RS OGH 1950/1/18 3Ob30/50

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.1950
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Norm

NSG HauptstückXIV AbschnII Pkt6
ZPO §228 C3

Rechtssatz

Klagen auf Feststellung des Eigentumsrechtes an Möbeln, über die die Gebietskörperschaft mit vorläufiger Benützungsbewilligung verfügt hat, können in der Regel nur gegen die Gebietsköperschaft, mangels Vorliegen eines Feststellungsinteresses jedoch nicht gegen den Benützer der Möbel gerichtet werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 30/50
    Entscheidungstext OGH 18.01.1950 3 Ob 30/50

Schlagworte

SW: Nationalsozialismus

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0039284

Dokumentnummer

JJR_19500118_OGH0002_0030OB00030_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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