Norm: ABGB §163 EPStG §29PStG §30ZPO §228 B2
Rechtssatz: Klagen auf Feststellung der (Nichtvaterschaft) Vaterschaft zu einem unehelichen Kind bedürfen nicht des Nachweises eines Feststellungsinteresses. Entscheidungstexte 1 Ob 1217/31 Entscheidungstext OGH 12.01.1932 1 Ob 1217/31 Beisatz; Klage gegen den Nachlaß oder die Erben des Erzeugers. (T3) Veröff: SZ 14/60 ... mehr lesen...
Norm: WWG §15 Abs6ZPO §228 B3aa
Rechtssatz: Die Feststellung des Zeitpunktes der Bewilligung der Fondshilfe betrifft den Sachverhalt und kann daher überhaupt nicht Gegenstand einer Klage nach § 228 ZPO bilden. Entscheidungstexte 2 Ob 631/54 Entscheidungstext OGH 24.11.1954 2 Ob 631/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C2ZPO §228 B5
Rechtssatz: Zulässigkeit der Feststellungsklage, die Vermietung der Wohnung in einem im Miteigentume der Parteien stehenden Haus sei als wichtige Veränderung i.S. des § 834 ABGB anzusehen. Entscheidungstexte 1 Ob 886/54 Entscheidungstext OGH 24.11.1954 1 Ob 886/54 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3aa
Rechtssatz: Wurde ein Mietvertrag auf die Dauer der Amortisation der vom Mieter geleisteten Bausumme geschlossen, so betrifft die Frage, für welche Bestanddauer Mietzinsvorauszahlungen geleistet wurden, nicht eine Tatsache, sondern einen Teil der zwischen den Parteien vertraglich geregelten Rechtsbeziehungen, ist daher feststellungsfähig. Entscheidungstexte 3 Ob 739/54 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3aa
Rechtssatz: Bei Dauerschuldverhältnissen, wie zB bei einem Bestandvertrag, ist die Feststellungsklage des Mieters, daß er Hauptbestandnehmer sei, auch dann zulässig, wenn hinsichtlich einzelner Ansprüche eine Leistungsklage möglich wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 737/54 Entscheidungstext OGH 10.11.1954 3 Ob 737/54 Veröff: SZ 27/288 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 DZPO §236 Abs1 A
Rechtssatz: Eine Feststellungsklage ist auch dann zulässig, wenn die gleiche Feststellung auch mittels eines Zwischenantrages auf Feststellung begehrt werden könnte. Entscheidungstexte 3 Ob 737/54 Entscheidungstext OGH 10.11.1954 3 Ob 737/54 Veröff: SZ 27/288 3 Ob 29/58 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Der Kläger stellt in der am 22. Feber 1954 überreichten Klage das Begehren, dem Beklagten gegenüber festzustellen, daß er Hauptmieter des im Hause des Beklagten gelegenen und aus einer Glaserwerkstätte und einem Verkaufsraum bestehenden Mietobjektes Nr. 3 sei, und begrundet sein Interesse an der alsbaldigen Feststellung damit, daß der Beklagte behaupte, es stehe dem Kläger an dem Mietobjekt kein Recht zu, er werde ihn aus dem Lokal hinauswerfen, und daß der Vertreter des Beklagten dem... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgWG Art17ZPO §228 F
Rechtssatz: Für einen Wechselschuldner, der im Vorprozeß von den Einwendungen aus dem Grundgeschäft ausgeschlossen war, muß eine Möglichkeit bestehen, sie im Streite mit seinem Vertragsgegner geltend zu machen. Zulässigkeit der Geltendmachung einer bereits vor dem Urteil im Wechselprozeß bestandenen Geldforderung durch negative Feststellungsklage. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin ist die Tochter des Erstbeklagten. Beide sind Eigentümer der Liegenschaft L. 22 je zur Hälfte. Die Eigentumshälfte der Klägerin ist mit einem Fruchtgenußrecht ihrer Mutter belastet. Der Erstbeklagte, der seit Jahren in dem zur erwähnten Liegenschaft gehörigen Hause eine Gastwirtschaft betreibt, hat diese mit Pachtvertrag vom 4. November 1949 an den Zweitbeklagten verpachtet. Unbestritten blieb, daß für die Verwaltung der Liegenschaft ein Verwalter nicht bestellt ist. Die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §511ABGB §523 BaZPO §228 B5
Rechtssatz: Dem Fruchtniesser steht das Recht zu, alle sein Fruchtgenussrecht beeinträchtigenden Eingriffe wie der Eigentümer abzuwehren. Es steht ihm daher auch das Recht zu, bei Zutreffen der Voraussetzungen des § 228 ZPO das Nichtbestehen eines seine Befugnisse einschränkenden Bestandvertrages feststellen zu lassen. Dem Eigentümer kommt daher auf die Dauer des Fruchtgenussrechtes ein solches Klagerecht ... mehr lesen...
Norm: VersVG §12VersVG §154ZPO §228 B3cc
Rechtssatz: Der Versicherungsnehmer kann bei der Haftpflichtversicherung auch vor rechtskräftiger Entscheidung über den Anspruch des Dritten auf Feststellung klagen, dass der Versicherer verpflichtet ist, ihn zu entschädigen, wenn dieser bestreitet, zur Gewährung des Versicherungsschutzes verpflichtet zu sein. Entscheidungstexte 3 Ob 392/54 Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §836 DZPO §228 A1ZPO §405 A
Rechtssatz: Klage auf Bestellung einer bestimmten Person als Verwalter: Leistungs - oder Feststellungsbegehren; Bindung an Urteilsantrag. Entscheidungstexte 1 Ob 323/54 Entscheidungstext OGH 09.06.1954 1 Ob 323/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0015752 ... mehr lesen...
Norm: MG §24JN §1 DVj1ZPO §228 G
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Feststellung der Unrichtigkeit der rechtskräftigen Entscheidung der Mietkommission vom ordentlichen Gericht. Entscheidungstexte 3 Ob 234/54 Entscheidungstext OGH 01.06.1954 3 Ob 234/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0039154 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A3ZPO §459
Rechtssatz: Ob die klagende Partei mit dem stattgebenden Feststellungsurteil (daß sie Eigentümerin ist) die gegen sie gerichtete Exekution auf Grund des Endbeschlusses verhindern kann, ist für die Zulässigkeit der Feststellungsklage ohne Bedeutung. Ein Feststellungsinteresse wäre nur dann zu verneinen, wenn die klagende Partei die Leistungsklage einbringen könnte, nicht aber, wenn der Beklagte auf Leistung klagen kann ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit dem gemäß § 398 ZPO. gefällten Versäumungsurteil den zwischen der klagenden Partei und der beklagten Partei abgeschlossenen Vertrag "beinhaltend die Vergebung einer Wohnung in Wien an die beklagte Partei als Hauptmieter derselben" für unwirksam erklärt. Das Berufungsgericht gab der Berufung nicht Folge. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der beklagten Partei nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Das ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 FABGB §901 II6ZPO §228 E
Rechtssatz: Kein Nachweis des Interesses für Klagen notwendig, womit die Ungültigkeit eines Vertrages wegen Irrtums, Zwanges oder Wegfalles der Geschäftsgrundlage festgestellt werden soll. Entscheidungstexte 3 Ob 325/54 Entscheidungstext OGH 26.05.1954 3 Ob 325/54 Veröff: SZ 27/158 = EvBl 1955/135 S 230 ... mehr lesen...
Norm: Zweites Kontrollabk Art5 Abs4ZPO §228 B4
Rechtssatz: Es besteht ein alsbaldiges rechtliches Interesse an der Feststellung, ob eine Verstärkeranlage deutsches Eigentum ist. Entscheidungstexte 1 Ob 936/53 Entscheidungstext OGH 12.05.1954 1 Ob 936/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0039214 ... mehr lesen...
Norm: EO §258ZPO §226ZPO §228
Rechtssatz: Bereits vor einer Exekution ist die Feststellung des Bestehens eines Pfandrechtes sowie die Feststellung seines Ranges zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 248/54 Entscheidungstext OGH 06.05.1954 1 Ob 248/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0003631 ... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 I1ZPO §228
Rechtssatz: Ein Feststellungsbegehren auf Feststellung des Hauptmietrechtes des Räumungsverpflichteten ist keine geeignete Grundlage für die Aufschiebung einer Räumungsexekution. Entscheidungstexte 3 Ob 280/54 Entscheidungstext OGH 05.05.1954 3 Ob 280/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: ABGB §922ZPO §228 B3cc
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Feststellungsklage eines Versicherers gegen einen Versicherten, daß ersterer für Gewährleistungsansprüche Dritter gegen Letzteren zu haften hat. Entscheidungstexte 3 Ob 41/54 Entscheidungstext OGH 10.03.1954 3 Ob 41/54 Veröff: VersR 1954 H9,268 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3ZPO §228
Rechtssatz: Die Klage auf Einwilligung zu einem dem Kläger rechtlich zustehenden Tun steht der Klage auf Anerkennung und Feststellung des Rechtes zu diesem Tun gleich. Entscheidungstexte 2 Ob 903/53 Entscheidungstext OGH 24.02.1954 2 Ob 903/53 Veröff: EvBl 1954/169 S 255 = SZ 27/50 European Case Law I... mehr lesen...
Die Klägerin ist Mieterin einer Wohnung in einem den Beklagten gehörigen Hause, auf welche Wohnung die Bestimmungen des Mietengesetzes Anwendung finden. Die Beklagten haben der Klägerin verboten, in der Küche ihrer Wohnung eine von ihr gekaufte elektrisch betriebene Waschmaschine zu benützen und die zur Benützung erforderliche Kraftleitung einführen zu lassen. Die Klägerin begehrt, die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, einzuwilligen, daß a) die Klägerin in ... mehr lesen...
Norm: ABGB §613ABGB §652ZPO §228 C3
Rechtssatz: Zulässigkeit der Feststellung eines dem Kläger gegenüber dem noch nicht eingeantworteten Erben zustehenden Anwartschaftsrechtes. Entscheidungstexte 2 Ob 49/54 Entscheidungstext OGH 12.02.1954 2 Ob 49/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0104112 ... mehr lesen...
Zur Förderung des Baues von Eigenheimen verpachtete die Stadtgemeinde W. dem Beklagten einen Teil des Grundstückes 143/1 der Katastralgemeinde R. mit der Verpflichtung, daß er binnen zwei Jahren auf dem Grundstück ein Wohngebäude errichte und dann das Grundstück käuflich erwerbe. Der Kläger und dessen Frau, die außereheliche Tochter des Beklagten, übermittelte diesem über dessen Anregung zunächst einen Betrag von 3000 S und beteiligte sich am Bau des Hauses, das der Beklagte inzwische... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 DZPO §236 A
Rechtssatz: Unterscheidung: Feststellungsklage - Zwischenantrag auf Feststellung. Entscheidungstexte 3 Ob 21/54 Entscheidungstext OGH 03.02.1954 3 Ob 21/54 Veröff: JBl 1954 H15-16,403 = SZ 27/25 6 Ob 20/61 Entscheidungstext OGH 01.02.1961 6 Ob 20/61 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 BZPO §228 B1bb
Rechtssatz: Der Rückersatzanspruch nach § 1302 ABGB setzt voraus, daß der ihn geltend Machende seinerseits bereits bezahlt hat. Solange dies noch nicht geschehen ist, besteht ein solcher Anspruch noch nicht. Es ist daher auch eine Feststellungsklage nicht möglich. Entscheidungstexte 2 Ob 932/53 Entscheidungstext OGH 07.01.1954 2 Ob 932/53 Veröff:... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3aa
Rechtssatz: Im Zweifel ist rechtliches Interesse des Mieters an der Feststellung des Bestandrechtes gegeben (vgl 1 Ob 905/51; abschwächend 2 Ob 632/35 = RZ 1935,239). Entscheidungstexte 2 Ob 504/49 Entscheidungstext OGH 11.10.1950 2 Ob 504/49 Vgl auch 2 Ob 242/50 Entscheidungstext OGH 03.11.1950 2 Ob 24... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3ZPO §228
Rechtssatz: Das Urteil im Ehelichkeitsbestreitungsprozeß ist ein Rechtsgestaltungsurteil kein Feststellungsurteil. Entscheidungstexte 3 Ob 388/53 Entscheidungstext OGH 13.11.1953 3 Ob 388/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0037483 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...
Norm: ABGB §784AußStrG §136ZPO §228
Rechtssatz: Zulässigkeit der Klage auf Feststellung eines zwischen den Kläger und einen Dritten bestehenden Rechtes oder Rechtsverhältnisses. Der Alleinerbe, der gleichzeitig Nachlaßgläubiger ist und mit seinen Forderungen gegenüber dem Nachlaß auf den Rechtsweg verwiesen wurde, kann die Noterben, die den Bestand seiner Forderungen im Abhandlungsverfahren bestritten haben, auf Feststellung klagen. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B5
Rechtssatz: Rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung einer Rechtsgemeinschaft der Streitteile hinsichtlich der Benützung eines beiden Wohnungen gemeinsamen Vorraumes. Entscheidungstexte 2 Ob 728/53 Entscheidungstext OGH 08.10.1953 2 Ob 728/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:195... mehr lesen...