Norm
ZPO §228 B3eeRechtssatz
Handelt es sich um wiederkehrende Leistungen und könnten mit der Leistungsklage nur einzelne der daraus entstandenen Ansprüche geltend gemacht werden, so ist in Beziehung auf den Bestand des Wiederkehrverhältnisses die Feststellungsklage zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0039063Dokumentnummer
JJR_19620314_OGH0002_0070OB00106_6200000_001