Norm: ABGB §140 AbZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Die Frage, ob die Pflege und Betreuung eines Kindes durch die mütterliche Großmutter im Sinne des § 140 Abs 2 ABGB einer Betreuung im Haushalt der Mutter gleichgesetzt werden kann, betrifft die Auslegung eines gesetzlichen Leitsatzes des Unterhaltsrechtes und damit nicht die Unterhaltsbemessung, sondern den Grund des Anspruches. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AbZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Die Frage, ob die Pflege und Betreuung eines Kindes durch die mütterliche Großmutter im Sinne des § 140 Abs 2 ABGB einer Betreuung im Haushalt der Mutter gleichgesetzt werden kann, betrifft die Auslegung eines gesetzlichen Leitsatzes des Unterhaltsrechtes und damit nicht die Unterhaltsbemessung, sondern den Grund des Anspruches. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z3 Bb
Rechtssatz: Zweck des § 502 Abs 2 Z 3 ZPO ist es, dem Revisionsgericht jede Entscheidung über Revision fernzuhalten, die einen unter der Bagatellgrenze liegenden Gegenstand betreffen. Entscheidungstexte 7 Ob 749/79 Entscheidungstext OGH 18.10.1979 7 Ob 749/79 8 Ob 105/80 Entscheidungstext OGH 11.09.1980... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z3 Bb
Rechtssatz: Zweck des § 502 Abs 2 Z 3 ZPO ist es, dem Revisionsgericht jede Entscheidung über Revision fernzuhalten, die einen unter der Bagatellgrenze liegenden Gegenstand betreffen. Entscheidungstexte 7 Ob 749/79 Entscheidungstext OGH 18.10.1979 7 Ob 749/79 8 Ob 105/80 Entscheidungstext OGH 11.09.1980... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z3 Bb
Rechtssatz: Bei gleichzeitiger Bekämpfung eines berufungsgerichtlichen Urteiles durch mehrere Parteien sind die Zulässigkeitskriterien des § 502 Abs 2 Z 3 ZPO für jedes Rechtsmittel gesondert zu beurteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 642/79 Entscheidungstext OGH 27.06.1979 1 Ob 642/79 2 Ob 207/80 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z3 Bb
Rechtssatz: Bei gleichzeitiger Bekämpfung eines berufungsgerichtlichen Urteiles durch mehrere Parteien sind die Zulässigkeitskriterien des § 502 Abs 2 Z 3 ZPO für jedes Rechtsmittel gesondert zu beurteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 642/79 Entscheidungstext OGH 27.06.1979 1 Ob 642/79 2 Ob 207/80 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB nF §140 AbAußStrG §14 Abs3 B3ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage, ob durch die Unterbringung der in Pflege und Erziehung der Mutter überlassenen Kinder in einem Internat die Mutter ihren Beitrag im Sinne des § 140 Abs 2 ABGB, daß heißt ihren vollen Beitrag zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes, leistet, gehört ebenso in den Bereich der vom OGH unüberprüfbaren Unterhaltsbemessung wie die Beurteilung der Frage, ... mehr lesen...
Norm: ABGB nF §140 AbAußStrG §14 Abs3 B3ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage, ob durch die Unterbringung der in Pflege und Erziehung der Mutter überlassenen Kinder in einem Internat die Mutter ihren Beitrag im Sinne des § 140 Abs 2 ABGB, daß heißt ihren vollen Beitrag zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes, leistet, gehört ebenso in den Bereich der vom OGH unüberprüfbaren Unterhaltsbemessung wie die Beurteilung der Frage, ... mehr lesen...
Die Kläger waren bei der Beklagten vom 3. September 1973 bis 3. März 1977 als (Schlosser-)Lehrlinge und dann vom 4. März bis 30. Juni 1977 als (Schlosser-)Gesellen beschäftigt. Auf ihre Dienstverhältnisse, welche durch Kündigung der Kläger geendet haben, war der Kollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und - verarbeitende Industrie anzuwenden. Bei beiden Klägern war das Urlaubsjahr gleich dem Kalenderjahr. Zugleich mit dem Lohn für März 1977 zahlte die Beklagte den Kläge... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §227 IZPO §448cZPO §502 Abs2 BbZPO §502 Abs3 De1
Rechtssatz: In rechtlichem Zusammenhang stehen Ansprüche insbesondere, wenn sie aus einer Gesetzesvorschrift oder aus einem einheitlichen Rechtsgeschäft zB aus einem einheitlichen Liefervertrag abgeleitet werden. Ein rechtlicher, zumindest aber ein tatsächlicher Zusammenhang mehrerer Ansprüche wird in der Regel auch bei einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang dieser Ansp... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von der Erstbeklagten den Kaufpreis von 2226 S für einen Griller, eine Kräutersalbe und vier Kosmetikkoffer, von der Zweitbeklagten den Kaufpreis von 2670 S für einen Griller und ein Frittiergerät. Die Beklagten bestritten den Klagsanspruch nach Grund und Höhe. Sie wendeten ein, daß sie bei der Werbeveranstaltung am 18. September 1975 durch unwahre Angaben veranlaßt worden seien, einen Bestellschein zu unterfertigen und am Heimweg mittels Post an den Kläger zu übe... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Die Frage, ob die Klägerin auf Grund der heranzuziehenden Gesetzesbestimmungen (zufolge grundloser Verweigerung der Herstellung der ehelichen Gemeinschaft, §§ 1353, 1361 BGB) gegen den Beklagten überhaupt einen Unterhaltsanspruch hat, ist eine Frage des Anspruchsgrundes. Entscheidungstexte 6 Ob 548/79 Entscheidungstext OGH 18.04.1979 6 Ob 548/7... mehr lesen...
Am 31. Oktober 1972 beantragte die Beklagte durch ihren bevollmächtigten Architekten Ekkehard H bei den von der klagenden Partei der Stadtgemeinde K unmittelbar betriebenen Stadtwerken K (Elektrizitäts- und Wasserversorgungsbetrieb) die Genehmigung zum Anschluß des Mehrfamilienhauses (mit zehn Wohnungen), dessen Errichtung sie am A-Weg auf dem Grundstück 1779/8 KG K beabsichtigte, an das Strom- und Wasserversorgungsnetz. Die Stadtwerke K sicherten die Genehmigung mit Schreiben vom 4. ... mehr lesen...
Norm: JN §56JN §58RATG §1RATG §3RATG §7RATG §8RATG §10ZPO §448 bZPO §501ZPO §502 Abs2 Z2 BaZPO §503 Z1 B
Rechtssatz: Wird ein Mieter auf Räumung außerhalb des Geltungsbereiches des Mietvertrages titellos benützter Räume geklagt, hat der Kläger den Streitgegenstand unabhängig von der durch den Rechtsanwaltstarif vorgeschriebenen Bemessungsgrundlage für die Rechtsanwaltskosten nach § 56 Abs 2 JN zu bewerten. Nach dieser Bewertung ist zu beurteile... mehr lesen...
Norm: JN §56JN §58RATG §1RATG §3RATG §7RATG §8RATG §10ZPO §448 bZPO §501ZPO §502 Abs2 Z2 BaZPO §503 Z1 B
Rechtssatz: Wird ein Mieter auf Räumung außerhalb des Geltungsbereiches des Mietvertrages titellos benützter Räume geklagt, hat der Kläger den Streitgegenstand unabhängig von der durch den Rechtsanwaltstarif vorgeschriebenen Bemessungsgrundlage für die Rechtsanwaltskosten nach § 56 Abs 2 JN zu bewerten. Nach dieser Bewertung ist zu beurteile... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Abs2 CA1
Rechtssatz: Die Frage der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltspflichtigen nach der sogenannten Anspannungstheorie betrifft dessen Leistungsfähigkeit und gehört daher zum Fragenkomplex der Unterhaltsbemessung (vgl EFSlg 30508). Entscheidungstexte 8 Ob 600/78 Entscheidungstext OGH 01.03.1979 8 Ob 600/78 Veröff: EFSlg 34994 ... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes vom 27. Mai 1975 wurde der Vater, der Angestellter der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte ist, verhalten, für seine Tochter ab 10. Mai 1975 bis auf weiteres, längstens bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit, monatlich 17% des jeweiligen Nettoeinkommens aus seinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, das sind die Bezüge abzüglich der sozialen Lasten und Abgaben abzüglich der bezogenen Familienbeihilfe von 14mal jäh... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Z1 CA1
Rechtssatz: Die Frage, ob eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung, die bisher in Bruchteilen des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen festgesetzt war, in einen Fixbetrag umgewandelt werden darf, ist keine Bemessungsfrage. Entscheidungstexte 1 Ob 517/79 Entscheidungstext OGH 31.01.1979 1 Ob 517/79 Veröff: SZ 52/14 ... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes vom 27. Mai 1975 wurde der Vater, der Angestellter der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte ist, verhalten, für seine Tochter ab 10. Mai 1975 bis auf weiteres, längstens bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit, monatlich 17% des jeweiligen Nettoeinkommens aus seinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, das sind die Bezüge abzüglich der sozialen Lasten und Abgaben abzüglich der bezogenen Familienbeihilfe von 14mal jäh... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Z1 CA1
Rechtssatz: Die Frage, ob eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung, die bisher in Bruchteilen des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen festgesetzt war, in einen Fixbetrag umgewandelt werden darf, ist keine Bemessungsfrage. Entscheidungstexte 1 Ob 517/79 Entscheidungstext OGH 31.01.1979 1 Ob 517/79 Veröff: SZ 52/14 ... mehr lesen...
Die im Jahre 1966 geschlossene Ehe der Streitteile ist aufrecht. Sie leben getrennt. Der Beklagte bezieht eine Pension von monatlich 4962.18 S, die Klägerin eine solche von 2772.47 S, die anteiligen Sonderzahlungen jeweils inbegriffen. Die Klägerin begehrt die Leistung eines monatlichen Unterhalts in Höhe von 20% des jeweiligen Einkommens des Beklagten mit der Begründung: , daß sie sich wegen seines ehewidrigen Verhaltens eine eigene Wohnung suchen mußte. Der Beklagte beantragte Kla... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt von der beklagten Bäckerei-OHG die Ausstellung eines Dienstzeugnisses des Inhalts, sie sei vom 1. August 1977 bis 11. Dezember 1977 als Verkäuferin im Sinne des AngG bei der beklagten Partei beschäftigt gewesen; sie begehrt ferner die Zahlung eines Betrages von 15 931.66 S mit der Begründung: , daß sie, obgleich sie als Angestellte im Betrieb der beklagten Partei gearbeitet habe, am 9. Dezember 1977 zum 11. Dezember 1977 gekundigt worden sei; tatsächlich hätte sie a... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Unterhaltsbemessung gegenüber einer unterhaltspflichtigen Person unbekannten Aufenthaltes, über deren Lebensverhältnisse und Leistungsfähigkeit nichts festgestellt werden kann, lediglich auf Grund fiktiver Annahmen zulässig ist, ist keine Frage der Bemessung des gesetzlichen Unterhalts im Sinne des § 14 Abs 2 AußStrG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Unterhaltsbemessung gegenüber einer unterhaltspflichtigen Person unbekannten Aufenthaltes, über deren Lebensverhältnisse und Leistungsfähigkeit nichts festgestellt werden kann, lediglich auf Grund fiktiver Annahmen zulässig ist, ist keine Frage der Bemessung des gesetzlichen Unterhalts im Sinne des § 14 Abs 2 AußStrG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Abs2 CA1
Rechtssatz: Es ist keine bloße "Bemessungsfrage", wenn das Gericht eine Unterhaltungsleistung ohne jegliche Bedachtnahme auf die Bedürfnisse des Berechtigten festsetzt und eine bisherige Unterhaltsverpflichtung, die sich an der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten orientierte, einfach um jenen Betrag reduziert, welcher dem Berechtigten später als Einkommen zufließt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Eine Bemessung des gesetzlichen Unterhaltes wird durch das Gericht dann vorgenommen, wenn es aus den nach dem Gesetz maßgebenden Umständen auf die Höhe des dem Unterhaltsberechtigten gebührenden Unterhalts schließt. Entscheidungstexte 7 Ob 727/78 Entscheidungstext OGH 09.11.1978 7 Ob 727/78 ... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §402ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Die Bekämpfung der Ansicht des Rekursgerichtes, die gefährdete Partei habe der ihr obliegenden Bescheinigungpflicht nicht genügt, betrifft nicht die Bemessung des gesetzlichen Unterhaltes, sondern die Beurteilung einer verfahrensrechtlichen Voraussetzung der Unterhaltsbemessung. Entscheidungstexte 1 Ob 717/78 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §402ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Die Bekämpfung der Ansicht des Rekursgerichtes, die gefährdete Partei habe der ihr obliegenden Bescheinigungpflicht nicht genügt, betrifft nicht die Bemessung des gesetzlichen Unterhaltes, sondern die Beurteilung einer verfahrensrechtlichen Voraussetzung der Unterhaltsbemessung. Entscheidungstexte 1 Ob 717/78 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: EheG §78ZPO §502 Abs2 Ca1ZPO §502 Abs2 Ca2
Rechtssatz: Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung nach den im § 78 Abs 2 EheG festgelegten Beurteilungskriterien ist Bemessungsfrage. Entscheidungstexte 5 Ob 537/78 Entscheidungstext OGH 03.10.1978 5 Ob 537/78 5 Ob 607/81 Entscheidungstext OGH 12.10.1982 5 Ob 607/81 Auch ... mehr lesen...
Norm: EheG §78ZPO §502 Abs2 Ca1ZPO §502 Abs2 Ca5
Rechtssatz: Bei der Unterhaltsherabsetzung nach § 78 EheG handelt es sich um einen materiellrechtlichen Gestaltungsanspruch des Erben, dessen Auswirkungen auch für einen verflossenen Zeitraum festgestellt werden können, soweit er gegenüber dem Unterhaltsberechtigten bereits geltend gemacht wurde. Er ist vor Einleitung der Exekution durch Feststellungsklage, danach durch Klage nach § 35 EO geltend... mehr lesen...