RS OGH 1978/9/1 6Ob653/78, 1Ob516/93, 9ObA101/94, 3Ob189/12h

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Veröffentlicht am 01.09.1978
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Norm

ZPO §396 B

Rechtssatz

Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 396 ZPO kann ein Versäumungsurteil im Sinne des Klagebegehrens nur dann gefällt werden, wenn durch das für wahr zu haltende Vorbringen in seiner Gesamtheit und seinem inneren Zusammenhang nach, soweit es sich auf das Tatsächliche bezieht, der Klageanspruch begründet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0040831

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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