Norm
ZPO §228 H3Rechtssatz
Zur Feststellungsfähigkeit eines bedingten Rechtes (hier: Der Eigentümer einer mit einem Fruchtgenußrecht belasteten Liegenschaft belangte die Fruchtgenußberechtigten auf Feststellung, es stehe ihnen kein Anspruch auf die Mietzinse und Erträgnisse der durch Kriegsschaden untergegangenen Wohnungen zu, wenn sie von ihm aus seinen eigenen Mitteln wieder aufgebaut würden).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0039211Dokumentnummer
JJR_19620920_OGH0002_0060OB00227_6200000_001