Norm
ZPO §502 Abs2 Z2 BbRechtssatz
Die Zulässigkeit einer Revision gegen einen unter Schilling sechzigtausend liegenden, bestätigenden Teil des Berufungsurteiles wird nicht durch eine Teilabänderung gegen die eine Revision gemäß § 502 Abs 2 ZPO unzulässig ist, begründet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0042487Dokumentnummer
JJR_19840620_OGH0002_0070OB01010_8400000_001