Begründung: Die Klägerin begehrt die Wiederaufnahme eines Räumungsprozesses, in dem die Wiederaufnahmsbeklagte und dortige Klägerin (im Folgenden Beklagte) nach Widerruf eines Prekariums die titellose Benutzung der zu räumenden Wohnung behauptete. Mit - nicht rechtskräftigem Urteil - vom 21. 3. 2005 wurde dem gegen die Klägerin und ihren geschiedenen Ehegatten (und Bruder der Beklagten) erhobenen Räumungsbegehren stattgegeben. Das Erstgericht wies die Wiederaufnahmsklage ab. Das von... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von den Beklagten jeweils die Bezahlung von Benützungsentgelt für die von ihnen titellos verwendeten Wohnungen. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren teilweise statt. Das Berufungsgericht änderte das angefochtene Urteil dahingehend ab, dass es die Klagebegehren zur Gänze abwies. Es sprach aus, dass die Revision hinsichtlich des Erstbeklagten jedenfalls unzulässig und die Revision hinsichtlich der Zweitbeklagten nicht zulässig sei. Das Berufungsgeric... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren als Geschwister je Hälfteeigentümer des Grundstücks (GSt) Nr 141/2 der EZ 43 .... Der Beklagte ist aufgrund eines rechtskräftigen Urteils (hg. 2 Ob 540/93) verpflichtet, in die Realteilung dieser Liegenschaft einzuwilligen. Die Klägerin führte zur Durchsetzung des Teilungsanspruchs Exekution. Noch vor der rechtskräftigen Verbücherung ihres Alleineigentums an dem vom GSt Nr 141/2 abzutrennenden Grundstück (Nr 141/3 neu) begehrte sie mit der am 14. Jänne... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten gegen das dem Unterhaltsbegehren der Klägerin stattgebenden Ersturteil nicht Folge. Diese Entscheidung wurde dem Beklagten am 20. Dezember 2005 zu Handen seines Vertreters zugestellt. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 224 Abs 1 Z 4 ZPO sind Streitigkeiten über den aus dem Gesetz gebührenden Unterhalt Ferialsachen, wozu auch Klagen auf Feststellung der Ungültigkeit eines Unterhaltsvergleichs o... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stützt ihr Räumungsbegehren zuletzt auf einen Mietzinsrückstand seit Jänner 2004. Eine Ausdehnung des Klagebegehrens um den nach ihrem Vorbringen aushaftenden Betrag nahm sie nicht vor. Der Beklagte bestritt den Mietzinsrückstand und machte als Gegenforderung Honorar für Architektenleistungen geltend. Das Erstgericht stellte mit Beschluss gemäß § 33 MRG fest, dass die monatlichen Mietzinse für den Zeitraum zwischen Jänner 2004 bis einschließlich Juli 2005 i... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin den Ausspruch, dass der zwischen den Streitteilen am 1. 3. 2005 vor dem Bezirksgericht Bregenz getroffene Scheidungsfolgenvergleich nichtig ist und weiters die Löschung der Einverleibung des Eigentumsrechtes des Beklagten hinsichtlich bestimmter Grundstücksanteile. Sie stützt diese Klage zusammengefasst darauf, dass die Scheidungsfolgenvereinbarung gemäß § 879 ABGB nichtig sei, weil ihr bei Durchführung eines Aufteilungsverfahrens im... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren Ehegatten. Diese Ehe wurde am 21. 1. 2002 gemäß § 55a EheG geschieden. Der Beklagte war Mieter der Ehewohnung. Vor der Scheidung hatten die Streitteile einen gerichtlichen Vergleich über die Scheidungsfolgen geschlossen. Danach trat der Beklagte der Klägerin „sämtliche Rechte aus dem Mietverhältnis ab". Er verpflichtete sich ferner, „sämtliche in diesem Zusammenhang allenfalls notwendigen Erklärungen gegenüber dem Vermieter abzugeben". In der Folg... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerinnen begehren als eingeantwortete Erben die Räumung zweier im Wohnungseigentum des Erblassers gestandenen Wohnungen, die dieser den Beklagten lediglich prekaristisch auf jederzeitigen Widerruf überlassen habe. Die Beklagten bestreiten das Klagebegehren mit der
Begründung: , dass ihnen der Kläger ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht an diesen Wohnungen eingeräumt habe. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung nicht ... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen des Eigentümers einer Liegenschaft in Maria Enzersdorf mit einem "villenartigen Objekt" wurde mit Beschluss vom 6. Oktober 1999 der Konkurs eröffnet. Dieses Verfahren ist anhängig. Zur Sicherung der Forderungen einer Bank gegen den Eigentümer wurden als Belastung dessen Liegenschaft 1995 und 1997 drei Höchstbetragspfandrechte bücherlich einverleibt. Die 1997 verbücherten Pfandrechte beruhten nach dem Grundbuchsstand vom 6. Juli 2004 (Beilage ./A) auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Vermieterin, der Beklagte seit 1. 10. 1998 Mieter einer aus Kabinett, Küche, Vorzimmer, Bad, WC, Abstellraum, Gartenterrasse und Garten sowie Kellerabteil und Autoabstellplatz bestehenden Wohnung. Das Mietobjekt liegt an der Grundgrenze einer Wohnhausanlage. Im November 2001 wurde auf der Nachbarliegenschaft mit Baumaßnahmen begonnen und in einem Abstand von etwa 2,5 bis 3 m zum Objekt des Beklagten ein neues Wohnhaus samt Garage errichtet. Gara... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Clemens O*****, vertreten durch Dr. Amhof & Dr. Damian Partnerschaft, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Sabine O*****, vertreten durch Mag. Michael ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z1ZPO §502 Abs5 Z2 EJN §49 Abs2 Z5
Rechtssatz: Zweck der Sonderregelung über die Zulässigkeit der Revision bzw des Revisionsrekurses gem § 502 Abs 5 Z 2 bzw § 528 Abs 2 Z 1 ZPO ist, die in den in Streitigkeiten nach § 49 Abs 2 Z 5 JN gefällten Entscheidungen in Fällen, in denen der Verlust des Bestandobjekts droht, unabhängig von Bewertungsfragen revisibel zu machen. Zur Lösung von Abgrenzungsfragen ist darauf abzustellen, o... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten, dieser möge eine Jagdhütte geräumt von seinen Fahrnissen übergeben. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht änderte diese Entscheidung dahingehend ab, dass dem Klagebegehren Folge gegeben wurde. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt 4.000 EUR, nicht jedoch 20.000 EUR übersteige, und erklärte die ordentliche Revision für nicht zulässig. Dagegen erhob der Beklagte „außerordentliche R... mehr lesen...
Begründung: Die von der Klägerin gegen den Beklagten auf Räumung und Zahlung eines Mietzinsrückstandes gerichtete Klage wurde mit einem zu 44 C 513/01w anhängigen Verfahren, dessen Gegenstand eine weitere von der Klägerin gegen den Beklagten angestrengte Klage auf Zahlung von Mietzinsrückständen (betreffend einen anderen Zeitraum) war, verbunden. In den verbundenen Verfahren erging in der Folge über den gesamten Mietzinsrückstand ein (rechtskräftiges) Teilurteil. Infolge dieser Mi... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z1ZPO §502 Abs5 Z2 EJN §49 Abs2 Z5
Rechtssatz: Zweck der Sonderregelung über die Zulässigkeit der Revision bzw des Revisionsrekurses gem § 502 Abs 5 Z 2 bzw § 528 Abs 2 Z 1 ZPO ist, die in den in Streitigkeiten nach § 49 Abs 2 Z 5 JN gefällten Entscheidungen in Fällen, in denen der Verlust des Bestandobjekts droht, unabhängig von Bewertungsfragen revisibel zu machen. Zur Lösung von Abgrenzungsfragen ist darauf abzustellen, o... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen - und zwar den Klägern als Vermieter und der Beklagten als Mieterin - wurden zwischen 1990 bis 1998 mehrere Mietverträge betreffend ein Geschäftslokal „alt", ein weiteres Geschäftslokal „neu" sowie eine Wohnung geschlossen. Jedenfalls hinsichtlich der beiden Geschäftslokale wurden die Bestandverhältnisse zwischenzeitlich beendet. Zwischen den Parteien herrscht Streit über wechselseitig behauptete Zahlungsansprüche aus Bestandzins- und Betriebs... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte führt gegen den Kläger zur Hereinbringung eines ihm aufgetragenen Prozesskostenvorschusses von 2.000 EUR sowie der Kosten des Exekutionsantrags Fahrnis- und Forderungsexekution. Mit seiner Oppositionsklage (nach § 35 EO) machte der Kläger Erlöschen des Anspruchs durch fristgerechte Zahlung geltend. Mit seiner Oppositionsklage (nach Paragraph 35, EO) machte der Kläger Erlöschen des Anspruchs durch fristgerechte Zahlung geltend. Das Erstgericht wies das K... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte führt gegen den Kläger zur Hereinbringung eines ihm aufgetragenen Prozesskostenvorschusses von 2.000 EUR sowie der Kosten des Exekutionsantrags Fahrnis- und Forderungsexekution. Mit seiner Oppositionsklage (nach § 35 EO) machte der Kläger Erlöschen des Anspruchs durch fristgerechte Zahlung geltend. Mit seiner Oppositionsklage (nach Paragraph 35, EO) machte der Kläger Erlöschen des Anspruchs durch fristgerechte Zahlung geltend. Das Erstgericht wies das K... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Vermieterin begehrt nach Einschränkung die Zahlung von 5.014,88 EUR und stützt sich dazu auf die Vertragsbestimmung (P 9. des Mietvertrags), dass „die mit der Vorbereitung, Errichtung und Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten des Vertragserrichters mit dem Betrag von zwei Brutto-Monatsmieten zuzüglich USt und Barauslagen pauschaliert werden". Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht änderte das erstinstanzliche Urteil d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Thomas Pittner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dipl. Ing. Karl K*****, vertreten durch Dr. Reinhard Tögl, Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Revisionsverfahren ist die Anwendung des am 1. Jänner 1989 in Österreich und am 1. Jänner 1988 in Italien in Kraft getretenen Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980, BGBl 1988/96 („Wiener Kaufrechtsabkommen", im Folgenden UN-Kaufrecht oder nur kurz UN-K) nicht mehr strittig. Gegenstand des Rechtsmittels ist der Zulässigkeit einer Preisminderung nach Art 50 UN-K auf null. Im Revisionsverfahren ist die Anw... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte und sein Vater sind persönlich haftende Gesellschafter einer seit 1. Jänner 1977 bestehenden und nicht aufgelösten Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Anstelle des weiteren Gesellschafters, eines Onkels des Beklagten, trat mit 1. Jänner 1999 der Beklagte. Weitere Gesellschafter gab es während der gesamten Zeit nicht. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag existiert nicht. Die OHG ist Eigentümerin einer Liegenschaft im kleinen Walsertal und betreibt auf ders... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die - verfehlte -
Begründung: des Antrages auf nachträgliche Zulassung der ordentlichen Revision ist in die Zulassungsbeschwerde, die „ordentliche" Revision in eine außerordentliche Revision umzudeuten (6 Ob 264/98m ua). Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass kollektivvertragliche Ausschlussfristen auch für zwingende gesetzliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zulässig sind, da de... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der beiden nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz verstorbenen Streitteile Ingeborg H***** und Ing. Hans H***** (im Folgenden weiterhin als Klägerin und Beklagter bezeichnet) wurde im Jahr 1967 geschieden. Noch vor der Ehescheidung schlossen sie am 21. 12. 1966 „im Zusammenhang mit der in beiderseitigem Einvernehmen erfolgenden Scheidung ihrer Ehe" einen notariellen Vertrag über die Scheidungsfolgen. In Punkt 1. dieses Vertrages verpflichtete s... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht schlug mit Beschluss vom 8. Jänner 2002 zwei in Zwangsversteigerung gezogene Liegenschaften des Verpflichteten der betreibenden Genossenschaftsbank um die Meistbote von 485.817,89 und 167.147,51 EUR zu. Diese Zuschläge erklärte es nach Genehmigung durch die Grundverkehrskommission mit Beschluss vom 5. Juli 2002 für rechtswirksam. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Verpflichteten gab das Rekursgericht am 21. April 2004 nicht Folge. Mit Beschluss vom 15. Juli... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat von der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei - deren Bezeichnung nunmehr laut Firmenbuch (FN ***** des Handelsgerichtes Wien) der aus dem Urteilskopf ersichtliche neue Wortlaut ist und die Miteigentümerin einer Liegenschaft in Klagenfurt, verbunden mit Wohnungseigentum, war - das Objekt "1.OG Top Nr 8" der Wohnanlage R*****straße Errichtungs- und Bauträger GesmbH (im Folgenden kurz: Bauträger GmbH) mit Vertrag vom 2. 2. 2001 angemietet; in Punkt X. di... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 11. 11. 2003 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Miteigentumsgemeinschaft der Streitteile an bestimmt bezeichneten Liegenschaften durch Naturalteilung aufzuheben und den Beklagten schuldig zu erkennen, der Einverleibung des Eigentumsrechts für die Klägerin an den Hälfteanteilen bestimmter Liegenschaften zuzustimmen, wobei die Zustimmung mit Rechtskraft des Urteils als ersetzt zu gelten habe. Die Ehe der Streitteile sei Anfang des J... mehr lesen...
Begründung: Die mit erheblich nachteiligem Gebrauch begründete Aufkündigung einer näher genannten Wohnung in Wien durch die nun beklagte Partei war zufolge verspäteter Erstattung von Einwendungen durch die dortige - inzwischen verstorbene - Beklagte und ihren Ehegatten, den nunmehrigen Exszindierungskläger, rechtswirksam geworden. Das Exekutionsgericht bewilligte der nun beklagten Partei die Räumungsexekution in Ansehung dieser Wohnung. Die Erstrichterin wies das dagegen gerichte... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt Zahlung von 7.723,86 EUR sA. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt; das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen diese Entscheidung erhobene "außerordentliche" Revision wurde unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vorgelegt. Rechtliche Beurteilung Diese Vorgangsweise widerspricht der seit Inkrafttreten der WGN 1997 geltenden Rechtslage: ... mehr lesen...
Begründung: Dem gegenständlichen Verfahren liegt eine bereits am 9. 1. 2001 eingebrachte und von der Klägerin vormals mit S 30.000,--, nunmehr EUR 2.180,-- bewertete Räumungsklage gegen die beklagten Eheleute, welche die vom Räumungsbegehren erfasste Liegenschaft titel- und entgeltlos benützten, zugrunde. Das Erstgericht gab dem Räumungsbegehren statt. Das Berufungsgericht gab der von den beklagten Parteien erhobenen Berufung nicht Folge und sprach aus, dass der Wert des Entscheidu... mehr lesen...