RS OGH 1962/2/27 8Ob73/62, 8Ob367/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1962
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Norm

ZPO §228 G
ZPO §411 Ab

Rechtssatz

Rechtskraftwirkung bezüglich des Gegenstandes der Feststellung haben nur jene über Feststellungsklagen ergehenden abweislichen Urteile, bei denen nicht mangels Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Fehlens der Voraussetzungen des § 228 ZPO abgewiesen wurde. Erfolgte die Abweisung aus diesem Grunde, wenn auch im Sinne der herrschenden Rechtsprechung mit Urteil - schafft auch eine beigegebene meritorische Begründung - als rechtlich irrelevant - keine Rechtskraft.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 73/62
    Entscheidungstext OGH 27.02.1962 8 Ob 73/62
    Veröff: EvBl 1962/324 S 402
  • 8 Ob 367/64
    Entscheidungstext OGH 12.01.1965 8 Ob 367/64
    Vgl auch; Beisatz: Die Abweisung des positiven auf Feststellung des Zurechtbestehens der Bestandrechte gerichteten Begehrens bedeutet den Verlust dieser Bestandrechte. (T1) Veröff: JBl 1965,590

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0039150

Dokumentnummer

JJR_19620227_OGH0002_0080OB00073_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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