Norm: ZPO §396 BZPO §396 C
Rechtssatz: Die Behauptung, daß eine bestimmte Behörde eine ganz bestimmte Verfügung getroffen hat, gehört zum tatsächlichen Vorbringen der erschienenen Partei, das für wahr zu halten ist, soweit dasselbe nicht durch die vorliegenden Beweise widerlegt wird. Den vorliegenden Beweisen sind auch offenkundige Tatsachen, die diese Widerlegung bewirken, gleichzuhalten, vorausgesetzt, daß ihre Existenz die Klagsbehauptung lo... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 B
Rechtssatz: Was das Gesetz "für wahr zu halten" nennt, hat immer nur den Sachverhalt zum Gegenstand, niemals rechtliche Behauptungen. Solche hat der Richter auch bei Fällung eines Versäumungsurteiles nachzuprüfen und das Klagebegehren abzuweisen, wenn der vorgebrachte Sachverhalt den begehrten Anspruch nicht erzeugt. Entscheidungstexte 8 Ob 209/79 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 B
Rechtssatz: Ob alle für eine Stattgebung des Klagebegehrens erforderlichen rechtserzeugenden Tatsachen behauptet worden sind, hat das Gericht, wenn der Kläger die Fällung eines Versäumungsurteils beantragt, nach amtswegiger Prüfung der Rechtslage zu beurteilen und das Klagebegehren abzuweisen, wenn der vorgebrachte Sachverhalt den geltend gemachten Anspruch nicht erzeugt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 B
Rechtssatz: Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 396 ZPO kann ein Versäumungsurteil im Sinne des Klagebegehrens nur dann gefällt werden, wenn durch das für wahr zu haltende Vorbringen in seiner Gesamtheit und seinem inneren Zusammenhang nach, soweit es sich auf das Tatsächliche bezieht, der Klageanspruch begründet ist. Entscheidungstexte 6 Ob 653/78 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 B
Rechtssatz: Undeutliches und unvollständiges Vorbringen in der Klage geht zu Lasten des Klägers und hat, wenn er die Fällung eines Versäumungsurteiles begehrt, zur Abweisung des Klagebegehrens zu führen. Entscheidungstexte 1 Ob 564/78 Entscheidungstext OGH 17.03.1978 1 Ob 564/78 Veröff: EvBl 1978/181 S 577 = JBl 1979,492 6 Ob... mehr lesen...
Norm: KO §83KO §117ZPO §396 B
Rechtssatz: In den Fällen des § 117 KO gehört zu den rechtserzeugenden Tatsachen, die der Kläger behaupten muß, um ein für sich günstiges Versäumungsurteil zu erreichen, auch die Behauptung der Genehmigung des Gläubigerausschusses und des Konkurskommisärs. Entscheidungstexte 1 Ob 564/78 Entscheidungstext OGH 17.03.1978 1 Ob 564/78 Veröff: EvBl 1978... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 BZPO §496 Abs1 Z3ZPO §510
Rechtssatz: Für eine Aufhebung der Urteile der Vorinstanzen, um der klagenden Partei Gelegenheit zur Ergänzung ihres Sachvorbringens zu geben, ist im Säumnisverfahren kein Raum. Entscheidungstexte 1 Ob 730/77 Entscheidungstext OGH 30.11.1977 1 Ob 730/77 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 DZPO §530 DZPO §538
Rechtssatz: In einer Wiederaufnahmsklage gegen ein Versäumungsurteil hat der Kläger zu behaupten, dass bei Anlegung eines objektiven Maßstabes ein verständiger Beklagter in der gleichen Situation eine Prozesseinlassung in den Vorprozess verweigert hätte. Entscheidungstexte 7 Ob 575/77 Entscheidungstext OGH 12.05.1977 7 Ob 575/77 Veröff: RZ 197... mehr lesen...
Mit der am 14. Oktober 1975 eingebrachten Wechselklage begehrte die klagende Partei allein auf Grund des zugleich vorgelegten, von ihr ausgestellten und vom Beklagten akzeptierten Wechsels vom 30. Juni 1975, der sämtliche gesetzlichen Formalerfordernisse aufweist, Zahlung des Klagsbetrages. In seiner Klagebeantwortung erhob der Beklagte Einwendungen aus dem Grundgeschäft. Er verwies darauf, daß die Klagsforderung zur Gänze aus seinem Arbeitsverhältnis zur klagenden Partei resultiere... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte zu 33 C 783/74 des Erstgerichtes vom Beklagten als ihrem Ehegatten ab 1. Juli 1974 einen monatlichen Unterhaltsbetrag in der Höhe von 3000 S. Zur Begründung: ihres Begehrens brachte sie vor, daß der Beklagte die eheliche Gemeinschaft aufgelöst habe und für sie seither lediglich den Mietzins, gewisse fixe Kosten der Haushaltsführung, wie Energiebedarf, Telefongebühr, Fernseh- und Radiogebühren sowie die Kosten der Zusatzkrankenversicherung und die Kirchensteuer bez... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 AZPO §411 Ca
Rechtssatz: Auch Versäumungsurteile erwachsen wie jede andere Sachentscheidung in materielle Rechtskraft (Fasching III 625; 5 Ob 31/73, 5 Ob 45/73). Entscheidungstexte 1 Ob 217/75 Entscheidungstext OGH 29.10.1975 1 Ob 217/75 Veröff: SZ 48/113 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3ZPO §14 BdZPO §396 A
Rechtssatz: Auf Grund einer gegen Lenker und Versicherer gerichteten, nach § 63 Abs 3 KFG 1967 zu beurteilenden Klage kann bei Säumnis bloß eines der Beklagten gegen diesen ein stattgebendes Versäumungsurteil ergehen, weil § 63 Abs 3 KFG 1967 ausdrücklich nur die Erstreckungswirkung bezüglich abweislicher Entscheidungen normiert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Nach den Klagsbehauptungen verschuldete der Erstbeklagte als Lenker eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Mopeds am 13. Mai 1973 auf der Achensee-Bundesstraße einen Verkehrsunfall, bei dem der Personenkraftwagen des Klägers beschädigt wurde. Der Kläger soll dadurch einen Schaden von 24.319.60 S samt 12% Zinsen aus 13.319.60 S seit 13. Mai 1973 erlitten haben. Er verlangt von beiden Beklagten zur ungeteilten Hand den Ersatz dieses Schadens. Die Klage konnte zunächst nu... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte mit fünf gesondert eingebrachten Klagen die Verurteilung jeder beklagten Partei zur Zahlung eines Betrages von je 2990.08 S samt Anhang mit der Begründung: , die Beklagten seien zu je 128/4088 Anteilen Miteigentümer der "Wohnungseigentumsgemeinschaft" B, die Klägerin habe für die Einräumung der Berechtigung einer von ihr beabsichtigten Kanalzuleitung der genannten Wohnungseigentumsgemeinschaft einen Betrag von 93.000 S bezahlt, in der Folge habe sich dieser Plan al... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 IZPO §396 AZPO §402ZPO §442
Rechtssatz: Unterläßt der Kläger den Antrag auf Versäumungsurteil gemäß § 442 in Verbindung mit § 396 ZPO, so tritt Ruhen des Verfahrens ein, sofern ein derartiger Antrag nicht zufolge § 402 ZPO zurückzuweisen wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 78/75 Entscheidungstext OGH 22.04.1975 3 Ob 78/75 Veröff: EvBl 1976/26 S 48 = SZ 48/46 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 BZPO §396 D
Rechtssatz: Rechtliche Schlußfolgerungen aus dem übrigen Klagsvorbringen werden von der Wahrheitsfiktion des § 396 ZPO nicht erfaßt und unterliegen daher der richterlichen Prüfung (Fasching III, 621, SZ 7/331, 12/3, ZBl 1930/363). Entscheidungstexte 3 Ob 238/74 Entscheidungstext OGH 21.01.1975 3 Ob 238/74 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DVIIZPO §268 IIIBZPO §396 A
Rechtssatz: Das Zivilprozeßrecht gewährt der sogenannten formellen Wahrheit einen nicht unbeträchtlichen Raum. Als Beispiele hiefür seien die Wahrheitsfiktion des § 396 ZPO und die Gebundenheit an das zivilprozessuale Geständnis (Außerstreitstellung) genannt, doch gehört auch die Bindung des § 268 ZPO in diesen Zusammenhang. Für den Zivilrichter ist die Feststellung des Strafrichters jedenfalls eine fo... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 B
Rechtssatz: Die Fällung eines Versäumungsurteils im Sinne des Klagebegehrens schließt die rechtliche Beurteilung in sich, daß sich aus den vorgebrachten und für wahr zu haltenden Tatsachen rechtlich der eingeklagte Anspruch ergibt (hier: Angemessenheit eines Geldersatzes für Ausgedingeleistungen). Entscheidungstexte 6 Ob 185/74 Entscheidungstext OGH 24.10.1974 6 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 DZPO §471 Z4 DZPO §473 Abs1ZPO §519 Z2 C
Rechtssatz: Gegen den in nichtöffentlicher Sitzung zu fassenden Beschluß, womit das Versäumungsurteil gemäß § 474 Abs 3 ZPO aufgehoben wird, weil Säumnis nicht vorlag, und die Rechtssache zur Fortsetzung des Verfahrens an das Erstgericht zurückverwiesen wird, ist mangels eines Rechtskraftvorbehaltes ein Rekurs unzulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 BZPO §428
Rechtssatz: Im bezirksgerichtlichen Verfahren kann bei Klagsänderung in Form der protokollarischen Richtigstellung durch den Kläger der Richter nur das Protokoll mit dem geänderten Klagebegehren dem nichterschienenen Beklagten zustellen, aber kein Versäumungsurteil fällen. Entscheidungstexte 1 Ob 37/74 Entscheidungstext OGH 13.03.1974 1 Ob 37/74 Veröf... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 AZPO §438
Rechtssatz: Wurde in einem bezirksgerichtlichen Verfahren eine Klagsänderung darstellende protokollarische Richtigstellung des Klagebegehrens bei der ersten Tagsatzung vorgenommen und beantragte der Kläger damit, das Urteil nicht nach dem Begehren, wie es in der Klage gestellt und dem Beklagten mitgeteilt worden war, sondern im Sinne des geänderten Begehrens zu fällen, hat der Prozeßrichter die Zustellung des Protokolle... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIAZPO §396 BZPO §402
Rechtssatz: Die Schlüssigkeit einer Klage, bei deren Fehlen das Klagebegehren abzuweisen ist, ist erst zu prüfen, wenn zuvor feststeht, dass überhaupt unter Beachtung prozessualer Gesichtspunkte ein VU gefällt werden darf. Entscheidungstexte 1 Ob 37/74 Entscheidungstext OGH 03.03.1974 1 Ob 37/74 Veröff: EvBl 1974/238 S 519 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIAZPO §396 B
Rechtssatz: Gemäß § 396 ZPO sind bei Nichterscheinen einer Partei die vom erschienenen Antragsteller behaupteten, beweisdürftigen Tatsachen für wahr zu halten, soweit sie nicht durch vorliegende Beweise widerlegt werden. Hiebei sind nur Tatsachen, die kraft zwingenden Rechtes berücksichtigt werden müssen, oder solche Tatsachen, deren Existenz zwingend die Klagsbehauptungen widerlegen, zu beachten. Die aus den vorli... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 EHVG §2ZPO §396 B
Rechtssatz: Der Kreditvermittler ist grundsätzlich weder zur Beibringung von Bürgen noch zur Überprüfung der Bürgen in Richtung auf deren Identität und Bonität verpflichtet. Hat sich aber der Kreditvermittler zur Mithilfe bei der Beibringung einer Bürgschaftserklärung bereit erklärt, dann hat er dabei mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes vorzugehen. Die Haftung des Kreditvermittlers für schuldhaftes ... mehr lesen...
Norm: RatenG 1961 §4RatenG 1961 §10ZPO §226 IIIAZPO §396 B
Rechtssatz: Ein Klagsvorbringen des Ratenverkäufers, das eine Ausfolgung des Ratenbriefes an den Ratenkäufer nicht behauptet, ist durch die bloße Behauptung, daß dessen Vertragsrücktritt nicht nur Kenntnis genommen wurde, unzureichend, weil hiedurch allein der Rücktritt des Beklagten nicht unwirksam wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 13... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IZPO §152ZPO §396 D
Rechtssatz: Bei Kumulierung eines Wiedereinsetzungsantrages mit einer Berufung (Revision) ist zunächst die Berufung (Revision) vorzulegen und erst nach deren Scheitern über den Wiedereinsetzungsantrag zu entscheiden. Entscheidungstexte 1 Ob 196/72 Entscheidungstext OGH 08.11.1972 1 Ob 196/72 Veröff: EvBl 1973/106 S 242 = JBl 1974,46 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIAZPO §396 B
Rechtssatz: Die rechtserzeugenden Tatsachen können sich auch schlüssig aus dem übrigen Tatsachenvorbringen ergeben, so daß das Fehlen einer ausdrücklichen Behauptung nicht schadet. Entscheidungstexte 4 Ob 583/72 Entscheidungstext OGH 20.10.1972 4 Ob 583/72 3 Ob 53/73 Entscheidungstext OGH 27.03.197... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 B
Rechtssatz: Soll das auf Antrag des erschienenen Klägers zu fällende Versäumungsurteil dem Klagebegehren stattgeben, dann muss die Klage, soweit nicht ausnahmsweise auch anderes Vorbringen zu berücksichtigen ist, alle für das Begehren erforderlichen rechtserzeugenden Tatsachen enthalten. Ist das Vorbringen unvollständig oder erscheint das Klagebegehren durch das bei der Entscheidung zu berücksichtigende tatsächliche Vorbringen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 AZPO §396 A
Rechtssatz: Für die vor ein österreichisches Gericht gebrachte Klage ist § 396 ZPO ohne Rücksicht auf das sonst auf diesen Rechtsstreit anzuwendende materielle Recht maßgebend (vgl auch SZ 27/297). Entscheidungstexte 5 Ob 36/72 Entscheidungstext OGH 28.03.1972 5 Ob 36/72 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: ABGB §983ZPO §396 B
Rechtssatz: Schlüssigkeit einer auf Rückzahlung von Darlehensbeträgen gerichteten Klage, wenn auf dieses Rechtsgeschäft irisches Recht anzuwenden ist. Entscheidungstexte 5 Ob 36/72 Entscheidungstext OGH 28.03.1972 5 Ob 36/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0019449 ... mehr lesen...