Norm
ZPO §396 DRechtssatz
In einer Wiederaufnahmsklage gegen ein Versäumungsurteil hat der Kläger zu behaupten, dass bei Anlegung eines objektiven Maßstabes ein verständiger Beklagter in der gleichen Situation eine Prozesseinlassung in den Vorprozess verweigert hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0041113Dokumentnummer
JJR_19770512_OGH0002_0070OB00575_7700000_001