Norm
ZPO §228 B7Rechtssatz
Die Bestreitung eines vertraglichen Rechtes durch den anderen Vertragsteil (hier auf Stillegung einer Filiale des verpachteten Unternehmens) ohne tatsächliche Störung berechtigt zur Feststellungsklage, da ein Anspruch auf Duldung dadurch nicht gegeben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0039016Dokumentnummer
JJR_19620327_OGH0002_0080OB00095_6200000_001