Norm: ZPO §228 H2ZPO §396 B
Rechtssatz: Bei Feststellungsklagen kann das Gericht ein klagsstattgebendes Versäumungsurteil erst dann fällen, wenn das in allen Instanzen von Amts wegen zu prüfende Feststellungsinteresse nach § 228 ZPO vorliegt. Entscheidungstexte 1 Ob 16/93 Entscheidungstext OGH 25.08.1993 1 Ob 16/93 8 Ob 638/93 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIZPO §226 IIAZPO §396 B
Rechtssatz: Eine Urkunde kann auf die Schlüssigkeit des Parteienvorbringens nur dann von Einfluss sein, wenn ihr Inhalt damit in unlösbarem Widerspruch steht, was auf Urkunden über rechtsgeschäftliche Erklärungen im Hinblick auf deren Auslegungsbedürftigkeit unter Berücksichtigung der Parteienabsicht im Allgemeinen nicht zutrifft. Entscheidungstexte 3 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten die Bezahlung von 125.494,38 S sA. Er brachte dazu in der Klage vor, daß der Beklagte auf Grund des Vertrages vom 26.9.1989 seit Oktober 1989 Mieter einer näher bezeichneten Liegenschaft sei. Mit Kaufvertrag vom 16./19.7.1990 habe er dem Beklagten diese Liegenschaft verkauft. Im Kaufvertrag sei vereinbart worden, daß der mit dem Beklagten geschlossene Mietvertrag erst mit der vollständigen Kaufpreiszahlung bzw mit dem 30.8.1990 als dem le... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DVIIZPO §396 BZPO §398ZPO §399
Rechtssatz: Die prozessuale Säumnis einer Partei bewirkt keine materiellrechtliche Geständnisfiktion im Sinne der §§ 266 f ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 611/91 Entscheidungstext OGH 09.10.1991 1 Ob 611/91 Veröff: RdW 1992,11 = SZ 64/138 = WBl 1992,127 = GesRZ 1992,203 = ecolex 1992,95 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und die beiden Beklagten sind Geschwister und zur Geschäftsführung berechtigte Gesellschafter der prot. Firma A. F***** (OHG, im folgenden Gesellschaft) mit dem Sitz in Wien. Der Kläger belangt 1) den Erstbeklagten, diesem werde mit Rechtskraft des Urteiles die Vertretungsmacht und Geschäftsführungsbefugnis der Gesellschaft entzogen, in eventu, der Erstbeklagte sei schuldig, es zu unterlassen, a) aus dem Vermögen des Unternehmens der Gesellschaft ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Bank nimmt die beiden Beklagten als unbedingte erbserklärte und eingeantwortete Miterben nach ihrer Mutter Maria T***** aus der Übernahme persönlicher Haftungen der am 1. Jänner 1983 verstorbenen Erblasserin für Kredit- bzw. Darlehensverbindlichkeiten ihres Sohnes, des Bruders der beiden Beklagten, Reinhard T*****, auf Zahlung eines Betrages von restlich S 7,459.579,94 s.A. in Anspruch. Es ist unbestritten, daß die beiden Beklagten als Miterben für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Vorvertrag vom 27. Februar 1989 verpflichtete sich der Beklagte, seine Liegenschaft in Klagenfurt der klagenden Partei um S 1,000.000 zu überlassen, die zur grundbücherlichen Durchführung und Eigentumsrechtseinverleibung nötigen Urkunden auszustellen, formgerecht für Grundbuchszwecke zu unterfertigen und dieselben der klagenden Partei bis längstens 5. Mai 1989 zu übergeben. Der Beklagte erhielt bei Unterfertigung des Vorvertrages S 50.000; S 300.000 waren b... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die beklagte Partei erhob gegen das Versäumungsurteil des Erstgerichtes Berufung aus den Berufungsgründen der Nichtigkeit (Zustellungsfehler) und der unrichtigen rechtlichen Beurteilung mit der Behauptung, die inländische Gerichtsbarkeit liege nicht vor, somit in Wahrheit lediglich Berufung wegen Nichtigkeit, weil auch der Mangel der inländischen Gerichtsbarkeit als Nichtigkeitsgrund anzusehen ist (Fasching, Lehrbuch2 Rz 79 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Dienstnehmer der Firma I*** AG. Er stürzte am 23.7.1985 von einem Gerüst, das von der beklagten Partei fehlerhaft aufgestellt worden war und verletzte sich schwer. In der von ihm am 10.12.1986 beim Erstgericht zu 3 a Cg 421/86 gegen die beklagte Partei eingebrachten Klage begehrte er ua die Feststellung, daß die beklagte Partei dem Kläger für alle Folgen des Unfalles vom 23.7.1985 hafte sowie die Leistung eines Schmerzengeldes von S 120.000 samt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt von der Beklagten (u.a.) 500.000 S sA. Sie habe mit der W. K*** Gesellschaft mbH (im folgenden kurz: Firma K***) datumsmäßig näher bezeichnete Verträge über die Entwicklung und die Weitergabe von Informationen über die Herstellung weißer Korrekturflüssigkeiten auf Lösemittelbasis sowie auf wässriger Basis geschlossen. Darin sei festgehalten, daß die Firma K*** diese Entwicklungen ausschließlich zum eigenen Gebrauch bestelle und die Informa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da es im Bereich der ZPO keine absolute Nichtigkeit gibt, bedeutet Nichtigkeit im Prozeßrecht immer nur Anfechtbarkeit. Auch eine nichtige Entscheidung ist so lange gültig, als sie nicht durch eine andere Entscheidung ausdrücklich aufgehoben wurde (Fasching, ZPR Rz 1574). Im Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung war der Nichtigkeitsgrund der Rechtskraft des Zahlungsbefehls durch die rechtskräftig bewilligte Wiedereinsetzu... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der W*** & Co Gesellschaft mbH (im folgenden: Gemeinschuldnerin), eines im Jahre 1976 gegründeten Maschinenbauunternehmens, wurde am 16. Juli 1987 vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die im Jahre 1984 gegründete erstbeklagte GmbH hatte zum Zweck der Errichtung und Inbetriebnahme ihres Zellstoffwerkes in St. Magdalen bei Villach mit der Gemeinschuldnerin zahlreiche Verträge ü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 4.6.1985 gerichtsanhängig gemachten Klage begehrte die Klägerin die Zahlung von S 91.636,26 samt 16 % Verzugszinsen seit 1.10.1984 und brachte vor: "Die (erst-)beklagte Partei hat bei der klagenden Partei Kredit in Anspruch genommen (für dessen Rückzahlung die zweitbeklagte Partei die Haftung als Mitschuldner zur ungeteilten Hand übernommen hat). Da die (erst-)beklagte Partei mit der Bezahlung der zur Rückzahlung des gewährten Kredites vereinbarten ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist zu der für den 17. September 1986 anberaumten ersten Tagsatzung zwar erschienen, hat jedoch nach Rechtsbelehrung erklärt, nicht verhandeln zu wollen, worauf über Antrag der klagenden Partei ein Versäumungsurteil im Sinne des Klagebegehrens gefällt wurde, wogegen die Beklagte rechtzeitig Widerspruch gemäß § 397 a ZPO erhob. Diesen Widerspruch wies das Erstgericht im wesentlichen mit folgender
Begründung: zurück: Nach § 396 ZPO seien drei Fälle der Versäu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten den Betrag von S 305.177,58 s.A. als restliches Entgelt für die Planung und Errichtung eines Holzblockhauses. Die Beklagte ist zu der für den 9.7.1986 anberaumten ersten Tagsatzung zwar erschienen, hat jedoch nach Rechtsbelehrung erklärt, nicht verhandeln zu wollen, worauf auf Antrag des Klägers ein Versäumungsurteil im Sinne des Klagebegehrens gefällt wurde. Mit dem am 23.7.1986 zur Post gegebenen Schriftsatz erhob die Beklagte Wid... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte die Klage beiden Beklagten zu und trug ihnen, ohne eine erste Tagsatzung anzuberaumen, die Beantwortung der Klage binnen drei Wochen mit schriftlichem Beschluß auf. Innerhalb dieser Frist langten zwei Klagebeantwortungen ein, in welchen sich die Rechtsanwälte jeweils auf die erteilte Vollmacht gemäß § 30 Abs 2 ZPO beriefen. Eine dieser Klagebeantwortungen wurde von Rechtsanwalt Dr. Hubert S*** verfaßt. Dieser Schriftsatz führt in seinem
Kopf: Dr.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte von den drei Beklagten zur ungeteilten Hand ursprünglich den Betrag von 672.060 S samt 21,5 % Zinsen seit 1.Februar 1983 mit der
Begründung: , dem Erstbeklagten sei ein Betriebskredit in Höhe von540.000 S eingeräumt worden, für den die zweit- und drittbeklagte Partei die Haftung als Bürge und Zahler übernommen hätten. Der Kredit sei mit 12,5 % p.A. zu verzinsen, zusätzlich seien 9 % Verzugszinsen vereinbart. Seit 31.Jänner 1983 sei ein... mehr lesen...
Norm: ZPO §52 Abs1 Satz1ZPO §396 DZPO §397a
Rechtssatz: Gibt das Berufungsgericht der Berufung gegen ein Versäumungsurteil durch Urteil nicht Folge, so ist in diesem Urteil trotz erhobenen Widerspruches nach § 52 Abs 1 Satz 1 ZPO auch über die Verpflichtung zum Kostenersatz zu entscheiden. Dies hat nach der zitierten Gesetzesstelle auch dann zu geschehen, wenn das Berufungsgericht in Beschlußform nicht Folge gibt, weil es sich bei einer solchen... mehr lesen...
Begründung: Über das auf Unterlassung und Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung gerichtete Klagebegehren wurde bei der ersten Tagsatzung am 2.12.1983 auf Antrag der Klägerin durch ein stattgebendes Versäumungsurteil erkannt. Dagegen erhoben die Beklagten Berufung wegen Unschlüssigkeit der Klage und im Kostenpunkt sowie einen frist- und formgerechten Widerspruch. Da noch keine Streitverhandlung stattfand, wurde das Versäumungsurteil bisher noch nicht aufgehoben. Das Berufungsgeric... mehr lesen...
Begründung: Zu 1) Mit Versäumungsurteil vom 2. Dezember 1983 wurden die drei verpflichteten Parteien zu einer bestimmten Unterlassung und zur Zahlung der Prozeßkosten von 24.075,11 S verurteilt. Die verpflichteten Parteien erhoben gegen dieses Versäumungsurteil einerseits einen Widerspruch und andererseits eine Berufung. Der vor Erledigung des Widerspruches vorgelegten Berufung wurde im wesentlichen keine Folge gegeben. Die Prozeßkosten erster Instanz wurden auf 14.645,67 S herabges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. August 1981 ereignete sich gegen 18,15 Uhr auf der Matzelsdorfer Bezirksstraße bei Km 6317 (Freilandgebiet) ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O 591.180 und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O 375.941 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Erstbeklagte versuchte mit seinem PKW von der Zufahrt zum Haus Wein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin brachte in ihrer Klage vor, sie habe Franz F Kredite eingeräumt, die mit mehr als 4,000.000 S offen aushaften. Die Beklagte habe zur Sicherstellung dieser Kredite sowie für zukünftige Forderungen der Klägerin bis zum Höchstbetrag von 500.000 S ein Pfandrecht an einer Liegenschaft eingeräumt. Franz F habe bis heute keine Zahlungen geleistet, über sein Vermögen sei der Konkurs eröffnet worden. Die Beklagte habe trotz Aufforderung den Pfandbetrag von 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 15. 8. 1979 ereignete sich gegen 10:25 Uhr auf der niederösterreichischen Landeshauptstraße 42 im Bereich der Kreuzung mit einer von Engelsdorf nach Maigen führenden Straße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des Motorrades mit dem Kennzeichen ***** und die Erstbeklagte als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen ***** beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeugs. Der au... mehr lesen...
Die klagende Bank verlangt vom Beklagten 109 943.60 S sA. Sie habe dem Beklagten ein Darlehen gewährt, welches vereinbarungsgemäß in monatlichen Raten bei sonstigem Terminsverlust rückzahlbar gewesen sei. Der Beklagte sei mit der Rückzahlung der Darlehensraten in Verzug geraten, sodaß zufolge des dadurch eingetretenen Terminsverlustes die Forderung zum 25. 5. 1983 mit dem Klagebetrag unberichtigt aushafte. Da zur ersten Tagsatzung am 30. 6. 1983 der Beklagte nicht erschienen war, be... mehr lesen...
Norm: KSchG §13ZPO §84 Abs3 IZPO §226 IIIAZPO §226 Abs1 IIICZPO §396 B
Rechtssatz: Die rechtserzeugenden Tatsachen des § 13 KSchG hat der Unternehmer gemäß § 226 Abs 1 ZPO schon in der Klage anzuführen. Fehlt es an entsprechenden Behauptungen, dann kann der Klageanspruch aus den vorgebrachten Tatsachen nicht abgeleitet werden; das Klagebegehren ist in diesem Fall gemäß § 396 ZPO mangels Schlüssigkeit mit (negativem) Versäumungsurteil abzuweisen... mehr lesen...
Mit der am 30. 12. 1981 beim Erstgericht eingebrachten Mahnklage begehrte die Klägerin vom Beklagten die Bezahlung von 6671.59 S sA. Gegen den darüber ergangenen Zahlungsbefehl des Erstgerichtes erhob der Beklagte rechtzeitig Widerspruch, in dem er ein Sachvorbringen erstattete und Urkunden vorlegte. Zu der für 7. 4. 1982 anberaumten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung erschien nur ein Vertreter der Klägerin. Die Ladung des Beklagten war nicht ausgewiesen. Bei dieser Tagsatzun... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §990ZPO §226 IIIBZPO §396 B
Rechtssatz: Die Behauptung in der Klage, die Beklagte schulde "auf Grund des Schuldscheines" den Betrag von S 95.000,-- besagt nichts über einen Rechtsgrund der Forderung. Da es aber ein abstraktes Verpflichtungsgeschäft nach österr. Recht - außerhalb des Wertpapier- und Anweisungsrechtes - nicht gibt, fehlen bei nur auf einen Schuldschein gestützten Klagebegehren die rechtserzeugenden Tatsachen, ... mehr lesen...
Norm: ZPO §133ZPO §396 AZPO §397ZPO §397aZPO §442a
Rechtssatz: Der Widerspruch gegen das Versäumungsurteil (§ 397 a ZPO) steht nicht nur der Partei zu, die zu der für die Tagsatzung anberaumten Zeit nicht erscheint, sondern auch jener, die zwar erschienen ist, aber ungeachtet richterlicher Aufforderung nicht verhandelt oder nach dem Aufruf der Sache sich wieder entfernt. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...