RS OGH 1933/1/10 2Ob6/33, 9ObA255/99m, 10ObS388/01h

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Veröffentlicht am 10.01.1933
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Norm

ZPO §228 C4

Rechtssatz

Wenn das Gericht das rechtliche Interesse des Klägers an der begehrten alsbaldigen Feststellung nicht gegeben findet, so hat es die Klage mit Urteil abzuweisen und nicht mit Beschluß zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0039066

Dokumentnummer

JJR_19330110_OGH0002_0020OB00006_3300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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