Norm
EO §382 IRechtssatz
Zur Sicherung des Anspruches auf Herabsetzung der in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarten Unterhaltsleistung ist eine einstweilige Verfügung in der Form zugelassen, daß der Ehegattin verboten wird, vom Exekutionstitel zur Hereinbringung eines den ermäßigten Unterhalt übersteigenden Betrages Gebrauch zu machen (ZBl 1932,347). Dies muß sinngemäß auch dann gelten, wenn das gänzliche Erlöschen des Unterhaltsanspruches wegen geänderter Verhältnisse behauptet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0004921Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.12.2011