Norm: ZPO §228 A1ZPO §406 Aa
Rechtssatz: Kann der Feststellungskläger noch vor Schluß der mündlichen Verhandlung wegen inzwischen eingetretener Fälligkeit der Leistung das Feststellungsbegehren in ein Leistungsbegehren umändern, dann fehlt es für die Feststellungsklage im entscheidungserheblichen Zeitpunkt am rechtlichen Interesse. Entscheidungstexte 8 Ob 325/62 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IVZPO §228
Rechtssatz: Dem Begehren des Klägers, den Beklagten zur Einwilligung in die Auflösung eines zwischen dem Beklagten und einem Dritten geschlossenen Vertrages zu verurteilen, fehlt es am Rechtsschutzinteresse. Entscheidungstexte 1 Ob 173/62 Entscheidungstext OGH 26.09.1962 1 Ob 173/62 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3bb
Rechtssatz: Neben dem Begehren auf Feststellung des Fortbestehens des Dienstverhältnisses ist die weitere Feststellung, daß Entlohnung nach einer bestimmten Entlohnungsgruppe gebühre, zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 79/62 Entscheidungstext OGH 20.09.1962 4 Ob 79/62 Veröff: JBl 1963,543 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 H3
Rechtssatz: Zur Feststellungsfähigkeit eines bedingten Rechtes (hier: Der Eigentümer einer mit einem Fruchtgenußrecht belasteten Liegenschaft belangte die Fruchtgenußberechtigten auf Feststellung, es stehe ihnen kein Anspruch auf die Mietzinse und Erträgnisse der durch Kriegsschaden untergegangenen Wohnungen zu, wenn sie von ihm aus seinen eigenen Mitteln wieder aufgebaut würden). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt die Feststellung, der Beklagte habe ihr allen Schaden zu ersetzen, der ihr im Zusammenhange mit dem Abschluß des mit Frau Maria K. getätigten Kaufvertrages, betreffend das Grundstück EZ. 1505 der KG. Ober-St., insbesondere aus der Nichtigkeit des Vertrages, aus den unrichtigen Mitteilungen des Beklagten über Tatsachen im Zuge der Kaufverhandlungen, aus der Erteilung unrichtigen Rates seitens des Beklagten und seiner Unterlassung, ihr über Änderungen in der Sach- u... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B1bb
Rechtssatz: Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Feststellung der Schadenersatzpflicht wegen Aufstauen und Absenken des Wasserspiegels von Seen (Plansee; Heiterwangersee). Entscheidungstexte 5 Ob 157/62 Entscheidungstext OGH 12.07.1962 5 Ob 157/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1394ZPO §228
Rechtssatz: Zum rechtlichen Interesse des Zedenten einer Forderung, daß ein vom Zessus behaupteter Nachlaß nicht erfolgt sei - eventuell auch, weil der Nachlaß eben wegen der Zession nicht mehr gültig gewährt werden konnte. Entscheidungstexte 8 Ob 172/62 Entscheidungstext OGH 22.05.1962 8 Ob 172/62 European C... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B7
Rechtssatz: Die Bestreitung eines vertraglichen Rechtes durch den anderen Vertragsteil (hier auf Stillegung einer Filiale des verpachteten Unternehmens) ohne tatsächliche Störung berechtigt zur Feststellungsklage, da ein Anspruch auf Duldung dadurch nicht gegeben ist. Entscheidungstexte 8 Ob 95/62 Entscheidungstext OGH 27.03.1962 8 Ob 95/62 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3ee
Rechtssatz: Handelt es sich um wiederkehrende Leistungen und könnten mit der Leistungsklage nur einzelne der daraus entstandenen Ansprüche geltend gemacht werden, so ist in Beziehung auf den Bestand des Wiederkehrverhältnisses die Feststellungsklage zulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 106/62 Entscheidungstext OGH 14.03.1962 7 Ob 106/62 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 GZPO §411 Ab
Rechtssatz: Rechtskraftwirkung bezüglich des Gegenstandes der Feststellung haben nur jene über Feststellungsklagen ergehenden abweislichen Urteile, bei denen nicht mangels Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Fehlens der Voraussetzungen des § 228 ZPO abgewiesen wurde. Erfolgte die Abweisung aus diesem Grunde, wenn auch im Sinne der herrschenden Rechtsprechung mit Urteil - schafft auch eine beigegebene meritori... mehr lesen...
Norm: MG §5ZPO §228 B3aa
Rechtssatz: Das Begehren, daß die Reparatur der Sammelheizung und deren Umstellung von Koksfeuerung auf Ölfeuerung eine besondere Aufwendung im Sinne des § 5 MG darstelle und daß daher die Kosten der Reparatur und Wiederinstandsetzung auf die Mieter (Beklagte) überwälzt werden können, ist nicht feststellungsfähig. Entscheidungstexte 5 Ob 18/62 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §312ABGB §313ABGB §476 Z10ABGB §488ABGB §523 CaZPO §228 B5
Rechtssatz: Fensteröffnungsrecht - Fensterrecht ( Recht auf Licht und Luft ). Negative Feststellungsklage zur Feststellung des Nichtbestandes eines solchen Rechtes - Voraussetzungen für eine negative Feststellungsklage - Unterschied zur actio negatoria. Entscheidungstexte 1 Ob 23/62 Entscheidungstext OGH 07.02.1962 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger behauptet, dass sich die Beklagten an den Fenstern des ersten und zweiten Stockes des Hauses S*****, F***** Nr. 17, eine Dienstbarkeit, und zwar ein Fensterrecht mit dem Anspruch auf Luft und Licht anmaßten. An der Feststellung, dass ein solches Recht nicht bestehe, habe er ein rechtliches Interesse, weil er sein Haus in S*****, F***** Nr. 15, zu erweitern beabsichtige. Diesem Vorhaben würden die Beklagten mit dem Einwand entgegentreten, dass sie durc... mehr lesen...
Die Klägerin, die im Jahre 1948 die Reifeprüfung abgelegt und von 1950 bis 1952 die Fürsorgeschule besucht hatte, trat am 24. November 1952 den Dienst als Fürsorgerin im Vertragsbedienstetenverhältnis an. Sie war ursprünglich im Schema I, Entlohnungsgruppe d, eingestuft. Mit 1. Mai 1956 wurde sie in die Entlohnungsgruppe b überstellt und am 1. März 1957 pragmatisiert. Sie wurde bei gleicher Verwendung auf einen Dienstposten des gehobenen Fachdienstes ernannt. Sie ist seit ihrem Dienst... mehr lesen...
Die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft in X., L.-Gasse Nr. 4, EZ. 243, Katastralgemeinde X. Ihr steht auf Grund des Dienstbarkeitsvertrages vom 19. Juni 1907 die Dienstbarkeit der Wasserleitung über die Grundstücke Nr. 210 und 232 Katastralgemeinde X. der EZ. 242 desselben Grundbuches zu. Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 242 ist Maria B. Der Kläger ist der Lebensgefährte der Maria B. Mit ihrer Zustimmung errichtete er eine Garage mit zwei Boxen auf ihrer Liegenschaft und verm... mehr lesen...
Norm: JN §1 CIA1VBG 1948 §13VB-VordienstzeitenV 1957 §4ZPO §228 B3bb
Rechtssatz: Ein Feststellungsbegehren, das dazu dient, höhere Entlohnungsansprüche im gegenwärtigen öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis hervorzubringen, fällt in die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes, wenn es die Zeit betrifft, in welcher der Kläger noch Vertragsbediensteter gewesen ist. Die positive Feststellung ist geeignet, ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis zu beein... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 BaZPO §228
Rechtssatz: Die Feststellungsklage des mit Gestattung des Eigentümers des dienenden Grundstückes auf diesem eine Garage Betreibenden gegen die Wasserleitungsservitutsberechtigte, die hartnäckig ein Untersagungsrecht behauptet, daß ihr ein solches nicht zustehe, ist zulässig, weil der Kläger für eine actio confessoria passiv legitimiert wäre. Entscheidungstexte 8 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A4ZPO §405
Rechtssatz: Zulässigkeit der gerichtlichen Präzisierung eines Klagebegehrens auf Feststellung, daß dem Kläger gegenüber dem Beklagten dem Grunde nach ein Pensionsanspruch zustehe, dahin, daß dem Kläger ein "derzeit ruhender" Pensionsanspruch zusteht. Entscheidungstexte 4 Ob 155/61 Entscheidungstext OGH 05.12.1961 4 Ob 155/61 ... mehr lesen...
Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger. Er hatte mit seinem Kraftwagen am 26. März 1960 bei A. einen Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden an seinem Wagen. Er besaß zur Unfallszeit einen deutschen und einen deutschen zwischenstaatlichen Führerschein und war bei der beklagten Partei vollkaskoversichert. Der Kläger brachte in seiner am 7. Oktober 1960 eingebrachten Klage vor, die beklagte Partei habe mit Schreiben vom 19. August 1960 die Schadensdeckung mit der Begründung: abgelehn... mehr lesen...
Norm: AKB §14AKB Art16ZPO §228 B3cc
Rechtssatz: Zulässigkeit der Feststellungsklage, wenn bei der Autokaskoversicherung der Versicherer den Anspruch dem Grunde nach bestreitet und ein Sachverständigenverfahren nach § 14 AKB noch nicht stattgefunden hat (unter Ablehnung von 3 Ob 21/58 = Vers 1958,228 mit Anmerkung von Wahle). Entscheidungstexte 3 Ob 397/61 Entscheidungstext OGH 22.11.1... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 BaZPO §228
Rechtssatz: Die dem Servitutenberechtigtem im § 523 ABGB eingeräumte actio confessoria setzt eine Störung der Ausübung der Dienstbarkeit voraus. Wird ohne solche Störung der Bestand der Dienstbarkeit bestritten, steht dem Servituteninhaber eine Feststellungsklage unter den Voraussetzungen des § 228 ZPO zu. Zu diesen Voraussetzungen. Entscheidungstexte 6 Ob 365/61 ... mehr lesen...
Das Erstgericht gab dem auf Unwirksamerklärung des Generalversammlungsbeschlusses des beklagten Sportvereines vom 4. April 1959, durch welchen der Kläger aus dem beklagten Verein ausgeschlossen wurde, gerichteten Klagebegehren statt, da es die materiellen Voraussetzungen zur Ausschließung des Klägers nicht für gegeben ansah. Der dagegen von der beklagten Partei erhobenen Berufung wurde Folge gegeben und das Ersturteil dahin abgeändert, daß das Klagebegehren abgewiesen wurde. Das Ber... mehr lesen...
Norm: ASVG §332ZPO §228 B1bb
Rechtssatz: Wenn der Geschädigte durch den Unfall keinen Verdienstausfall hat und daher bürgerlichrechtliche Ersatzansprüche wegen Verdienstausfalls nicht entstehen, aber andere Ansprüche entstehen könnten, die regreßfähig sind, zB im Falle einer Wiedererkrankung an Unfallsfolgen die Kosten des Heilverfahrens und damit zusammenhängende Aufwendungen, ist das Feststellungsinteresse zu bejahen. Ents... mehr lesen...
Norm: EO §382 IZPO §228
Rechtssatz: Zur Sicherung des Anspruches auf Herabsetzung der in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarten Unterhaltsleistung ist eine einstweilige Verfügung in der Form zugelassen, daß der Ehegattin verboten wird, vom Exekutionstitel zur Hereinbringung eines den ermäßigten Unterhalt übersteigenden Betrages Gebrauch zu machen (ZBl 1932,347). Dies muß sinngemäß auch dann gelten, wenn das gänzliche Erlöschen des Unterhalt... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 CbZPO §228 B5
Rechtssatz: Bei der Negatorienklage kann auch die Feststellung des Nichtbestandes der Dienstbarkeit allein Gegenstand des Klagebegehrens sein, ohne dass die sonst erforderlichen Voraussetzungen einer Feststellungsklage (§ 228 ZPO) gegeben sein müssen. Entscheidungstexte 5 Ob 196/61 Entscheidungstext OGH 12.07.1961 5 Ob 196/61 ... mehr lesen...
Der Ehemann der Klägerin, Johann E., wurde am 12. Oktober 1957 kurz nach Mitternacht auf der Bundesstraße Nr. 1 zwischen W. und L. von einem vom Beklagten gelenkten, dessen ursprünglich mitbeklagter Gattin Edith H. gehörigen PKW. niedergestoßen und schwer verletzt; er verstarb am 14. Oktober 1957. Die Klägerin begehrte vom Beklagten, weil er den Unfall verschuldet habe, und von seiner Gattin als Halterin des Wagens mit der Behauptung, sie sei "seinerzeit im Wagen mitgefahren", den E... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B8
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob die Feststellung eines Rechtsverhältnisses oder nur die Feststellung einer Tatsache begehrt wird, kommt es nicht auf den Wortlaut, sondern auf den Sinn des Begehrens an. Entscheidungstexte 6 Ob 105/61 Entscheidungstext OGH 19.04.1961 6 Ob 105/61 6 Ob 153/64 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C1
Rechtssatz: Die Rechtsbeziehungen einer der Parteien des Feststellungsprozesses zu einem Dritten können nur dann den Gegenstand einer Feststellungsklage bilden, wenn die Rechtsverhältnisse des Klägers durch ein Verhalten des Beklagten unmittelbar berührt werden, also ein eigenes rechtliches Interesse des Klägers an der Feststellung deswegen besteht, weil ein Rechtsverhältnis, an dem er nicht beteiligt ist, unmittelbar in seine... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C3
Rechtssatz: Kein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung, die Ausstellung eines Wechsels und die Begebung desselben sei rechtswidrig. Entscheidungstexte 1 Ob 483/60 Entscheidungstext OGH 05.04.1961 1 Ob 483/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0039326 Do... mehr lesen...
Mit Vertrag vom 1. März 1955 veräußerten die Kläger, die bis dahin Eigentümer der Liegenschaft EZ. 735 KG. K. je zur Hälfte gewesen waren, diese Liegenschaft an das Ehepaar Johann und Herta W. Im Punkt 3 des Vertrages verpflichteten sich die Übernehmer, außer dem bereits vor Unterfertigung des Vertrages gezahlten Betrag von 25.000 S einen weiteren Barbetrag von 25.000 S am 1. Mai 1955 zu zahlen. Sie übernahmen ferner die Verpflichtung zur Leistung einer für den Lebensunterhalt der Klä... mehr lesen...