RS OGH 1973/8/28 3Ob135/73

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Veröffentlicht am 28.08.1973
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Norm

RatenG 1961 §4
RatenG 1961 §10
ZPO §226 IIIA
ZPO §396 B

Rechtssatz

Ein Klagsvorbringen des Ratenverkäufers, das eine Ausfolgung des Ratenbriefes an den Ratenkäufer nicht behauptet, ist durch die bloße Behauptung, daß dessen Vertragsrücktritt nicht nur Kenntnis genommen wurde, unzureichend, weil hiedurch allein der Rücktritt des Beklagten nicht unwirksam wurde.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 135/73
    Entscheidungstext OGH 28.08.1973 3 Ob 135/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0037541

Dokumentnummer

JJR_19730828_OGH0002_0030OB00135_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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