Norm
ABGB §534Rechtssatz
Das Prozeßgericht hat über die strittige Frage der Gültigkeit des Testamentes d.h. des Erbrechtstitels, auf den der Beklagte sein Erbrecht stützt, zu entscheiden. Sache des Verlassenschaftsgerichtes ist es, die sich aus der Feststellung der Ungültigkeit des vom Beklagten in Anspruch genommenen Erbrechtstitels ergebenden Schlußfolgerungen zu ziehen und dem Abhandlungsverfahren zugrundezulegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0007959Dokumentnummer
JJR_19750828_OGH0002_0060OB00104_7500000_001