Norm
ABGB §1432Rechtssatz
1.
Die Klagbarkeit ist nach österreichischen Recht dem materiellen Privatrecht und nicht etwa dem Rechtsschutzbedürfnis zuzuweisen.
2.
Ein Anspruch, dem die Klagbarkeit fehlt, kann durch eine einstweilige Verfügung nicht gesichert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0005263Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013