Norm
ZPO §228 GRechtssatz
Rechtskraftwirkung bezüglich des Gegenstandes der Feststellung haben nur jene über Feststellungsklagen ergehenden abweislichen Urteile, bei denen nicht mangels Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Fehlens der Voraussetzungen des § 228 ZPO abgewiesen wurde. Erfolgte die Abweisung aus diesem Grunde, wenn auch im Sinne der herrschenden Rechtsprechung mit Urteil - schafft auch eine beigegebene meritorische Begründung - als rechtlich irrelevant - keine Rechtskraft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0039150Dokumentnummer
JJR_19620227_OGH0002_0080OB00073_6200000_001