Norm: EO §36 Z3 AbZPO §228
Rechtssatz: Hat der Gläubiger auf die Einleitung der Exekution verzichtet, kann der Schuldner nur unter der Voraussetzung, daß bereits gegen ihn eine Exekution bewilligt worden ist, nach § 36 Z 3 EO auf Unterlassung, vom Exekutionstitel Gebrauch zu machen, klagen; eine Feststellungsklage - unabhängig von einer Exekutionsführung - ist wegen der materiellen Rechtskraft unzulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Im Vorprozeß war die Wohnungskündigung gegen die Rechtsvorgänger der Kläger aufrechterhalten worden, weil die Einweisung der gekundigten Partei in die Wohnung vom 26. September 1944 mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 19. Juni 1948 aufgehoben worden sei. Die gekundigte Partei hatte vorgebracht, daß sie gegen diesen Bescheid eine Aufsichtsbeschwerde an die Landesregierung eingebracht habe, und hatte beantragt, das Verfahren bis zur Erledigung dieser Beschwerde zu unterbrech... mehr lesen...
Die klagende Partei beantragte Räumung eines verpachteten Grundstückes wegen Auflösung des Pachtvertrages. Im Zuge des Prozesses wurde außer Streit gestellt, daß das Pachtverhältnis spätestens am 31. Dezember 1948 aufgelöst worden sei. Nunmehr änderte die klagende Partei ihr Klagebegehren dahin ab, daß sie die Feststellung begehrte, daß sie bis 31. Dezember 1948 Pächterin des fraglichen Betriebes gewesen sei, was die Beklagte bestritten hatte. Das Erstgericht ließ die Klagsänderung ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A1ZPO §235 Abs1 D
Rechtssatz: Umwandlung einer Leistungsklage in eine Feststellungsklage und umgekehrt, Klagsänderung. Entscheidungstexte 3 Ob 179/49 Entscheidungstext OGH 07.09.1949 3 Ob 179/49 Veröff: SZ 22/124 2 Ob 561/52 Entscheidungstext OGH 17.09.1952 2 Ob 561/52 Gegenteilig ... mehr lesen...
Das Vormundschaftsgericht trug auf Grund einer Beschwerde des Stadtjugendamtes St. P. als Vormund der mj. M. B. dem Standesbeamten die Eintragung eines Randvermerkes über die Feststellung der außerehelichen Vaterschaft des A. G. im Geburtenbuch des Standesamtes St. P., betreffend die mj. M. B., auf Grund des rechtskräftigen Urteils C 30/47-7 des Bezirksgerichtes St. Pölten mit der Begründung: auf, daß ein Vaterschaftsurteil die Abstammung eines Kindes mit allgemein bindender Wirkung fe... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 DPStG §30 Abs1ZPO §228 B2ZPO §411 Be
Rechtssatz: Das Urteil, mit welchem die Vaterschaft zu einem außer der Ehe geborenen Kinde festgestellt wird, hat allgemein bindende Wirkung und ist daher hinreichend für die Eintragung eines Randvermerkes im Geburtenbuche über die Abstammung eines Kindes. Entscheidungstexte 1 Ob 732/34 Entscheidungstext OGH 03.10.1934 1 Ob 732... mehr lesen...
Der Ehemann hat in der Klage folgendes Begehren gestellt: Zunächst wurde die Nichtigerklärung der mit der beklagten Gattin vor dem Lagerpfarrer eines DP-Lagers geschlossenen Ehe begehrt: wenn diesem Begehren nicht Folge gegeben werden sollte, war Scheidung dieser Ehe aus dem Alleinverschulden der Beklagten begehrt worden. Schließlich wurde das Eventualbegehren gestellt, es werde festgestellt, daß zwischen beiden Streitteilen eine Ehe nicht bestehe. Das Erstgericht hatte sämtliche Kl... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §71 Abs2ZPO §228 B2
Rechtssatz: Über Klagen auf Feststellung des Nichtbestandes einer Ehe ist im Eheverfahren zu verhandeln. Entscheidungstexte 2 Ob 158/49 Entscheidungstext OGH 26.04.1949 2 Ob 158/49 Veröff: SZ 22/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0038813 Dokume... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 GZPO §228 B7
Rechtssatz: Eine besondere Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vergleiches ist nicht ausgeschlossen; sie hat nicht die Wirkung, daß das verglichene Verfahren wieder aufgenommen werden kann. Entscheidungstexte 1 Ob 166/49 Entscheidungstext OGH 13.04.1949 1 Ob 166/49 Veröff: SZ 22/52 7 Ob 57/69 Entsc... mehr lesen...
Die Beklagte hat im Jahre 1947 vor der Rückstellungskommission ein Rückstellungsverfahren gegen den Kläger und gegen G. P. eingeleitet. Der gerichtlich bestellte Abwesenheitskurator der Klägerin hat vor der Rückstellungskommission mit der Beklagten drei Vergleiche abgeschlossen, die pflegschaftsbehördlich genehmigt wurden. Der Kläger ficht nun die drei vor der Rückstellungskommission geschlossenen Vergleiche durch Klage vor dem Landesgericht für ZRS. Wien als nichtig an. Das Prozeßg... mehr lesen...
J. S. beging am 12. Juni 1946 Selbstmord. In ihrem Nachlaß wurde eine aus Pappendeckel verfertigte Umschlagmappe gefunden, welche auf der vorderen Außenseite ein aufgeklebtes Schild mit der Aufschrift "Bruder Josef E." trägt. Die Rückseite enthält folgende, von der Erblasserin mit Bleistift geschriebenen Worte: "Geld hab mir gestollen, Haus hab ich Euch geschenkt, darum behüt Euch Gott, Euren Hanna." Die beiden Kläger vertreten die Rechtsauffassung, daß diese Worte dahin zu vers... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 BaZPO §228 B5
Rechtssatz: Die konfessorische Klage kann als Feststellungsklage nur gegen den Eigentümer des angeblich dienstbaren Grundes, als Leistungsklage aber gegen jeden Störer gerichtet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 787/47 Entscheidungstext OGH 19.11.1947 1 Ob 787/47 JBl 1948,62 6 Ob 33/66 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: FamRAnglV allgZPO §228 B2
Rechtssatz: Klagen auf Feststellung der blutmäßigen Abstammung haben mit der Aufhebung der Nürnberger Rassengesetze die Berechtigung verloren. Im § 6 der Verordnung vom 06.02.1943 werden nur Klagen auf Feststellung der blutmäßigen Abstammung unehelicher Kinder geregelt. Entscheidungstexte 1 Ob 14/46 Entscheidungstext OGH 07.03.1946 1 Ob 14/46 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AgZPO §228 B2
Rechtssatz: RG 6.12.1944, RG VII 164/44 Die Klage auf Feststellung der außerehelichen Vaterschaft gegen eine Verlassenschaft ist unzulässig. Anmerkung Diese Rechtssatznummer wurde irrtümlich doppelt vergeben. Er sollte nur mehr mit der RS-Nummer RS0105130 zitiert werden. Entscheidungstexte 7 Rg 164/44 Entscheidungstext OGH 06.12.1944 7 Rg 164/... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B2ZPO §1 Ag
Rechtssatz: RG 6.12.1944, RG VII 164/44 Die Klage auf Feststellung der außerehelichen Vaterschaft gegen eine Verlassenschaft ist unzulässig. Anmerkung Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen (doppelt erfasst) in ein einziges Rechtssatzdokument. Der
Rechtssatz: sollte nur mehr mit der führenden RS-Nummer RS0105130 zitiert werden. Ent... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B1bb
Rechtssatz: Die Feststellungsklage ist zulässig, wenn Verjährung droht, weil die Gefahr der Verjährung das Interesse nach § 228 ZPO begründet. Entscheidungstexte 3 Ob 553/38 Entscheidungstext OGH 23.09.1938 3 Ob 553/38 Veröff: DREvBl 1938/552 2 Ob 271/71 Entscheidungstext OGH 27.01.1972 2 Ob 271/71 ... mehr lesen...
Norm: EO §10 BZPO §228 A3
Rechtssatz: Die Klage nach § 10 EO ist eine Feststellungsklage. Hat die Partei im Hinblick auf die teilweise von der Rechtswissenschaft vertretene Ansicht eine Leistungsklage eingebracht, so darf dies dem Kläger nicht schaden. Entscheidungstexte 2 Ob 258/38 Entscheidungstext OGH 29.03.1938 2 Ob 258/38 Veröff: SZ 20/87 = DREvBl 1938,173 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §158ZPO §228 B2
Rechtssatz: Die Standesklage des unterschobenen Kindes, daß es nicht von den in der Matrik eingetragenen Eltern abstammt, ist eine an keine Frist gebundene Feststellungsklage. RG 20.1.1943, VII 148/42; Veröff: DREvBl 1943/112 Entscheidungstexte 1 Ob 283/38 Entscheidungstext OGH 29.03.1938 1 Ob 283/38 Vgl aber; Veröff: DREvBl 1938/82 (Rechtsgestaltungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §444ABGB §870 CIVABGB §874ZPO §228
Rechtssatz: Wird die grundbücherliche Einverleibung des Eigentums durch Arglist bewirkt, so kann auf Rückübertragung des Eigentums, nicht aber auf Feststellung der Wirkungslosigkeit der Einverleibung geklagt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 1153/37 Entscheidungstext OGH 28.01.1938 2 Ob 1153/37 Veröff: SZ 20/21 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 AfZPO §228 A3
Rechtssatz: Eine Entscheidung, mit der die Änderung festgesetzter Unterhaltsleistungen wegen Änderung des Bedarf des Unterhaltsberechtigten oder der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten ausgesprochen wird, ist keine "rechtsgestaltende" Entscheidung, sie kann daher auch für eine schon verflossene Zeit ergehen. Vor Einleitung einer Exekution kann der Unterhaltspflichtige diesen Ausspruch durch negative Festel... mehr lesen...
Norm: WRG §113ZPO §228 C2
Rechtssatz: Unterliegt die in einem Vertrag übernommene Verbindlichkeit, eine Beeinträchtigung des Wasserbezuges durch Wasserersatz auszugleichen, der Genehmigung der Wasserrechtsbehörde, so kann doch vor Entscheidung der Verwaltungsbehörde auf Feststellung des durch den Vertrag begründeten Rechtsverhältnisses geklagt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 317/37 Ent... mehr lesen...
Norm: JN §1ZPO §228 C2
Rechtssatz: Die Entscheidung darüber, ob "die Witwe aus einer früheren Ehe" bei Ableben des Gatten den Anspruch auf Versorgungsgenüsse besitzt, ist dem Verwaltungsweg vorbehalten. Eine Feststellungsklage, die nur der Lösung einer ausschließlich für diese Entscheidung maßgebenden Vorfragen dienen soll, ist wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurückzuweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C3
Rechtssatz: Die Feststellungsklage ist auch dann zulässig, wenn ein Teil der aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis entspringenden Ansprüche bereits durch Leistungsklage geltend gemacht und die Feststellung des Rechtsverhältnisses durch Zwischenantrag begehrt werden kann. Entscheidungstexte 3 Ob 619/36 Entscheidungstext OGH 30.09.1936 3 Ob 619/36 Veröff: SZ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B7ZPO §240 Abs1 BZPO §595 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Auch bei schon anhängigem Verfahren vor dem Schiedsgericht ist die Klage auf Feststellung des Nichtbestandes des Schiedsvertrages beim ordentlichen Gerichte zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 572/35 Entscheidungstext OGH 02.10.1935 3 Ob 572/35 Veröff: SZ 17/131 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3aa
Rechtssatz: Zulässigkeit der Klage auf Feststellung, daß das außergerichtlich gekündigte Rechtsverhältnis der Parteien als ein unter die Bestimmungen des Mietengesetzes fallender Bestandvertrag anzusehen sei. Entscheidungstexte 2 Ob 758/33 Entscheidungstext OGH 16.11.1933 2 Ob 758/33 Veröff: SZ 15/228 1 Ob 812/36 Ents... mehr lesen...
Norm: PatG §163ZPO §228 C2
Rechtssatz: Der Feststellungsantrag nach dem § 111 PatG schließt in allen Fällen, in denen er zulässig ist, die Feststellungsklage nach dem § 228 ZPO aus. Entscheidungstexte 4 Ob 459/33 Entscheidungstext OGH 16.11.1933 4 Ob 459/33 Veröff: SZ 15/229 4 Ob 336/69 Entscheidungstext OGH 25.11.1969 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C4
Rechtssatz: Wenn das Gericht das rechtliche Interesse des Klägers an der begehrten alsbaldigen Feststellung nicht gegeben findet, so hat es die Klage mit Urteil abzuweisen und nicht mit Beschluß zurückzuweisen. Entscheidungstexte 2 Ob 6/33 Entscheidungstext OGH 10.01.1933 2 Ob 6/33 Veröff: SZ 15/8 9 ObA 255/99m ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z10 D4ZPO §228 B3aa
Rechtssatz: Die Feststellungsklage nach dem § 228 ZPO ist zulässig zur Feststellung des Bestandes des dem Mieter im § 19 Abs 2 Z 10 MG eingeräumten Rechtes, die Wohnung den in dieser Gesetzesstelle genannten Personen zu überlassen. Entscheidungstexte 4 Ob 424/32 Entscheidungstext OGH 17.11.1932 4 Ob 424/32 Veröff: SZ 14/227 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §523 BaZPO §228 B5
Rechtssatz: Das Klagerecht zum Schutze einer Dienstbarkeit ist von den Voraussetzungen des § 228 ZPO unabhängig. Entscheidungstexte 3 Ob 93/31 Entscheidungstext OGH 11.03.1931 3 Ob 93/31 Veröff: SZ 8/54 3 Ob 122/59 Entscheidungstext OGH 01.04.1959 3 Ob 122/59 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 E
Rechtssatz: Das Klagerecht zum Schutz einer Dienstbarkeit ist von den Voraussetzungen des § 228 ZPO unabhängig. Entscheidungstexte 3 Ob 93/31 Entscheidungstext OGH 11.03.1931 3 Ob 93/31 Veröff: SZ 13/54 3 Ob 122/59 Entscheidungstext OGH 01.04.1959 3 Ob 122/59 6 ... mehr lesen...