Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Samsegger als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Resch, Dr. Schobel, Dr. Riedler und Dr. Schlosser als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Ludowika K*****, und 2. Elisabeth N*****, beide vertreten durch Dr. Richard Kaan, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei Helmut K*****, vertreten durch Dr. Robert A. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unbestritten ist, daß sich am 17. 1. 1980 ein Verkehrsunfall ereignete, an dem die Erstbeklagte als Halterin und Eigentümerin, der Zweitbeklagten als Lenker des LKW Steyr mit dem Kennzeichen *****, welcher bei der Drittbeklagten versichert war und die Mutter die Klägerin, C***** N*****, als Lenkerin des PKW Opel Kadett Kombi mit dem Kennzeichen ***** beteiligt waren. Die Mutter der Klägerin war damals im fünften Monat schwanger; die Klägerin kam am 20. 5. 1980 ... mehr lesen...
Begründung: Vom Wohnviertel E***** in S***** führt die sogenannte H*****stiege, die beiderseits durchgehend bewaldet ist, zum angrenzenden Villenviertel N*****. Über die H*****stiege gelangt man auch zum Hauptgeschäftszentrum der Stadt. Am 14. 1. 1982 gegen 6:45 Uhr kam der Kläger etwa 60 m nach Beginn der H*****stiege auf der ersten Stufe nach einem 7 m langen Flachstück zu Sturz, wodurch er schwer verletzt wurde. Der Kläger begehrt den Ersatz des Verdienstentgangs von 44.120,30 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1091 DABGB §1112 BABGB §1118 AZPO §226 IIIB
Rechtssatz: Die Einbringung einer auf die Erfüllung ganz bestimmter Auflösungsgründe gestützten Klage auf Aufhebung eines Pachtvertrages beinhaltet nicht schon die - allgemein zulässige - Auflösungserklärung und Geltendmachung der Probezeit. Entscheidungstexte 3 Ob 575/84 Entscheidungstext OGH 16.01.1985 3 Ob 575/84 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger kauften mit Verträgen vom 21. November und 4. Dezember 1972 verschiedene Anteile der Liegenschaft EZ 193 Katastralgemeinde Favoriten vom Beklagten um entsprechende Anteile des Gesamtpreises von S 2,758.000,--. Sie gingen dabei auf Grund einer vom Beklagten vorgelegten Bestätigung der MA 25 von der Annahme aus, daß sich auf der Liegenschaft ein Gebäude befunden habe, das einen 100 %-igen Kriegsschaden erlitten habe, und daß deshalb die steuerliche Be... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB13ZPO §226 IIIBZPO §405 DIIIa1
Rechtssatz: Ein umfänglich zu weit gefasstes Begehren, sei es in Ansehung des Leistungsumfanges, der Haftung mehrerer Schuldner zur gesamten Hand anstatt nur nach Anteilen oder auch der unbeschränkten Haftung mit dem gesamten Vermögen anstelle der Haftung bloß mit bestimmten Vermögensteilen ändert nichts daran, dass der geltend gemachte Anspruch durch die Ableitung des Begehrens aus dem vorgetrag... mehr lesen...
Begründung: Nach den - urkundlich belegten - Klagsangaben hat der nunmehrige Gemeinschuldner bei der klagenden Kreditunternehmung Darlehen aufgenommen und zur Besicherung der daraus erwachsenden Forderungen der klagenden Partei in seinem Eigentum stehende Liegenschaftsanteile zum Pfand bestellt. Nach den weiteren Klagsbehauptungen seien die Pfandrechte zu Gunsten der klagenden Partei einverleibt worden, näher aufgeschlüsselte Darlehensrückzahlungsschulden samt Zinsen und Spesen ha... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 VZPO §405 F
Rechtssatz: Das Eventualbegehren kann nicht in einer bloßen Einschränkung des Hauptbegehrens, die in diesem inbegriffen ist, bestehen. Entscheidungstexte 1 Ob 34/84 Entscheidungstext OGH 12.12.1984 1 Ob 34/84 4 Ob 303/87 Entscheidungstext OGH 17.02.1987 4 Ob 303/87 4 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB4ZPO §226 IIB7
Rechtssatz: Für die Substantiierung eines auf eine Markenverletzung gestützten Schadenersatzanspruches ist es notwendig, dass nicht nur das rechtswidrige, schuldhafte und kausale Verhalten des Schädigers, sondern auch - neben dem ziffernmäßig bestimmten Schadenersatzbegehren - wenigstens die Art des eingetretenen Schadens behauptet wird (hier: nur Behauptung, dass der ziffernmäßig bestimmte Schaden durch die rec... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 I
Rechtssatz: Doppelfunktionelle Prozeßhandlungen können sowohl prozessuale als auch materiellrechtliche Wirkungen äußern. Entscheidungstexte 1 Ob 682/84 Entscheidungstext OGH 26.11.1984 1 Ob 682/84 3 Ob 9/01x Entscheidungstext OGH 21.11.2001 3 Ob 9/01x Beisatz: Die Annahme privatrechtlicher Rechtsfolgen von Prozessh... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IV
Rechtssatz: Offenbare Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung führt nicht zur Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses. Entscheidungstexte 1 Ob 25/84 Entscheidungstext OGH 12.11.1984 1 Ob 25/84 Veröff: RZ 1985/78 S 225 = JBl 1986,441 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0037624 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3
Rechtssatz: Mit einer Rechtsgestaltungsklage begehrt der Kläger vom Gericht die
Begründung: , Änderung oder Aufhebung eines zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisses. Das der Rechtsgestaltungsklage stattgebende Urteil ändert das zwischen den Streitparteien bestehende Rechtsverhältnis; es äußert eine unmittelbar in die Rechtsbeziehungen der Parteien eingreifende Wirkung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 AZPO §226 IIA3ZPO §228 A2ZPO §228 B7
Rechtssatz: Die Nichtigkeit eines Scheingeschäftes tritt unmittelbar auf Grund gesetzlicher Anordnung ein und ist daher mit Feststellungsklage geltend zu machen, die ein rechtliches Interesse des Klägers an der begehrten Feststellung voraussetzt. Entscheidungstexte 8 Ob 570/84 Entscheidungstext OGH 08.11.1984 8 Ob 570/84 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIAZPO §243ZPO §530 Abs2 H
Rechtssatz: Tatsachen, die erst durch eine Untersuchung eines Fachmannes (Sachverständigen) erwiesen werden könne, müssen zumindest dann, wenn sie von einem Fachmann als wahrscheinlich bezeichnet wurden, im Prozeß behauptet werden. Gleichzeitig muß der Beweis durch Einholung oder Ergänzung des Sachverständigengutachtens über diesen konkreten Umstand beantragt werden. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §226
Rechtssatz: Ein Klagebegehren ist rechtlich schlüssig, wenn das Sachbegehren des Klägers materiell-rechtlich aus den zu seiner
Begründung: vorgetragenen Tatsachenbehauptungen abgeleitet werden kann. Entscheidungstexte 6 Ob 640/84 Entscheidungstext OGH 04.10.1984 6 Ob 640/84 7 Ob 9/86 Entscheidungstext OGH 13.03.19... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte mit ihrer am 10. 10. 1974 beim Arbeitsgericht St. Pölten zu Protokoll gegebenen Klage gegen die beklagte Partei Österreichische Bundesbahnen die Feststellung, daß ihr ab dem Klagstag ein Versorgungsgenuß iS des § 18 und der sonstigen Bestimmungen der Bundesbahn-PensionsO 1966 in der neuesten Fassung gebühre. Sie brachte vor, daß sie am 14. 8. 1964 die Ehe mit Helmut H geschlossen habe. Diese Ehe sei mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten vom 12.... mehr lesen...
Norm: KSchG §13ZPO §84 Abs3 IZPO §226 IIIAZPO §226 Abs1 IIICZPO §396 B
Rechtssatz: Die rechtserzeugenden Tatsachen des § 13 KSchG hat der Unternehmer gemäß § 226 Abs 1 ZPO schon in der Klage anzuführen. Fehlt es an entsprechenden Behauptungen, dann kann der Klageanspruch aus den vorgebrachten Tatsachen nicht abgeleitet werden; das Klagebegehren ist in diesem Fall gemäß § 396 ZPO mangels Schlüssigkeit mit (negativem) Versäumungsurteil abzuweisen... mehr lesen...
Die klagende Bank verlangt vom Beklagten 109 943.60 S sA. Sie habe dem Beklagten ein Darlehen gewährt, welches vereinbarungsgemäß in monatlichen Raten bei sonstigem Terminsverlust rückzahlbar gewesen sei. Der Beklagte sei mit der Rückzahlung der Darlehensraten in Verzug geraten, sodaß zufolge des dadurch eingetretenen Terminsverlustes die Forderung zum 25. 5. 1983 mit dem Klagebetrag unberichtigt aushafte. Da zur ersten Tagsatzung am 30. 6. 1983 der Beklagte nicht erschienen war, be... mehr lesen...
Norm: VerkehrsopferschutzG §1 Abs1ZPO §226 IIIA
Rechtssatz: Nach § 1 Abs 1 des BG BGBl 1977/322 über den erweiterten Schutz der Verkehrsopfer ist zur Leistung nach diesem Gesetz der Fachverband der Versicherungsunternehmungen und nicht der hier beklagte Verband der Versicherungsunternehmungen Österreichs verpflichtet. Da die Übernahme der gesetzlichen Verpflichtung des Fachverbandes der Versicherungsunternehmungen durch einen Dritten im Einzelf... mehr lesen...
Die Erstklägerin wurde am 8. 9. 1979 als Fußgängerin bei einem Verkehrsunfall verletzt. Der schuldige Lenker des den Unfall verursachenden Fahrzeuges beging Fahrerflucht. Er konnte nicht ausgeforscht werden. Unbestritten ist, daß der beklagte Verband der Versicherungsunternehmungen Österreichs nach dem Verkehrsopfergesetz, BGBl. 1977/322, und der Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen, WrZ 1978/264 vom 15. 11. 1978, Z 90 0124/3-V/6/78, grundsätzlich schadenersatzpflichtig ist... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs1 IIf7gZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Neben selbständigen Unterlassungspflichten gibt es unselbständige oder sekundäre Unterlassungspflichten. Das sind solche, die sich geradezu selbstverständlich aus dem Sinn und Zweck der ausdrücklich geschuldeten Leistungspflicht ableiten lassen, weil der Schuldner alles zu unterlassen habe, was die positive Leistung gefährden oder unmöglich machen könnte, sowie aus Anlaß der Erbringung der p... mehr lesen...
Der Beklagte mietete im Jahr 1967 Geschäftsräumlichkeiten in einem den Klägern gehörenden Haus. Im Mietvertrag wurde festgehalten, daß ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters das Mietobjekt nicht an dritte Personen überlassen werden dürfe. Am 1. 10. 1981 veräußerte der Beklagte seinen Betrieb (Elektrohandel) an Eduard W, der seither die gemieteten Geschäftsräume benützt. Gestützt auf das im Mietvertrag enthaltene Verbot der Überlassung der Räumlichkeiten an dritte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 AABGB §523 CcZPO §226 IIB12ZPO §226 IVZPO §406 Aa
Rechtssatz: Ist das neuerliche Zuwiderhandeln nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge nicht zu erwarten, ist es Sache des Klägers in erster Instanz darzutun, dass die ernste Besorgnis künftigen Zuwiderhandelns dennoch fortbestehe, weil konkrete Umstände dies erwarten lassen. Entscheidungstexte 2 Ob 611/83 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaZPO §226 IIA1
Rechtssatz: Wenn es um die immer wieder vorkommende Verpflichtung geht, bestimmte Urkunden zu unterfertigen, die zur Durchführung eines bestimmten Vertrages oder Herbeiführung eines anderen ganz bestimmten Zweckes erforderlich sind, dann muss der genaue Wortlaut dieser Urkunden nicht schon im Exekutionstitel genannt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 116/83 Ent... mehr lesen...
Norm: EO §7 AcEO §7 BaUWG §2 D4ZPO §226 II
Rechtssatz: Das Verbot, eine 3 % übersteigende Preisherabsetzung in Prozenten anzukündigen, wenn nicht in derselben Ankündigung graphisch gleich wirksam, unübersehbar und unmißverständlich ausgesagt werde, von welchem Preis ausgehend diese Verbilligung berechnet werde, ist nicht unbestimmt. Entscheidungstexte 4 Ob 399/83 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIB
Rechtssatz: Verwirklicht ein Sachverhalt die Tatbestandsmerkmale zweier anspruchsbegründender Normen, dienen die Ansprüche aber dem gleichen wirtschaftlichen Ziel und erlischt durch die Erfüllung eines dieser Ansprüche auch der andere, liegt eine sogenannte alternative Anspruchskonkurrenz vor. Entscheidungstexte 6 Ob 868/82 Entscheidungstext OGH 24.11.1983 6 Ob 868/... mehr lesen...
Norm: AußStrG §178AußStrG 2005 §182 Abs3ZPO §226 IIA3ZPO §226 IIB13ZPO §228 B4
Rechtssatz: Kann die Amtsbestätigung gemäß § 178 AußStrG gegen den Willen des Erben nicht erteilt werden, so kann der Legatar bei Fälligkeit des Legats unmittelbar Leistungsklage erheben, es wird aber auch die Erhebung eines Feststellungsbegehrens als zulässig angesehen: Auch die Klage auf Abgabe einer Willenserklärung, nämlich auf Zustimmung zur Ausstellung der Amts... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIAZPO §226 IIIB
Rechtssatz: Es liegt eine Tatsachenbehauptung vor, wenn der Kläger sich zur Darstellung des Klagesachverhaltes eines auch im täglichen Sprachgebrauch verwendeten Rechtsbegriffes bedient, mit dem auch im Alltag ein bestimmter tatsächlicher Vorgang umschrieben wird (hier: er habe der Beklagten bestimmte "Darlehensbeträge bar ausbezahlt" und er forderte deren "Rückzahlung"). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLII Abs3 IIIZPO §226 IIB10ZPO §391 A
Rechtssatz: Der Grundsatz des § 226 Abs 1 ZPO, wonach die Klage ein bestimmtes (und im Fall eines Leistungsbegehrens auch vollstreckbares) Begehren enthalten muss, wird durch Art XLII Abs 3 EGZPO ausnahmsweise durchbrochen, steht es doch dem Kläger in einem solchen Fall frei, den Gegenstand der Leistung (bei einem Zahlungsbegehren: die ziffernmäßige Höhe des geschuldeten Betrages) erst dann a... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLII Abs3 IIIZPO §226 IIB10ZPO §391 A
Rechtssatz: Erst nach Rechtskraft des Teilurteils über die Rechnungslegung hat der Kläger auf Grund der Ergebnisse der - erforderlichenfalls gemäß § 354 EO zu erzwingenden - Rechnungslegung sein Leistungsbegehren durch zahlenmäßige Angabe des Klagebetrages zu ergänzen; das Gericht hat sodann das Verfahren über den Leistungsanspruch fortzuführen und (mit Endurteil) abzuschließen. Die Auffassun... mehr lesen...