Norm
ZPO §226 IVRechtssatz
Schutzwürdiges Interesse der Ehegattin an einem Urteil auf Alimente für die Zukunft, selbst wenn der beklagte Gatte mit Unterhaltsleistungen nicht säumig war, jedoch die Unterhaltspflicht mit der Behauptung bestreitet, die Gattin habe den Unterhaltsanspruch verwirkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0037998Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.06.2014