RS OGH 1975/7/3 2Ob356/74, 3Ob555/82, 1Ob25/84, 7Ob638/87, 8Ob614/91, 3Ob110/95, 6Ob152/01y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.1975
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Norm

ZPO §226 IV
ZPO §228 H4
ZPO §514 B

Rechtssatz

Mängel der materiellrechtlichen privatrechtlichen Berechtigung des Klagebegehrens sind vom prozeßualen Tatbestand des mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses streng zu trennen. Es ist insbesonders ausgeschlossen, daß die materiellrechtliche privatrechtliche Berechtigung des Klageanspruches und damit die Begründetheit der Klage zur Vorfrage für das Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses erhoben wird; so kann zB die Erfüllung des Klageanspruches zur Abweisung der Klage als unbegründet, nicht aber zum Mißerfolg der Klage mangels Rechtsschutzbedürfnisses führen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 356/74
    Entscheidungstext OGH 03.07.1975 2 Ob 356/74
    Veröff: SZ 48/79
  • 3 Ob 555/82
    Entscheidungstext OGH 09.06.1982 3 Ob 555/82
    Vgl; nur: So kann zB die Erfüllung des Klageanspruches zur Abweisung der Klage als unbegründet. (T1); Beisatz: Oder das Anbieten des Abschlusses eines gerichtlichen Vergleiches (so schon 6 Ob 752/80). (T2)
  • 1 Ob 25/84
    Entscheidungstext OGH 12.11.1984 1 Ob 25/84
    nur: Mängel der materiellrechtlichen privatrechtlichen Berechtigung des Klagebegehrens sind vom prozeßualen Tatbestand des mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses streng zu trennen. Es ist insbesonders ausgeschlossen, daß diemateriellrechtliche privatrechtliche Berechtigung des Klageanspruches und damit die Begründetheit der Klage zur Vorfrage für das Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses erhoben wird. (T3); Veröff: RZ 1985/78 S 225 = JBl 1986,441
  • 7 Ob 638/87
    Entscheidungstext OGH 09.07.1987 7 Ob 638/87
    Vgl; Beisatz: Das Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses führt zur Abweisung der Klage als unbegründet. Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn der Kläger schon über einen Exekutionstitel zur Durchsetzung seines Anspruches verfügt bzw wenn der Kläger das mit der Klage verfolgte Rechtsschutzziel schon erreicht hat. (T4)
  • 8 Ob 614/91
    Entscheidungstext OGH 27.06.1991 8 Ob 614/91
    nur T3; Veröff: ZfRV 1993,253
  • 3 Ob 110/95
    Entscheidungstext OGH 11.10.1995 3 Ob 110/95
    nur T3
  • 6 Ob 152/01y
    Entscheidungstext OGH 23.08.2001 6 Ob 152/01y
    nur T3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0037983

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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