Begründung: Mit der am 13.4.2001 beim Erstgericht eingebrachten Mahnklage begehrte die klagende Partei von der Beklagten aus dem Titel "Darlehen/Kredit/Bürgschaft: Kontoüberziehung" ATS 92.727,-- samt 3,5 % vierteljährlich kapitalisierter Zinsen ab 2.4.2000. An Kosten wurden Normalkosten nach TP 2 RATG zuzüglich ATS 2.031,36 an Mahnkosten verzeichnet. Gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl vom 18.4.2001 hat die beklagte Partei fristgerecht einen begründeten Einspruch erhob... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei hat den Beklagten mit der Fertigstellung eines Kirschwein-Vorprodukts und der Abfüllung beauftragt. Dafür wurden von der klagenden Partei Zutaten, Flaschen, Etiketten und Kartons beigestellt. Bei der Abfüllung durch die Nebenintervenienten wurde der Kirschwein verunreinigt, wodurch es zu einer Nachgärung gekommen ist. In der Klage wurde vorgebracht, der entstandene Schaden setze "sich aus den Material- Herstellungs-, Verpackungs- Transport- und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In den Jahren 1984 bis 1986 gewährte die Klägerin den Ehegatten D***** (in der Folge Hauptschuldner) mehrere Kredite, die jeweils über dasselbe Konto zur Verfügung gestellt und abgerechnet wurden, wobei der Folgekredit jeweils eine Aufstockung der früheren Kredite bedeutete. Dem zeitlich letzten, am 10. 9. 1986 aufgenommenen Kredit über 94.600 S trat der Vater der Beklagten als Mitschuldner bei. Vereinbart waren - bei kontokorrentmäßiger Abrechnung - ein Zin... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die von der klagenden Partei geltend gemachte Nichtigkeit gemäß § 477 Abs 1 Z 9 ZPO würde nach ständiger Rechtsprechung nur dann vorliegen, wenn das Urteil überhaupt keine
Gründe: oder eine dem Fehlen von Gründen gleichkommende, formelhafte Scheinbegründung oder eine weitgehend unverständliche
Begründung: enthält. Davon kann im vorliegenden Fall jedoch keine Rede sein. Eine die Zulässigkeit der außerordentlichen Revision ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 Abs1 IIA2ZPO §396 AZPO §396 B
Rechtssatz: Bei einer alternativen Klagehäufung könnte wegen Verletzung des Bestimmtheitserfordernisses kein Versäumungsurteil gefällt werden, weil der Umfang der Rechtskraft nicht beurteilt werden könnte. Entscheidungstexte 6 Ob 333/99k Entscheidungstext OGH 29.03.2000 6 Ob 333/99k Europ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat sich mit zwei Beteiligungsverträgen an der beklagten Gesellschaft beteiligt. Der umfangreiche Vertragstext enthält ua Bestimmungen über die Beteiligung der stillen Gesellschafterin am Gewinn und am Verlust der Gesellschaft sowie über die Ansprüche bei Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses. In einem Zusatz jeweils am Ende der beiden Beteiligungsverträge wurden aber die vorherigen Vertragsbestimmungen mit einem "Zahlungsflussprogramm" teilweise nov... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In ihrer Klage mit dem aus dem
Spruch: ersichtlichen Begehren brachte die klagende Partei gegen die im Rubrum als Angestellte bezeichnete Beklagte unter anderem vor: "Die beklagte Partei schuldet der klagenden Partei aus der fällig gestellten Geschäftsbeziehung des Einmalbarkredites, eingeräumt zum Kreditkonto Nr 55575/100/001 per plus den zu diesem Tag sich ergebenden Saldo von S 3,629.184,-- sA eine Verzinsung von ...., sohin eine Gesamtverzinsung für den... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Beantragt der Kläger die Fällung eines Versäumungsurteiles nach §§ 396 und 398 Abs 1 ZPO, so hat das Gericht das auch durch etwa vorliegende Beweise unwiderlegte tatsächliche Vorbringen des Klägers für wahr zu halten, aber doch u.a. die Schlüssigkeit der Klage als eine der Voraussetzungen für die Fällung eines dem Antrag des Klägers stattgebenden Versäumungsurteiles von Amts wegen zu prüfen (SZ 47/93; EvBl 1978/181; eco... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist innerhalb der Firmengruppe N***** Geschäftsführer einer Reihe von Firmen; die Firmengruppe ist im Bereich der Immobilienverwaltung und als Bauträger tätig. Im Jahre 1994 bestand die Buchhandlung Monika M***** mit Sitz in Hall i. T., wobei die Klägerin als Komplementärin zu 95 % und ihr damaliger Ehemann Gerhard als Kommanditist mit 5 % an der Gesellschaft beteiligt waren. Damals beabsichtigte die Klägerin, ihren Geschäftsanteil samt dazuge... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 BZPO §396 CZPO §530 Abs1 Z1 F1
Rechtssatz: Die gefälschte oder verfälschte Urkunde muss als Beweismittel aufgenommen, ihr (unrichtiger) Inhalt in die Feststellungen eingeflossen sein. Dass eine gefälschte oder verfälschte Urkunde bloß Anlass für Tatsachenbehauptungen war, die gemäß § 396 ZPO bei der Fällung eines Versäumungsurteiles für wahr zu halten waren, reicht für die Begründetheit der Entscheidung darauf im Sinne des § 530 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat hat mit der Entscheidung vom gleichen Tag zu 7 Ob 268/98g folgendes erwogen: Gemäß § 530 Abs 2 Z 1 ZPO kann ein Verfahren, das durch eine die Sache erledigende Entscheidung abgeschlossen worden ist, auf Antrag einer Partei wieder aufgenommen werden, wenn eine Urkunde, auf welche die Entscheidung gegründet ist, fälschlich angefertigt oder verfälscht ist. Das angefochtene Urteil ist dann auf diese U... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die stets an Hand der konkreten Behauptungen im Einzelfall vorzunehmende Beurteilung der Schlüssigkeit einer Klage stellt grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar (7 Ob 523/95; 1 Ob 2063/96f u.a.). Daß den Vorinstanzen bei Verneinung der Schlüssigkeit des Klagebegehrens ein erheblicher Rechtsirrtum unterlaufen wäre, ist nicht ersichtlich: Für die Substantiierung eines Schadensersatzans... mehr lesen...
Norm: ZPO §442 Abs1ZPO §396
Rechtssatz: Im bezirksgerichtlichen Verfahren kann gegen einen bei der ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung säumigen Beklagten auch dann ein echtes Versäumungsurteil gemäß § 442 Abs. 1 ZPO (§ 396 ZPO) auf Antrag des Klägers gefällt werden, wenn der Beklagte in seinem Einspruch bereits konkretisierte Tatsachen vorgetragen und Beweise angeboten hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 17.11.1997 auf elektronischem Weg beim Erstgericht eingelangten Mahnklage begehrte die klagende Partei von der beklagten Partei die Bezahlung eines Kapitalbetrages von S 19.404,-- s.A., welcher Betrag sich aus "Werklohn/Honorar" von S 13.200,--, Zinsen von S 536,80 und Inkassospesen von S 5.667,20 zusammensetzt. Hinsichtlich der Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes berief sich die Klägerin auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (vgl. "E" in d... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 ÜbsZPO §396 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 396 ZPO A Versäumung; Allgemeines zum Versäumungsurteil B Das tatsächliche Vorbringen als Entscheidungsgrundlage C Vorliegende Beweise D Rechtsmittelverfahren Informationen zu § 396 ZPO Verweisungen: Entscheidungen zur Frage des erschlichenen Versäumungsurteiles bei § 36 Abs 1 Z 3(Ab) EO. Entscheidungen zur Frage der Schlüssigkeit einer Klage bei § 226 ZPO. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §239ZPO §396 B
Rechtssatz: Wird bei der ersten Tagsatzung über Anleitung durch das Gericht ergänzendes Tatsachenvorbringen erstattet, ist der nicht erschienenen beklagten Partei Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen, zu geben, sodaß sich die Erstreckung der Tagsatzung als unumgänglich erweist. Entscheidungstexte 1 Ob 606/95 Entscheidungstext OGH 17.10.1995 1 Ob 606/95 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §396 BKSchG §13
Rechtssatz: Zumindest in den Fällen, in denen mit Ausnahme der qualifizierten Mahnung des Beklagten alle tatsächlichen Voraussetzungen für den Terminsverlust nach § 13 KSchG schon in der Klage behauptet wurden und unter Hinweis auf die einschlägige Gesetzesstelle ausgeführt wurden, es lägen damit alle Voraussetzungen dafür vor, hat das Gericht in Anwendung des § 182 ZPO die allein erschienene klagende Partei zu... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIAZPO §396 BZPO §442ZPO 502 HI2ZPO §502 IIZPO §508a
Rechtssatz: Es stellt einen erheblichen Verfahrensfehler idS § 502 Abs 1 ZPO dar, wenn die Schlüssigkeit einer Klage, über die ein Versäumungsurteil erging, nicht allein auf Grund der Klagsbehauptungen, sondern auf Grund von in der Berufung gegen das Versäumungsurteil erhobenen Einwendungen geprüft wird. Entscheidungstexte 8... mehr lesen...
Norm: ArbVG §122 Abs1 Z2ASGG §50 Abs2ZPO §226 IIB6ZPO §396 B
Rechtssatz: In Streitigkeiten nach § 50 Abs 2 ASGG hat das Gericht, wenn die Fällung eines Versäumungsurteiles beantragt wird, neben dem nicht weiter zu prüfenden Sachverhalt die materiellen Rechtsnormen, die die betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Rechtsverhältnisse regeln, zu beachten. (hier: Zustimmung zur Entlassung eines Betriebsratsmitgliedes nach § 122 Abs 1 Z 2 ArbVG). ... mehr lesen...
Norm: ZPO §243ZPO §396ZPO §397aZPO §398
Rechtssatz: Überreicht der zunächst anwaltlich nicht vertretene Beklagte, dem die Beantwortung der Klage ohne Anberaumung einer ersten Tagsatzung mit schriftlichem Beschluß aufgetragen wurde, die Klagebeantwortung nicht rechtzeitig, steht ihm gegen das sodann gemäß § 396 ZPO erlassene Versäumungsurteil der Widerspruch zu, in dem der Beklagte auch die bei sonstigem Ausschluß bei der ersten Tagsatzung vorzu... mehr lesen...