die Revision nicht zulässig sei. Der Oberste Gerichtshof wies die Revision der klagenden Partei als unzulässig zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Das erste Urtei... mehr lesen...
Das Oberlandesgericht Wien hatte als Berufungsgericht einen Beschluß des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer aufgehoben und dem Ausschuß eine neuerliche Entscheidung aufgetragen. Der Oberste Gerichtshof hat der Berufung gegen den Aufhebungsbeschluß nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Oberste Gerichtshof hatte zunächst die Frage zu prüfen, ob die vorliegende Berufung überhaupt zulässig ist, da der angefochtene Beschluß des Obe... mehr lesen...
Im ersten Rechtsgang erklärte das Erstgericht die eingebrachte Kündigung für wirksam. Das Berufungsgericht hob ohne Rechtskraftvorbehalt auf, nunmehr hob das Erstgericht die Kündigung auf. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil. Diese Entscheidung wird von der Klägerin mit Revision angefochten, in der die Revisionsgrunde des § 503 Z. 2, 3 und 4 ZPO. geltend gemacht werden. Der Revisionsgegner beantragt, die Revision als unzulässig zu verwerfen, weil das Berufungsgericht den... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: Anwendbarkeit des § 502 Abs 5 ZPO, wenn das Berufungsgericht für den Fall der Feststellung eines bisher vom Erstrichter nicht beurteilten Sachverhaltes eine bestimmte rechtliche Beurteilung vorgeschrieben und der Erstrichter im Sinne dieser Rechtsauffassung entschieden hat. Entscheidungstexte 2 Ob 318/49 Entscheidungstext OGH 28.03.1950 2 Ob 31... mehr lesen...
Die beiden Kläger haben dem Beklagten die Wohnung im Hause M., H.gasse 13, das zur Hälfte dem Erstkläger gehört, aus dem Gründe: des dringenden Eigenbedarfes nach § 19 Abs. 2 Z. 5 MietG. aufgekundigt. Sie machen geltend, daß der Erstkläger seine bisherige Wohnung in Wien, XV., L.straße, durch Anforderung (richtig nach Ziffer 8, III. Abschnitt, XIV. Hauptstück des NSG.) verloren hat und nun mit seiner Frau in der Provinz in Gasthöfen wohnen muß, ohne eine eigene Wirtschaft führen zu kön... mehr lesen...
Das Berufungsgericht hat das erstrichterliche Urteil aufgehoben und die Sache an die erste Instanz rückverwiesen. Es sprach die Rechtsansicht aus, daß der von der beklagten Partei erst bei der Streitverhandlung geltend gemachte Mangel der Aktivlegitimation, weil verspätet erhoben, im Verfahren nicht zu berücksichtigen sei und das Erstgericht nur zu prüfen habe, ob der geltend gemachte Kündigungsgrund gegeben sei oder nicht. Das Erstgericht erklärte nach Verfahrensergänzung die Kündigu... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der klagenden Partei Folge, hob die Urteile der beiden Untergerichte auf und wies die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die klagende Partei begehrt Räumung der verpachteten Liegenschaft wegen Bauführung ohne Zustimmung der klagenden Partei, die nach § 7 des Pachtvertrages einen Auflösungsgrund bilde. Das der Klage stattgebende ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 FZPO §503 A
Rechtssatz: Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 502 Abs 5 ZPO kann das Urteil des Berufungsgerichtes aus allen in § 503 ZPO aufgezählten Revisionsgründen angefochten werden. Entscheidungstexte 1 Ob 404/49 Entscheidungstext OGH 25.01.1950 1 Ob 404/49 Veröff: SZ 23/9 = EvBl 1950/122 1 Ob 618/49 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: § 502 Abs 5 ZPO setzt nicht nur voraus, daß das Urteil des Berufungsgerichtes wegen der im Aufhebungsbeschluß ausgesprochenen Rechtsansicht angefochten wird, sondern erfordert, daß diese Anfechtung zulässig ist. Entscheidungstexte 3 Ob 1048/36 Entscheidungstext OGH 12.01.1937 3 Ob 1048/36 Veröff: SZ 19/8 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 FZPO §528 C5
Rechtssatz: § 502 Abs 5 ZPO ist im Rekursverfahren nicht analog anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 232/31 Entscheidungstext OGH 17.03.1931 3 Ob 232/31 Veröff: SZ 13/86 3 Ob 706/53 Entscheidungstext OGH 11.11.1953 3 Ob 706/53 3 Ob 684/54 En... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 EZPO §502 Abs5 F
Rechtssatz: Wurde das in einer Mieterschutzsache ergangene Urteil erster Instanz vom Berufungsgerichte wegen Verfahrensmängeln aufgehoben, so bedarf das nachfolgende, die Entscheidung erster Instanz bestätigende Urteil des Berufungsgerichtes zu seiner Anfechtbarkeit der ausdrücklichen Erklärung des Berufungsgerichtes, daß die Revision zulässig sei. Entscheidungstexte ... mehr lesen...