RS OGH 1977/5/12 7Ob575/77, 7Ob607/79, 10Ob1635/95, 10Ob67/07m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.05.1977
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Norm

ZPO §396 D
ZPO §530 D
ZPO §538

Rechtssatz

In einer Wiederaufnahmsklage gegen ein Versäumungsurteil hat der Kläger zu behaupten, dass bei Anlegung eines objektiven Maßstabes ein verständiger Beklagter in der gleichen Situation eine Prozesseinlassung in den Vorprozess verweigert hätte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0041113

Dokumentnummer

JJR_19770512_OGH0002_0070OB00575_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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