Norm: ZPO §144ZPO §396 AZPO §477 B
Rechtssatz: Es begründet keine Nichtigkeit, wenn in einer Nichtferialsache in den Gerichtsferien eine Verhandlung angeordnet wird. Dieser Vorgang kann nur gerügt und auf Vertagung gedrungen werden. Das Nichterscheinen ist aber auch in diesem Fall mit den Versäumnisfolgen bedroht. Entscheidungstexte 1 Ob 696/50 Entscheidungstext OGH 13.12.1950 1 ... mehr lesen...
Der Magistrat forderte mit der gegen Elisabeth S. eingebrachten Klage als teilweisen Ersatz der für die Mutter der Beklagten aufgelaufenen Fürsorgekosten einen Betrag von 520 S sowie ab 1. Mai bis 31. Juli 1949 monatlich 40 S und ab 1. August 1949 monatlich 30 S an laufenden Unterhaltskosten. Zur Begründung: des Klagsanspruches führte die klagende Partei an, daß die Beklagte gemäß § 154 ABGB. zur Zahlung verpflichtet sei, den Klagsanspruch aber nicht anerkenne. Das Erstgericht fällte... mehr lesen...
Der Beklagten wurde am 11. Juli 1949 die Exekution zur Hereinbringung einer Unterhaltsforderung gegen den Kläger bewilligt. Über das Vermögen des Klägers war am 1. Dezember 1948 das Ausgleichsverfahren eröffnet worden, das am 23. Februar 1949 in einen Anschlußkonkurs überging. In seiner Oppositionsklage behauptete der Kläger, daß der Konkurs noch nicht beendet sei, daß er somit über kein Vermögen verfüge, daß er auch ohne Einkommen sei, daß er von seinen Verwandten mit Darlehen unters... mehr lesen...
Das Erstgericht hatte über die Klage auf Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsleistung die mündliche Streitverhandlung für den 10. Februar 1949, 14 Uhr, anberaumt. Dem Beklagten wurden Klage und Vorladung am 4. Februar 1949 zugestellt. Bei der Tagsatzung ist er nicht erschienen, worauf das Erstgericht dem Klagebegehren mittels Versäumungsurteiles stattgab. Der hiegegen vom Beklagten aus dem Nichtigkeitsgrund nach § 477 Z. 4 ZPO. und wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung erhobe... mehr lesen...
Die Klägerin hat gemäß § 25 Abs. 8 BRG. auf Unwirksamerklärung der Entlassung beim Arbeitsgericht Wien geklagt. Da die beklagte Partei zur mündlichen Streitverhandlung nicht erschienen ist, erließ das Erstgericht ein Versäumungsurteil im Sinne des Klageantrages. Die beklagte Partei hat gegen dieses Urteil berufen. Bei der mündlichen Berufungsverhandlung brachte die beklagte Partei neu vor, daß die Klägerin wegen Krankheit nach § 82 lit. b GewO. entlassen worden sei und daß die Vorauss... mehr lesen...
Norm: ZPO §29 Abs1ZPO §38ZPO §396
Rechtssatz: Wenn im Gerichtshofverfahren der Ehegatte der Beklagten bei der ersten Tagsatzung erscheint, ist nicht nach § 38 ZPO vorzugehen, sondern auf Antrag Versäumungsurteil zu fällen. Entscheidungstexte 1 Ob 80/47 Entscheidungstext OGH 22.02.1947 1 Ob 80/47 Veröff: 21/21 2 Ob 77/50 En... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 B
Rechtssatz: RG 26.9.1940, VIII 677/39 Im Falle des Antrages des Klägers auf Fällung eines Versäumungsurteiles ist kein Raum für die Zulassung von Beweisen. Nur soweit das für wahr zu haltende tatsächliche Vorbringen der erschienenen Partei den Klageanspruch rechtfertigt, kann der Klage stattgegeben werden, sonst ist sie ganz oder teilweise abzuweisen. Entscheidungstexte 8 R... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 B
Rechtssatz: RG 22.6.1939, VIII 73 Die Angemessenheit eines Betrages (Ersatz für Ausgedingsleistungen) gehört auch im Säumnisverfahren nicht zu den Tatsachen, die der Richter für wahrzuhalten hat. Entscheidungstexte 8 RG 73/39 Entscheidungstext RG 22.06.1939 8 RG 73/39 Veröff: DREvBl 1939/504 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 BZPO §530 D
Rechtssatz: Eine Wiederaufnahmsklage gegen ein Versäumungsurteil ist zwar nicht ausgeschlossen, alle jene Tatsachen aber, die von der Fiktion des § 396 ZPO getroffen werden, dürfen im Wiederaufnahmsstreite nicht berührt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 1041/37 Entscheidungstext OGH 22.02.1938 3 Ob 1041/37 Veröff: DREvBl 1938/62 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §395ZPO §396 AZPO §530 BZPO §541
Rechtssatz: Der Anspruch auf Wiederaufnahme eines durch Urteil geschlossenen Verfahrens ist öffentlich - rechtlicher Natur, daher der Parteidisposition entrückt. Die Wiederaufnahme kann dem nach weder mit Anerkenntnis noch mit infolge Säumnis des Beklagten gegen diesen ergehendes Versäumungsurteil bewilligt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 1121/36 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 CZPO §396ZPO §411ZPO §419 A
Rechtssatz: Wer zufolge eines in einem Versäumungsurteil unterlaufenen Rechnungsfehlers zur Bezahlung eines größeren als des tatsächlich geschuldeten Betrages verurteilt wurde und den urteilsmäßig zugesprochenen Betrag bezahlt hat, kann das zu viel Gezahlte zurückfordern, ohne daß dieser Klage die Rechtskraft des Versäumungsurteiles entgegenstünde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 AZPO §530 B
Rechtssatz: Im Verfahren über eine Wiederaufnahmsklage ist bei Schöpfung eines Versäumungsurteiles auch der Inhalt der Akten des Hauptprozesses zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 3 Ob 1090/32 Entscheidungstext OGH 24.01.1933 3 Ob 1090/32 Veröff: SZ 15/15 2 Ob 1121/36 Entscheidungstext OGH 27.01.1937... mehr lesen...
Norm: ZPO §13ZPO §396 A
Rechtssatz: Gegen einen von mehreren, keine einheitliche Streitgenossenschaft bildenden Beklagten, der nach der Behauptung der Klage zur ungeteilten Hand mit den Mitbeklagten haftet, kann Versäumungsurteil erlassen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 1217/31 Entscheidungstext OGH 08.01.1932 1 Ob 1217/31 Veröff: SZ 14/59 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 B
Rechtssatz: Die Wahrannahme nach § 396 ZPO gilt nur bezüglich des Teiles der Forderung, den das Versäumungsurteil betrifft. Entscheidungstexte 2 Ob 985/30 Entscheidungstext OGH 15.10.1930 2 Ob 985/30 Veröff: SZ 12/263 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0040949 Dokumen... mehr lesen...
Norm: ZPO §233 Abs2ZPO §396ZPO §398
Rechtssatz: Eine nach unbenütztem Ablauf der Klagebeantwortungsfrist eingebrachte Widerklage ist auf die Fällung des Versäumungsurteiles ohne Einfluß. Entscheidungstexte 4 Ob 243/30 Entscheidungstext OGH 27.05.1930 4 Ob 243/30 Veröff: SZ 12/135 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 B
Rechtssatz: Die Anführung in der Klage: "Die Forderung aus dem Zahlungsbefehle wurde noviert und trat an Stelle dieser Forderung die Wechselforderung", ist keine tatsächliche Behauptung im Sinne des § 396 ZPO. Entscheidungstexte 2 Ob 1164/29 Entscheidungstext OGH 03.01.1930 2 Ob 1164/29 Veröff: SZ 12/3 European Case ... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 B
Rechtssatz: Die zwingenden Bestimmungen des RatenG sind bei Fällung eines Versäumnisurteiles von Amts wegen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 1 Ob 244/28 Entscheidungstext OGH 07.03.1928 1 Ob 244/28 Veröff: SZ 10/101 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0040788 Dok... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 C
Rechtssatz: Unanfechtbarkeit eines über eine Klage nach § 35 EO gefällten Versäumungsurteiles, wenn der die Exekutionseinstellung enthaltende Exekutionsakt desselben Gerichtes dem Streitrichter nicht vorlag. Entscheidungstexte 1 Ob 192/25 Entscheidungstext OGH 10.03.1925 1 Ob 192/25 Abweichend; Veröff: SZ 7/73 2 Ob 12... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3aZPO §396ZPO §503
Rechtssatz: Die Behauptung des ursächlichen Zusammenhanges zwischen einem rechtswidrigen Verhalten und einem Vermögensschaden ist eine überprüfbare Schlußfolgerung, nicht tatsächliche Klagebehauptung. Entscheidungstexte 3 Ob 762/25 Entscheidungstext OGH 14.10.1925 3 Ob 762/25 Veröff: SZ 7/331 E... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 B
Rechtssatz: Umfang der Pflicht zur Prüfung des Klageinhaltes in Säumnisfällen. Entscheidungstexte 3 Ob 16/25 Entscheidungstext OGH 14.01.1925 3 Ob 16/25 Veröff: SZ 7/13 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0040782 Dokumentnummer JJR_19250114_OGH0002_0030OB00016_... mehr lesen...