Norm
ABGB §523 BaRechtssatz
Die konfessorische Klage kann als Feststellungsklage nur gegen den Eigentümer des angeblich dienstbaren Grundes, als Leistungsklage aber gegen jeden Störer gerichtet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0012094Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.09.2017