Norm
ABGB §886Rechtssatz
Solange nicht die schriftliche Zustimmung aller Miteigentümer zur Begründung von Wohnungseigentum in bestimmter Form vorliegt, besteht kein klagbarer Anspruch einzelner Miteigentümer gegen andere, einen bestimmten Vertrag zu fertigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0017276Dokumentnummer
JJR_19750429_OGH0002_0050OB00061_7500000_006