Norm
ZPO §228 B3bbRechtssatz
Neben dem Begehren auf Feststellung des Fortbestehens des Dienstverhältnisses ist die weitere Feststellung, daß Entlohnung nach einer bestimmten Entlohnungsgruppe gebühre, zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0039138Dokumentnummer
JJR_19620920_OGH0002_0040OB00079_6200000_001